LUFTHANSA WKN: 823212 ISIN: DE0008232125 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
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20:20:13 Uhr,
Lang & Schwarz
Knock-Outs auf Deutsche Lufthansa
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Kommentare 72.387
Angelo44,
17.12.2021 17:57 Uhr
0
Es hat doch sowieso niemand einen Plan wie es um Lufthansa steht. Weil sonst würden hier welche mit Hebeln reingehen und nach unten wetten. Passiert Anscheind nicht :/
B
Bötzlbötzer,
17.12.2021 16:29 Uhr
1
Aufwärtstrend in takt, buy opportunity
Isch,
17.12.2021 16:27 Uhr
1
sell opportunity
W
WettenDas,
17.12.2021 16:17 Uhr
0
Starker Wiederstand vei 5,90 anscheinend
Moritz1965,
17.12.2021 16:16 Uhr
0
.....aber komisch ist das schon .....hat sie doch bis jetzt durch alle Tiefen gebracht....
......ob da nicht was anderes dahinter steckt....hoffe Mal nicht....
Angelo44,
17.12.2021 16:13 Uhr
0
Moritz hört sich sehr gut an. Fand Spohr nicht so dolle.
Moritz1965,
17.12.2021 16:13 Uhr
1
...lt. Guidants News
Moritz1965,
17.12.2021 16:12 Uhr
0
Spohr hört auf?????..... Nachfolger ab 1.4.2022 J.Ritter.....??...ob das so gut ist ????
Angelo44,
17.12.2021 16:12 Uhr
0
Wenn du meinst, ich finde eher das Gegenteil gerade.
FromGordonWithLove,
17.12.2021 15:52 Uhr
1
Abwärtstrend intakt! ☝️
Angelo44,
17.12.2021 15:13 Uhr
1
Fragt sich nur was die Amis machen gleich. Alles über 5.8 heute ist super. Dann auch News warten.
W
WettenDas,
17.12.2021 15:00 Uhr
0
Da wo sie sich die ganze zeit aufhält
Angelo44,
17.12.2021 14:25 Uhr
0
Heute ist Freitag, ich denke bei 5,77 sind wir gut bedient. Würde die Spanne zwischen 5,77 und 5,86 ziehen.
N
Newc,
17.12.2021 14:12 Uhr
0
@Angelo44. Was glaubst du, wo werden wir heute schließen ?
Angelo44,
17.12.2021 14:07 Uhr
0
Das wärs auch colombo, würde die einfach Stunden warten.
C
Colombo,
17.12.2021 12:25 Uhr
0
Gerichtsurteil: Boarding-Time heißt Boarding-Time
17.12.2021 - 11:33 | Quelle: dpa-AFX
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MÜNCHEN (dpa-AFX) - Wer am Flughafen zu spät zum Gate kommt, hat keinen Anspruch mehr auf den Flug - auch wenn das Flugzeug noch da steht und verspätet abhebt. Das hat das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Es wies die Klage einer Urlauberin gegen einen Münchner Reiseveranstalter ab. Die Frau und ihr Lebensgefährte hatten im März 2019 vom Frankfurter Flughafen aus zu einer Pauschalreise nach Ägypten aufbrechen wollen.
Allerdings wurde ihnen der Einstieg in das Flugzeug am Gate mit der Begründung verweigert, das Boarding sei bereits beendet. Auf den Flugtickets waren die Boarding-Time nach Gerichtsangaben mit 16.55 Uhr und die Abflugzeit mit 17.25 Uhr angegeben.
Tatsächlich verließ das Flugzeug das Gate erst um 17.39 Uhr - weil das Gepäck der Reisenden ausgeladen werden musste, das sich schon im Flugzeug befand. Die Klägerin buchte daraufhin einen neuen Flug - und forderte die Kosten dafür vom Reiseunternehmen zurück. Sie meint, die Fluggesellschaft hätte sie am Gate nicht zurückweisen dürfen.
Durfte sie aber, entschied die Richterin (Az. 275 C 17530/19). Die Reisenden waren nach Gerichtsauffassung um 17.14 Uhr und damit weniger als 12 Minuten vor dem planmäßigen Abflug am Gate erschienen. "Eine Ankunft 18 Minuten nach angegebener Boarding-Time" sei "nicht mehr rechtzeitig".
"Die Reisenden wussten, das Boarding-Time um 16.55 Uhr war, eine Mindestboarding Time ist dabei nicht geschuldet", urteilte die Richterin. "Es steht der jeweiligen Airline frei, den Schluss des Boardings entsprechend ihren Abläufen und den noch zu tätigenden Vorbereitungsmaßnahmen selbst zu bestimmen." Darum müsse ein Zusteigen bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Flugzeug das Gate verlässt, nicht gewährleistet sein.
"Dass es in Ausnahmefällen auch nach Schließung der Flugzeugtüren noch zur Aufnahme von Fluggästen kommt, steht dem nicht entgegen", hieß es in dem rechtskräftigen Urteil. Da bestätige die Ausnahme die Regel: "Würde ein genereller Anspruch bestehen, wäre eine erhebliche Störung des Flugverkehrs zu erwarten."/bsj/DP/eas
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