Lilium Aktie WKN: A3CYXP ISIN: NL0015000F41 Kürzel: 5KD Forum: Aktien User: Leeroy.Jenkins

0,0019 EUR
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16. Mai 2026, 12:58 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 41.437
Eigthball
Eigthball, 07.12.2024 7:33 Uhr
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Eventuell!
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Plata1984, 07.12.2024 7:13 Uhr
3

Verstehe die Euphorie nicht, im SEC Fill steht doch Wirt wörtlich drin das die Aktivitäten von KPMG voraussichtlich, erwartend, keinen Erlös für die Lilium NV sowie für die Shareholder bringen wird. Entweder investiert ihr blind oder euch interessieren die Fakten nicht.

Wer ist denn hier euphorisch? Grundsätzlich besteht eine Möglichkeit, das die finanzielle Umstrukturierung gelingen könnte. Das würde dann vermutlich weitere Investoren dazu bewegen, sich am Unternehmen zu beteiligen. Zudem besteht ein Großteil der Verträge weiterhin und das ist ein ziemlich großes Volumen. Ich hab hier für knapp 1000 Euro 10.000 Anteile gekauft. Ein "Totalverlust" wäre also nicht weiter wild. Ich bin aber zuversichtlich, dass das Unternehmen die Wende vollziehen kann und dann knallt es im Depot.
R
RationalMind, 07.12.2024 5:00 Uhr
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Ich lese nun ja schon eine Weile mit, ihr seid Kurs Pusher, Gambler…nicht alle aber ein Großteil.
R
RationalMind, 07.12.2024 4:58 Uhr
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Verstehe die Euphorie nicht, im SEC Fill steht doch Wirt wörtlich drin das die Aktivitäten von KPMG voraussichtlich, erwartend, keinen Erlös für die Lilium NV sowie für die Shareholder bringen wird. Entweder investiert ihr blind oder euch interessieren die Fakten nicht.
L
LeroyP, 07.12.2024 0:28 Uhr
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https://m.aktiencheck.de/news/Artikel-Lilium_Registered_A_Aktie_Grund_zur_Freude-17923260

Dann geh ich mal schön von dem "durchschnittlichen Kursziel der Analysten" aus, unter 1700% geh ich also nicht von Bord 🤗
d
dav1990, 06.12.2024 23:50 Uhr
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https://m.aktiencheck.de/news/Artikel-Lilium_Registered_A_Aktie_Grund_zur_Freude-17923260
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woodpecker83, 06.12.2024 22:48 Uhr
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https://www.nzz.ch/wirtschaft/meyer-burger-finanzspritze-wendet-insolvenz-des-solarunternehmens-vorerst-ab-ld.1861146 Vielleicht ereilt uns ja ein ähnliches Schicksal. 50-100 Mio., bis eine neue Regierung steht, die das Investment noch einmal überdenkt.
S
SpaceSky2000, 06.12.2024 22:18 Uhr
0

Für die übertragende Sanierung ist die Regelinsolvenz das Mittel der Wahl. Zudem meine ich, dass ein Insolvenzverwalter hierbei höhere Gebühren für sich beanspruchen kann. Also ist die Übertragung "Anwalts Liebling".

😀 genau so sehe ich das auch!
S
SpaceSky2000, 06.12.2024 22:17 Uhr
0

Qell B.V (nachfolgend Lilium B.V.) kam aus den NL, die Lilium GmbH wurde im Rahmen des Börsengangs per Unternehmenszusammenschluss als Vermögenswert eingebracht, so ich das auf die Schnelle korrekt zusammengefasst habe. Verwaltungssitz der N.V. ist hier in Deutschland, deshalb auch deutsches Insolvenzgericht. Als Investor investiere ich nur in eine Kapitalgesellschaft, insoweit ich darauf, z.B. durch entsprechende Gesellschaftsanteile oder als neuer Geschäftsführer auch Einfluss nehmen kann. Siehe z.B. hier: "Bei der übertragenden Sanierung werden die gesunden Teile des Unternehmens in eine neue Gesellschaft übertragen." Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/uebertragende-sanierung-schnell-und-sicher-unternehmensteile-in-der-insolvenz-uebertragen-226046.html

Ich denke, die haben auch ursprünglich eine GmbH als Startup gegründet. Als sie dann Kapital brauchgen, wurde die NV zusätzlich gegründet und die GmvH dort als Wert - wie ja Demokrator geschrieben hat - eingelegt, damit überhaupt Anteile verkauft werden können. Bei GmbHs ist das wesentlich komplizierter. Da muss man wegen jedem Investor extra zum Notar rennen.
D
Demokrator, 06.12.2024 22:16 Uhr
0
Für die übertragende Sanierung ist die Regelinsolvenz das Mittel der Wahl. Zudem meine ich, dass ein Insolvenzverwalter hierbei höhere Gebühren für sich beanspruchen kann. Also ist die Übertragung "Anwalts Liebling".
S
SpaceSky2000, 06.12.2024 22:14 Uhr
1

Kann jemand, der sich auskennt, erklären, warum Lilium überhaupt in GmbHs und N.V. aufgeteilt war? Lag es daran, dass die GmbHs die Operation in D. ermöglichten, während die N.V. in den Niederlande bessere Möglichkeiten für Liliums Zwecke gehabt hatte als bspw. eine dt. AG? Airbus ist ja ähnlich konstituiert … Und dazu noch die Frage: Gesetzt den Fall, dass Lilium nicht verkauft werden muss, braucht es dann die N.V. als Mutter, um im Falle einer Kapitelspritze als Unternehmen mit all den Voraussetzungen mit der EASA weiter zu existieren? – Merci!

Antwort von ChatGpt zu Deiner Frage. Also nicht 100%ignorieren sicher. Hört sich aber plausibel an:Die Struktur von Lilium, mit einer Aufteilung in GmbHs und der Lilium N.V. als Muttergesellschaft, folgt strategischen und rechtlichen Überlegungen, die oft bei innovativen Technologieunternehmen mit globalen Ambitionen zu beobachten sind. Die Gründe könnten wie folgt aussehen: 1. Vorteile der GmbH in Deutschland: Operative Flexibilität: Die GmbHs in Deutschland erlauben es, lokale operative Einheiten aufzubauen, die einfach und effizient in den deutschen Rechtsrahmen integriert werden können. Dies ist besonders wichtig für die Entwicklung und Produktion in Deutschland. Haftungsbegrenzung: Durch die Nutzung von GmbHs können Haftungsrisiken auf die jeweilige Einheit beschränkt werden. Schnellere Gründung: Im Vergleich zu einer deutschen Aktiengesellschaft (AG) ist die Gründung und Verwaltung einer GmbH oft weniger komplex und kosteneffizient. 2. Vorteile der N.V. in den Niederlanden: Attraktive Investitionsbedingungen: Die niederländische Rechtsform der N.V. (Naamloze Vennootschap) bietet Vorteile für Investoren, insbesondere durch ihre Flexibilität bei der Ausgabe von Aktien und der Kapitalstruktur. Steuerliche Vorteile: Die Niederlande bieten steuerliche Anreize und ein günstiges regulatorisches Umfeld für internationale Unternehmen. Internationalität: Eine N.V. ist international oft attraktiver, da sie einem breiteren Publikum von Investoren bekannt ist und besser in die Strukturen internationaler Kapitalmärkte passt. Dies könnte bei Börsengängen oder Kapitalerhöhungen entscheidend sein. Vergleich mit Airbus: Airbus wählte eine ähnliche Struktur, um internationale Operationen und Investitionen zu optimieren. Die europäische Natur des Unternehmens machte eine Holdingstruktur sinnvoll, die sich über mehrere Länder erstreckt. Für Lilium könnte die Struktur aus ähnlichen Überlegungen entstanden sein, um nationale und internationale Interessen zu kombinieren. --- Frage zur EASA und Zukunft der N.V.: Falls Lilium nicht verkauft werden muss, bleibt die N.V. vermutlich wichtig für strategische und regulatorische Zwecke: Kapitalbeschaffung: Eine N.V. bleibt aufgrund ihrer Struktur besser geeignet, um Kapital über internationale Investoren zu beschaffen. Das ist entscheidend für ein Unternehmen wie Lilium, das hohe Entwicklungskosten hat. EASA-Zulassung: Für die Zusammenarbeit mit der EASA (European Union Aviation Safety Agency) und den Erhalt entsprechender Zertifizierungen ist es sinnvoll, eine zentrale Einheit in einem EU-Land wie den Niederlanden zu haben. Dies vereinfacht die regulatorische Kommunikation und macht das Unternehmen für potenzielle EU-weite Programme attraktiver. --- Fazit: Die Aufteilung in GmbHs und eine N.V. war vermutlich eine strategische Entscheidung, um die Vorteile beider Rechtsformen zu kombinieren – nationale operationale Effizienz und internationale Investitionsmöglichkeiten. Die N.V. dürfte auch künftig eine Schlüsselrolle spielen, insbesondere bei Kapitalmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen.
D
Demokrator, 06.12.2024 22:14 Uhr
0

Kann jemand, der sich auskennt, erklären, warum Lilium überhaupt in GmbHs und N.V. aufgeteilt war? Lag es daran, dass die GmbHs die Operation in D. ermöglichten, während die N.V. in den Niederlande bessere Möglichkeiten für Liliums Zwecke gehabt hatte als bspw. eine dt. AG? Airbus ist ja ähnlich konstituiert … Und dazu noch die Frage: Gesetzt den Fall, dass Lilium nicht verkauft werden muss, braucht es dann die N.V. als Mutter, um im Falle einer Kapitelspritze als Unternehmen mit all den Voraussetzungen mit der EASA weiter zu existieren? – Merci!

Qell B.V (nachfolgend Lilium B.V.) kam aus den NL, die Lilium GmbH wurde im Rahmen des Börsengangs per Unternehmenszusammenschluss als Vermögenswert eingebracht, so ich das auf die Schnelle korrekt zusammengefasst habe. Verwaltungssitz der N.V. ist hier in Deutschland, deshalb auch deutsches Insolvenzgericht. Als Investor investiere ich nur in eine Kapitalgesellschaft, insoweit ich darauf, z.B. durch entsprechende Gesellschaftsanteile oder als neuer Geschäftsführer auch Einfluss nehmen kann. Siehe z.B. hier: "Bei der übertragenden Sanierung werden die gesunden Teile des Unternehmens in eine neue Gesellschaft übertragen." Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/uebertragende-sanierung-schnell-und-sicher-unternehmensteile-in-der-insolvenz-uebertragen-226046.html
Eigthball
Eigthball, 06.12.2024 21:53 Uhr
1
Ich bin nun mit an Bord und hoffe auf das Beste!
M
Mikmimi, 06.12.2024 21:19 Uhr
0
https://ae.linkedin.com/posts/ali-al-ghamdi-b389a031_%D8%AA%D9%82%D9%88%D8%AF-kpmg-%D8%B9%D9%85%D9%84%D9%8A%D8%A7%D8%AA-%D9%84%D9%85%D8%AD%D8%A7%D9%88%D9%84%D8%A9-%D8%A7%D9%84%D8%A7%D9%86%D8%AF%D9%85%D8%A7%D8%AC-%D8%A3%D9%88-%D8%A7%D9%84%D8%A5%D8%B3%D8%AA%D8%AD%D9%88%D8%A7%D8%B0-activity-7270429980575064065-rdYc Übersetzt es ins deutsche gerne Hier werden die Bestellungen bestätigt wohl Und in den Berichten momentan wird auch von insgesamt 108 Bestellungen mit 600 Optionen beschrieben.
w
woodpecker83, 06.12.2024 21:07 Uhr
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Kann jemand, der sich auskennt, erklären, warum Lilium überhaupt in GmbHs und N.V. aufgeteilt war? Lag es daran, dass die GmbHs die Operation in D. ermöglichten, während die N.V. in den Niederlande bessere Möglichkeiten für Liliums Zwecke gehabt hatte als bspw. eine dt. AG? Airbus ist ja ähnlich konstituiert … Und dazu noch die Frage: Gesetzt den Fall, dass Lilium nicht verkauft werden muss, braucht es dann die N.V. als Mutter, um im Falle einer Kapitelspritze als Unternehmen mit all den Voraussetzungen mit der EASA weiter zu existieren? – Merci!
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Demokrator, 06.12.2024 16:07 Uhr
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Verfügungseinschränkung aktiv, nicht vergessen. IN 322/24 | - In dem Verfahren über den Antrag d. Lilium N.V., Galileostraße 335, 82131 Gauting, vertreten durch die Vorstände Röwe Klaus und Wiegand Daniel Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 274307 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 08.11.2024 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Wolfgang Bernhardt, Barthstraße 16, 80339 München, Telefon: +49(89)8589633, Telefax: +49(89)858963445. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen Amtsgericht Weilheim i. OB, vom 8.11.2024
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