Leo Lithium WKN: A3DMSC ISIN: AU0000221251 Kürzel: LLL Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

0,4389 EUR
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14. April 2026, 19:13 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 4.138
FS02
FS02, 04.03.2025 11:18 Uhr
0

Oder wie man so sagt: Die🐀verlassen das sinkende 🚤

Dass du dich überhaupt noch meldest, nachdem du bestimmt 20 Mal kundgegeben hast, dass wir hier keinen Cent mehr sehen werden.
A
Alvinsteve, 27.02.2025 6:00 Uhr
1
Oder wie man so sagt: Die🐀verlassen das sinkende 🚤
M
MoDC, 26.02.2025 23:34 Uhr
0
Einer weniger auf der Gehaltsliste🤞🏼
J
Jawo, 26.02.2025 14:09 Uhr
0
https://api.investi.com.au/api/announcements/lll/2b1aabc7-3f7.pdf
J
Jawo, 26.02.2025 14:08 Uhr
0
https://api.investi.com.au/api/announcements/lll/26c7e6b2-167.pdf
J
Jawo, 26.02.2025 14:06 Uhr
0
https://www.leolithium.com/investor-centre/asx-announcements/ Hier die aktuellen Meldungen
Kullerkasten
Kullerkasten, 26.02.2025 13:56 Uhr
0

Wir haben mal wieder Post von Leo bekommen….

Ich noch nicht bei TR
J
Jawo, 26.02.2025 12:12 Uhr
0

Dann wurde also mein Freistellungsauftrag umsonst in die Höhe getrieben… ich kläre das mal mit Comdirect was die dazu sagen

Update: Laut Comdirect alles korrekt dass es vom Freistellungsauftrag abgezogen wird. Beziehen sich u.a. auf die Quellensteuer die nicht angefallen ist und somit nicht den Freistellungsauftrag zusätzlich belastet
A
Alvinsteve, 26.02.2025 11:15 Uhr
0

Wir haben mal wieder Post von Leo bekommen….

Und was steht da?
d
der_weisnix, 26.02.2025 9:49 Uhr
0
Wir haben mal wieder Post von Leo bekommen….
Z
Zottels1991, 24.02.2025 16:48 Uhr
0
Mein TR weiterhin wie sonst..
C
Chris_KH, 24.02.2025 16:42 Uhr
1
Schaut mal in euer Portfolio nach ihr müsstet eine Steuerkorrektur bekommen haben. Zumindest bei TR. LG
S
Sas91, 21.02.2025 9:15 Uhr
0
Mich würde auch sehr interessieren, was Comdirect dazu sagt. Vielen Dank fürs anfragen. Ich glaube jedoch, dass es sich um die Quellensteuer handelt und die deutsche Kapitalertragssteuer trotzdem zu entrichten ist, würde mich aber freuen die zurück zu bekommen.
J
Jawo, 21.02.2025 6:30 Uhr
2
Dann wurde also mein Freistellungsauftrag umsonst in die Höhe getrieben… ich kläre das mal mit Comdirect was die dazu sagen
P
Patlig, 20.02.2025 16:15 Uhr
0

Leo Lithium Limited (ASX: LLL) (Leo Lithium oder das Unternehmen) informiert, dass das australische Finanzamt eine Klassenreglung (CR 2025/17) in Bezug auf die kürzliche Kapitalrückzahlung und die Sonderdividende von Leo Lithium veröffentlicht hat (Klassenreglung). Die Klassenreglung bestätigt unter anderem, dass: ▪ Wenn Sie ein australischer Steuerresident sind und Aktionär, müssen Sie die Sonderdividende in Ihr zu versteuerndes Einkommen einbeziehen. ▪ Wenn Sie ein nicht-australischer Wohnsitz-Aktionär sind, ist die Sonderdividende nicht zu versteuerndes, nicht steuerfreies Einkommen und wird nicht in Ihr zu versteuerndes Einkommen einbezogen. Sie sind auch nicht verpflichtet, auf die Sonderdividende Quellensteuer zu zahlen. ▪ Die Kapitalrückzahlung ist keine Dividende. Aktionäre sollten die Klassenreglung in vollem Umfang lesen und sich eigenen professionellen Rat zu den steuerlichen Auswirkungen des Kapitalrückflusses und der Sonderdividende einholen. Eine Kopie der Klassenreglung kann unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.ato.gov.au/law/view/document?docid=CLR/CR202517/NAT/ATO/00001

Wenn ich das richtig verstehe, sollte also auf die Kapitalrückzahlung keine Steuer anfallen? Bekommt man diese dann von TR erstattet, da die Steuer ja bereits direkt abgezogen wurde?
C
Chris_KH, 19.02.2025 11:32 Uhr
0
Leo Lithium Limited (ASX: LLL) (Leo Lithium oder das Unternehmen) informiert, dass das australische Finanzamt eine Klassenreglung (CR 2025/17) in Bezug auf die kürzliche Kapitalrückzahlung und die Sonderdividende von Leo Lithium veröffentlicht hat (Klassenreglung). Die Klassenreglung bestätigt unter anderem, dass: ▪ Wenn Sie ein australischer Steuerresident sind und Aktionär, müssen Sie die Sonderdividende in Ihr zu versteuerndes Einkommen einbeziehen. ▪ Wenn Sie ein nicht-australischer Wohnsitz-Aktionär sind, ist die Sonderdividende nicht zu versteuerndes, nicht steuerfreies Einkommen und wird nicht in Ihr zu versteuerndes Einkommen einbezogen. Sie sind auch nicht verpflichtet, auf die Sonderdividende Quellensteuer zu zahlen. ▪ Die Kapitalrückzahlung ist keine Dividende. Aktionäre sollten die Klassenreglung in vollem Umfang lesen und sich eigenen professionellen Rat zu den steuerlichen Auswirkungen des Kapitalrückflusses und der Sonderdividende einholen. Eine Kopie der Klassenreglung kann unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.ato.gov.au/law/view/document?docid=CLR/CR202517/NAT/ATO/00001
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