LITHIUM AUSTRALIA WKN: A14XX2 ISIN: AU000000LIT3 Kürzel: LIT Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

0,0058 EUR
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21. April 2026, 22:43 Uhr, Gettex
Kommentare 9.014
V
Vorbildlich, 07.04.2025 8:12 Uhr
0
ich sehe gerade dass auf L&S heute früh einer 1 Mio Stück zu 0,0044 Euro gekauft hat und 20 min Später eventuell der selbe 1 Mio Stück wieder verkauft zu 0,0038 Euro..... das sind aber viele 0 zu schreiben 🥴 merke ich gerade.
V
Vorbildlich, 07.04.2025 8:07 Uhr
0
bei Meist diskutiert ist alles Rot
V
Vorbildlich, 07.04.2025 8:03 Uhr
0
durch die Zeitumstellungen sind die Börsen in Australien bis jetzt geöffnet gewesen. Je nach Buchstaben , um ca. 8,30 Uhr kennen wir den Schlusskurs.
V
Vorbildlich, 07.04.2025 8:00 Uhr
0
wie vorhergesehen , die Börsen sind im Tiefenrausch 🤿
V
Vorbildlich, 06.04.2025 13:28 Uhr
0
schön wäre es wenn Trump die Zollsteuer wieder rückgängig machen würde , dann würden die Börsen sicherlich extrem an dem Tag zulegen , ich hoffe nur ich bin da nicht gerade im Urlaub und verpasse den Geldregen.
V
Vorbildlich, 06.04.2025 13:27 Uhr
0
@Coroner123 , hat es also nichts ausgemacht dass du zuerst Gewinn und dir 26,375% Abgezogen bekommen hattest beim Exxon Verkauf und erst danach das Verlustkonto aufgefüllt hattest mit dem Verkauf von Wasserstoff Aktien . Bedeutet das dass dein Broker bei seinen Tagesfinanzüberweisungen an das Finanzamt gleich die Steuer die ja schon überwiesen war ( 26,375% ) dann wieder durch den Verlustausgleich verrechnet haben aus deinem Verlustkonto und dir gleich wieder zurück überwiesen haben und nicht erst auf einen Jahresabschluss warteten ? hoffe es ist jetzt nicht zu kompliziert geschrieben 🤣
S
Strandpirat, 06.04.2025 11:14 Uhr
2

Habe letzte Woche ein paar Exxon mit viel Gewinn abgestoßen (nicht alle, der Irankrieg - Bomben von oben auf die Atom- und Ölanlagen - kommt ja auch noch) und Wasserstoffschrott mit noch mehr Verlust verkauft (zeitlich nach der Exxon). Habe mal nachgeschaut: Alles schön taggenau und korrekt verrechnet von der Bank, 300 Euro Verlustvortrag blieben noch übrig. Euch schönen Sonntag, wirklich ein angenehmes Forum hier. Ich hoffe es kommt die Zeit, wo wir uns auch mal wieder über LIT freuen hier.

Welche H2 hattest du denn im Depot? In der Tat, sehr angenehm hier! Hoffentlich bleibt es so! :)
C
Coroner123, 06.04.2025 10:50 Uhr
2
Habe letzte Woche ein paar Exxon mit viel Gewinn abgestoßen (nicht alle, der Irankrieg - Bomben von oben auf die Atom- und Ölanlagen - kommt ja auch noch) und Wasserstoffschrott mit noch mehr Verlust verkauft (zeitlich nach der Exxon). Habe mal nachgeschaut: Alles schön taggenau und korrekt verrechnet von der Bank, 300 Euro Verlustvortrag blieben noch übrig. Euch schönen Sonntag, wirklich ein angenehmes Forum hier. Ich hoffe es kommt die Zeit, wo wir uns auch mal wieder über LIT freuen hier.
V
Vorbildlich, 06.04.2025 9:17 Uhr
0
Ich bin wirklich gespannt, wie sich die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen entwickeln wird. Meine Kryptos halte ich bereits seit vielen Jahren, und nach aktuellem Stand sind Gewinne steuerfrei, wenn ich sie länger als ein Jahr halte und nicht durch aktives Trading gewinnbringend veräußere. .Eins ist noch zu berücksichtigen : wenn du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert bist als Selbstständiger und nur einen niedrigen Beitrag zahlst, weil dein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, dann können Gewinne aus Kapitalanlagen wie Aktien oder Kryptowährungen deine Beiträge beeinflussen. Die Beiträge zur GKV werden auf Basis des Gesamteinkommens berechnet, und dazu zählen auch Einkünfte aus Kapitalerträgen. Wenn deine Gewinne aus Aktien oder Kryptowährungen das Gesamteinkommen erhöhen, kann dies dazu führen, dass deine Beiträge zur Krankenversicherung steigen. Allerdings gibt es eine Höchstgrenze (die Beitragsbemessungsgrenze), über die hinaus keine zusätzlichen Beiträge erhoben werden. Das bedeutet, dass deine Beiträge zwar steigen können, aber nur bis zu dieser Grenze. Für Arbeitnehmer zählen solche Kapitalerträge wie Aktien- oder Kryptogewinne normalerweise nicht zur Berechnungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge. Kapitalerträge unterliegen in der Regel nur der Abgeltungssteuer (25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) und haben keinen Einfluss auf die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Anders als Selbstständige müssen Arbeitnehmer diese Gewinne nicht in die Einkommensgrundlage für ihre Sozialversicherungsbeiträge einbeziehen, da diese Einkünfte nicht als Arbeitsentgelt gelten. .....am besten sollte jeder für seine persönliche Situation mit einem Fachberater aufsuchen und vorab mal KI befragen.
V
Vorbildlich, 06.04.2025 8:33 Uhr
0
ich bin keine Bank und spiele für den Staat nicht Kreditgeber , darum gehe ich den Weg mit der sehr zeitnahen Verrechnung und fülle erst das Verlustkonto. Ich hoffe es wird bei meinem Broker auch noch so gehandhabt 😂 . Wer weiss was mit meinen Steuern die ich im Voraus bezahle alles finanziert wird was ich eventuell nicht möchte bei zu viel Steuereinnahmen des Staates , bei zu wenig muss er im Gegenzug einsparen.
Magnum2020
Magnum2020, 06.04.2025 8:30 Uhr
0
Guten Morgen, sehr gut erklärt. Vielen Dank. Bin einmal gespannt, wie demnächst die Versteuerung bei den Krypto Werten wird🤔
V
Vorbildlich, 06.04.2025 8:23 Uhr
0
ich gehe den einfacheren Weg und realisiere erst den Verlust einer Aktie und dann jene mit Gewinn. Die mit Verlust kaufe ich einfach zurück wenn ich sie doch behalten möchte . So habe ich den Verlust mit dem Gewinn sehr Zeitnah verrechnet. ....Die Abgeltungssteuer wird in der Regel sofort abgeführt, wenn ein Gewinn realisiert wird, also beispielsweise beim Verkauf von Aktien oder bei der Auszahlung von Dividenden. Der Broker zieht die Steuer direkt ab und führt sie an das Finanzamt ab. Dadurch ist die Steuerpflicht für diese Erträge bereits erfüllt, und Sie müssen diese normalerweise nicht mehr in Ihrer Steuererklärung angeben, es sei denn, Sie möchten zusätzliche Freibeträge oder Verlustverrechnungen geltend machen. ..... Die Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen erfolgt nicht sofort, wenn Sie Aktien mit Verlust verkaufen. Stattdessen wird der Verlust in den entsprechenden Verlusttopf eingetragen und mit späteren Gewinnen verrechnet, sofern möglich. Die tatsächliche Steuerberechnung und Erstattung von zu viel gezahlter Abgeltungssteuer erfolgt jedoch erst am Jahresende, im Rahmen der Jahressteuerbescheinigung des Brokers. Das bedeutet, dass Sie zwar direkt nach dem Verkauf mit Verlust keine unmittelbare Rückerstattung erhalten, aber die Verluste können dabei helfen, Ihre Steuerlast zu reduzieren, entweder durch automatische Verrechnung beim Broker oder durch Ihre Steuererklärung. Falls Sie die Verluste sofort verwenden möchten, müssten sie für zukünftige Gewinne angerechnet werden.
t
tkroeger, 06.04.2025 8:22 Uhr
1
Super vielen Dank Euch zwei. Schönen Sonntag!
C
Coroner123, 06.04.2025 0:01 Uhr
1
Ich gehe davon aus dass die Broker das verrechnen, egal ob du was mit Gewinn verkauft hast und dann erst ne Woche später was mit Verlust. Spätestens am Jahresende stellen sie glatt.
V
Vorbildlich, 05.04.2025 22:45 Uhr
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Ein Verlustkonto bei Aktien, auch bekannt als Verlustverrechnungstopf, bleibt grundsätzlich unbegrenzt bestehen, bis die Verluste vollständig mit Gewinnen verrechnet wurden. Der Verlust muss aber zuerst entstehen wenn du pauschal abrechnest mit den 26,375 % übers Finanzamt am Jahresausgleich könntest du auch zuerst die Aktien mit Gewinn verkaufen um dann erst mit Verlust . Dein Broker wird die 26,375 aber zuerst mal einbehalten und abführen , es muss also nicht zeitgleich sein. Kann also zb am nächste Tag oder Woche sein . Bei mir hatte ich mal gesehen dass erst die 26,375% abgezogen wurden bei Gewinn und am nächster Tag hatte ich die 26,375% wieder gutgeschrieben bekommen die mit dem Verlustkonto verrechnet wurden.
t
tkroeger, 05.04.2025 21:52 Uhr
0
Super, vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Das habe selbst ich verstanden. Bis auf den Zeitraum. Da habe ich noch eine Frage. Muss das mit dem Verlust und dem Gewinn verkaufen in einem Vorgang passieren ( hintereinander)oder in einem Zeitraum (1 Monat, 1 Jahr, )?
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