HORIZONS MAR.LIEFE SCI.A Forum: Community User: Goonz_

Kommentare 3.579
Putin01
Putin01, 08.08.2018 8:21 Uhr
0
Bei mym bist du doch auch tief rot ausgestiegen? Investierst du nur in canabis?
Kampfsch300
Kampfsch300, 07.08.2018 21:51 Uhr
0
Aber dafür bei TrueLeaf jetzt in minus. :( Hätte nie gedacht das der Markt so einbricht wie 2014 :( Die einzigste Aktie was gegen den Abwärtstrend ist ist Cv Science. Die habe ich mit dieser Position von hier nachgekauft. Und werde dann mit einer kleinen posi hier einsteigen.
Kampfsch300
Kampfsch300, 07.08.2018 21:40 Uhr
0
Genau zu null hier rausgekommen.
Putin01
Putin01, 07.08.2018 21:30 Uhr
0
@kampfscgwein mit wieviel verlust hast du verkauft?
P
Plumperquatsch, 07.08.2018 20:58 Uhr
0
Unter 10 euro...echt übel und ich bin dick im Minus :-(
Kampfsch300
Kampfsch300, 07.08.2018 20:57 Uhr
0
XD das stimmt. Zum Glück stehe Ich zurzeit auf der Seitenlinie. Bin der Meinung wird gedrückt von großen Lobbyisten Wenn man sich mit der Pflanze auseinander setzt bzw. Noch besser ist eigene Erfahrungen hat. Der weiß das man auf bestimmte Medikamente verzichten kann zum Beispiel wie Schlaftabletten. Natürlich sollte das weed nicht von Bahnhof und co stammen. Bin immer wiede überrascht bei der Hanf Pflanze.
E
Elaktio, 07.08.2018 16:16 Uhr
0
Super Fond. Ganz geschmeidig immer nur minus
1
1902F, 06.08.2018 15:13 Uhr
0
Bei dem kurz musste ich erstmal nachlegen!!!;-)
k
keepcalmandgetrich, 06.08.2018 15:03 Uhr
0
Bitte gib mir dann bescheid luxus! :)
L
Luxinvestor, 06.08.2018 14:32 Uhr
0
Ich warte ein Statement meiner Bank (flatex) ab, um 100% sicher zu sein, dass Clearstream den Handel nicht beendet...
S
Share2new, 06.08.2018 13:31 Uhr
0
Wer überlegt sich momentan einzudecken ? Der Kurs ist weit unten(?) Könnte interessant sein. Sollte das hier der Boden sein
Kampfsch300
Kampfsch300, 06.08.2018 7:57 Uhr
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https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/08/03/nun-doch-cannabis-pilotprojekte-in-schweizer-apotheken/chapter:all
Kampfsch300
Kampfsch300, 06.08.2018 7:57 Uhr
0
Nun doch Cannabis-Pilotprojekte in Schweizer Apotheken Im vergangenen Jahr hatten Vorstöße in der Schweiz, Freizeit-Cannabis in wissenschaftlichen Pilotprojekten probehalber in Apotheken abzugeben, für große Diskussionen gesorgt. Das Bundesamt für Gesundheit hatte diese unter Verweis auf das geltende Betäubungsmittelrecht zunächst abgelehnt. Nun will der Schweizer Bundesrat doch den Weg für einen neuen „Experimentierartikel“ im Gesetz freimachen. Im Frühjahr des letzten Jahres wollten Forscher des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin (ISPM) und des klinischen Studienzentrums (CTU) der Universität Bern in der Schweiz Forschungsprojekte auf den Weg bringen, mit denen Cannabis über Apotheken versuchsweise legal an Freiwillige abgegeben werden sollte. Drei Jahre lang sollten die Apotheken Cannabis an Cannabis-Konsumenten verkaufen dürfen und dabei untersuchen, wie sich ein regulierter Verkauf auswirken würde. Auch andere Schweizer Städte, darunter Zürich, Genf und Basel wollten die Option nutzen und Projekte für eine regulierte Abgabe von Cannabis in Angriff nehmen. Neuer „Experimentierartikel“ für Pilotprojekte Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stellte sich jedoch quer und verweigerte dem ISPM und dem CTU die Zustimmung zur Durchführung ihres Pilotprojektes. Zur Begründung verwies das BAG auf das geltende Betäubungsmittelgesetz, das den Konsum von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken verbietet. Damit solche Studien bewilligt werden könnten, müsse das Gesetz mit einem „Experimentierartikel“ ergänzt werden. Genau dieser ist nun geplant. Bereits Anfang Juli hat das Parlament einen neuen Pilotversuchsartikel 8a im Schweizer Betäubungsmittelgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Die Geltungsdauer des neuen Artikels soll auf zehn Jahre beschränkt werden. Näheres zu den Voraussetzungen für die Durchführung der Pilotversuche sowie die Einzelheiten des Antragsverfahrens werden in einer neuen Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmPV) geregelt, die ebenfalls Bestandteil der Vernehmlassung ist. Die Anhörung dauert bis zum 25. Oktober 2018. Rahmenbedingungen für Studien Vor allem diese Verordnung steckt einen engen Rahmen für entsprechende Pilotversuche ab. Sie sollen örtlich auf eine oder mehrere Gemeinden zu begrenzen sein. Die Dauer darf höchstens fünf Jahre betragen. Es sollen nur so viele Personen an einem Projekt teilnehmen, dass die Ergebnisse wissenschaftlich aussagekräftig sind. Die Obergrenze liegt bei 5000. Außerdem sollen nur Erwachsene eingeschlossen werden dürfen, die nachweislich bereits „Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis“ konsumieren und ihren Wohnsitz in einer Gemeinde haben, in der ein Pilotversuch durchgeführt wird. Die Cannabis-Produkte sollen nur durch Verkaufsstellen zugänglich gemacht werden dürfen, „die über fachkundiges Personal und über eine adäquate Infrastruktur, insbesondere für die sichere Lagerung der Produkte, verfügen“. Von einer Beschränkung der Abgabe auf die Apotheken ist dort zwar nicht explizit die Rede, aber die Apotheker werden für die Durchführung entsprechender Projekte von ihrer Verpflichtung entbunden, Cannabis-Betäubungsmittel nur auf ärztliche Verordnung hin abzugeben. Auch die THC-Gehalte der Produkte sind beschränkt, und die Teilnehmer sollen die Produkte nur zum Eigengebrauch verwenden und nicht im öffentlich zugänglichen Raum konsumieren dürfen. Jeder Pilotversuch muss vom BAG bewilligt werden. Cannabis-Schwarzmarkt floriert.......
L
Lucent2, 06.08.2018 4:27 Uhr
0
https://www.fool.com/investing/2018/08/03/the-under-the-radar-reason-marijuana-stocks-are-pl.aspx
S
Share2new, 05.08.2018 16:15 Uhr
0
@lux danke für diesen Artikel. Mal wider etwas positives
L
Luxinvestor, 05.08.2018 15:09 Uhr
0
Hier der Link zu besagtem Artikel. Falls es ein Repost ist, entschuldigt mich. Aber aufgrund der Brisanz, dachte ich mir, wäre es definitiv wichtig zu teilen. https://www.wiwo.de/finanzen/boerse/kehrtwende-bei-cannabis-investments-anleger-koennen-weiter-marihuana-aktien-handeln/22878452.html
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