ITM POWER WKN: A0B57L ISIN: GB00B0130H42 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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15:45:08 Uhr, Quotrix Düsseldorf
Kommentare 38.057
M
MeisterPetz, 23.06.2025 8:42 Uhr
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FEED contract for Uniper's 120MW green hydrogen project   ITM Power is pleased to announce that we have signed the Front-End Engineering Design (FEED) contract for Uniper's 120MW Humber H2ub® project, which was recently shortlisted as part of the UK's Hydrogen Allocation Round 2 (HAR2). This milestone follows ITM's selection as the electrolyser supplier for the project, announced on 8 May 2025. ITM will deploy six 20MW POSEIDON core electrolysis process modules into the project, which remains subject to Final Investment Decision (FID) and is targeted to be operational in 2029. Dennis Schulz, CEO, said, "The Humber project represents exactly the kind of scale, ambition and strategic alignment the green hydrogen sector needs right now. Signing the FEED contract is not just another milestone - it is a signal that industrial decarbonisation in the UK is moving from concept to reality. ITM's technology and expertise are at the forefront of that transformation. We look forward to working with Uniper to progress this landmark project through FID."
A
Audie26, 23.06.2025 8:41 Uhr
0
Eine Firma wo nahe an der Gewinnschwelle steht fällt nicht ins Bodenlose. Bin auf Einkaufstour
DonElzon
DonElzon, 23.06.2025 8:26 Uhr
0
Was soll hier Künstlich gepusht werden? Die Aufträge sind reingekommen. Es sind alles dinge die für das Unternehmen sprechen
K
Krummerhund11, 23.06.2025 7:38 Uhr
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Post wurde gelöscht.

Oh weia. Da geht es wohl gerade in die Keller Richtung.
A
Audie26, 22.06.2025 15:50 Uhr
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Paulkrypton Ich hoffe auch daß der Deckel so hoch wie möglich fliegt
Börsenrolli
Börsenrolli, 21.06.2025 10:32 Uhr
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Post wurde gelöscht.

Das ist bei a deren H2 Werten wie Nel Asa z.B. leider wohl nicht der Fall ! 😳
wasistmitStörrer
wasistmitStörrer, 20.06.2025 23:22 Uhr
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Euer Missverständnis: die unterschiedliche steuerliche Relevanz von realisierten und noch nicht realisierten (Buch.)Verlusten im privaten Bereich. Gewerblicher Bereich: Wertpapiere wären m.E. als UV zu betrachten und sollten dem strengen Niederswertprinzip unterliegen. Damit wären hier schon noch nicht realisierte Buchverluste zum Bilanzstichtag steuermindernd wirksam.

Am besten macht ihr nur Gewinne😂
R
Ruuudi, 20.06.2025 23:09 Uhr
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Vielleicht reden wir gerade aneinander vorbei aber als Privatperson kannst du Aktienverluste steuerlich geltend machen, aber es gibt Einschränkungen: Aktienverluste dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden – nicht mit anderen Kapitalerträgen wie Zinsen, Dividenden oder Gewinnen aus ETFs oder Fonds. Die Verrechnung erfolgt automatisch durch die Bank, wenn alle Gewinne und Verluste im selben Depot anfallen. Bei mehreren Banken musst du eine Verlustbescheinigung beantragen und sie mit deiner Steuererklärung einreichen. Im gewerblichen Bereich: Solange es sich nur um nicht realisierte Buchverluste handelt, können diese nicht steuermindernd geltend gemacht werden.

Euer Missverständnis: die unterschiedliche steuerliche Relevanz von realisierten und noch nicht realisierten (Buch.)Verlusten im privaten Bereich. Gewerblicher Bereich: Wertpapiere wären m.E. als UV zu betrachten und sollten dem strengen Niederswertprinzip unterliegen. Damit wären hier schon noch nicht realisierte Buchverluste zum Bilanzstichtag steuermindernd wirksam.
Pocco
Pocco, 20.06.2025 21:26 Uhr
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Klar das schon. Den brauchst du als Privat Anleger nicht. Solange Du die Aktie hast kannst Du keine Verluste absetzen. Erst wenn Du verkauft hast. Außer Du machst das profisonel.

Vielleicht reden wir gerade aneinander vorbei aber als Privatperson kannst du Aktienverluste steuerlich geltend machen, aber es gibt Einschränkungen: Aktienverluste dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden – nicht mit anderen Kapitalerträgen wie Zinsen, Dividenden oder Gewinnen aus ETFs oder Fonds. Die Verrechnung erfolgt automatisch durch die Bank, wenn alle Gewinne und Verluste im selben Depot anfallen. Bei mehreren Banken musst du eine Verlustbescheinigung beantragen und sie mit deiner Steuererklärung einreichen. Im gewerblichen Bereich: Solange es sich nur um nicht realisierte Buchverluste handelt, können diese nicht steuermindernd geltend gemacht werden.
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