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NETLIST WKN: A0LFEH ISIN: US64118P1093 Kürzel: NLST Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
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5. September 2026, 02:10 Uhr,
Nasdaq OTC
Kommentare 12.916
Stocki86,
22.08.2021 15:30 Uhr
0
Teil 5 Während eines normalen Lesevorgangs schreiben die Leseverstärker nach dem Lesen und Zwischenspeichern der Daten die Daten in der Zeile, auf die zugegriffen wird, neu, bevor sie das Bit von einer einzelnen Spalte an den Ausgang senden. Dies bedeutet, dass die normale Leseelektronik auf dem Chip eine ganze Speicherzeile parallel auffrischen kann, was den Auffrischprozess erheblich beschleunigt. Die Definitionen für Speicher aktualisieren und Speicher vorladen finden Sie im Internet. Dann behauptet Google, dass das in den Patentansprüchen von '912 beschriebene Register Spaltenadressen und Zeilenadressen und das Logikelement nur eine Zeilenadresse erhält. Dies ist in Bild 1A & 3A zu sehen. Nun, dies ist offensichtlich, da im '912-Patent das Logikelement bereits Spalten-(Zugriffs-)Adress-Strobe-Signale erzeugt. Die Neuprüfungsstatus-Gated-Spaltenzugriffs-Strobe-Signale, dies ist nur eine Mehrzahl von Gated-Spalten-Adress-Strobe-Signalen.
Stocki86,
22.08.2021 15:29 Uhr
0
Teil 4 In diesem von Google eingereichten Dokument sagt Google, dass Amidi keine Bankadresssignale in seinem Logikelement verwendet und daher Chip-Select-Signale oder Spaltenadress-Strobe-Signale, die aus dem Logikelement kommen, keine Bankadresssignale in der logisches Element. Netlist behauptet jedoch nicht, dass Bankadreßsignale explizit von dem Logikelement verwendet werden, um Chipauswahlsignale oder Spaltenadreßstrobesignale zu erzeugen. In Abbildung 3A des Originals von '912 können Sie sehen, dass die Bankadresssignale auch direkt zu den Speicherchips gehen. Bankadreßsignale können vom Logikelement für Befehlssignale wie Auffrischen und Vorladen verwendet werden. Vorladen und Auffrischen benötigen beide ein Zeilenadressensignal, das das Logikelement der Netzliste hat. Wenn ein Vorladebefehl ausgegeben wird, wird dem DRAM mitgeteilt, die aus der Kondensatorreihe gelesenen Werte wiederherzustellen.
Stocki86,
22.08.2021 15:28 Uhr
0
Teil 3 Google hat versucht, mit diesem Dokument, das am 3. August 2021 eingereicht wurde, fast alle Ansprüche außerhalb von Anspruch 16 des Patents '912 für ungültig zu erklären. Siehe unten mein Exposé, das dies widerlegt. Hier ist das Dokument:
https://www.reddit.com/r/NLST/comments/owufw2/160_aug_3_2021_main_document_exhibits_pages_2134/
Hier ist mein Exposé, das alle Anschuldigungen in diesem Dokument widerlegt. Das Logikelement und das Register werden für den Anfang in den großen Ansprüchen 1, 15, 28 und 39 des erneut geprüften Patents '912 erwähnt. Das Originalpatent kann für Hinweise verwendet werden und die Zeichnungen befinden sich auch im Originalpatent von '912. Das Logikelement findet sich in Bild 3A & 1A & das Register in Bild 1A.
Stocki86,
22.08.2021 15:25 Uhr
0
Teil 2 Im Jahr 2012 bestätigte das USPTO erneut Claim 16 in seiner unabhängigen Form, die wie jetzt geschrieben wurde. So griff Google 2011 & 2012 & bei PTAB & CAFC auch Claim 16 erfolglos an. Anspruch 16 wurde also schon öfter geltend gemacht. Auch vor dem Berufungsgericht des Bundesgerichtshofs und beim PTAB versuchte Google, alle Ansprüche für ungültig zu erklären. Beim PTAB im Januar 2019 verlor Google alle 20 Argumente, die es auf 15 Seiten über das erneut geprüfte Patent von '912 vorgebracht hatte, und versuchte erneut, das gesamte Patent rückgängig zu machen.
Stocki86,
22.08.2021 15:25 Uhr
0
von Wesley bei yaho wahrscheinlich die beste Analyse von Anspruch 16 Hier ist meine Zusammenfassung zum Google-Fall '912 Patent. Ansprüche 16 und der Rest, die Google versucht anzugreifen. Über den Streikantrag von Google Anspruch 16: Google behauptet, Anspruch 16 stand zuvor nicht im Vordergrund und wurde zuvor nicht geltend gemacht: Die Netzliste gibt in der ersten Beschwerde vom 4. & zum Patent '912. Siehe erste PDF-Datei auf der Website Courtlistener Netlist V Google. Dann im Jahr 2011 fand das Patentamt Anspruch 16 des '912 patentierbar und bestätigte: Der Stand der Technik lehrt nicht die Unterscheidung: Befehlssignale werden jeweils nur an ein DDR-Speichergerät gesendet.
PapiChulo7,
22.08.2021 13:42 Uhr
1
Keine Aktie ist so spannend wie Netlist, freue mich auf die Zukunft. 😁
F
Fabian_1988,
22.08.2021 10:36 Uhr
3
Es wird einen Deal mit Inphi geben, daran gibt es wenig Zweifel.
Mutmaßlich wird er jedoch weniger Schadensersatz bedeuten, als amerikanische Foristen feiern.
Bedenken sollte man jedoch, dass Netlist nach der eher negativ anmutenden Besprechung mit dem Richter am 02. 08. , zunächst eben nicht die Segel gestrichen, sondern am 09. 08. eine lange, kluge "infringement contentions" geliefert hat.
Warum nun der Fall keine 10 Tage später dann doch am 18. 08. erledigt wurde, worauf der Richter am 02. 08. bereits gedrängt hatte bleibt ein Rätsel.
Ich hoffe, ein geldwertes. Alles ist möglich. Geduld könnte hier helfen….. aus den wallstreet Form
Daribull,
20.08.2021 22:08 Uhr
2
Starker Abschluss 💪🏻 schönes Wochenende
Stocki86,
20.08.2021 22:01 Uhr
0
Super WhitePearlCash, vielen Dank
boisi,
20.08.2021 21:12 Uhr
2
Danke dafür, eine prima Zusammenfassung, Sehr ausführlich und vor allem super verständlich👍🏻
M
Matze1980,
20.08.2021 20:50 Uhr
1
Danke für die Ausführliche Erklärung
WhitePearlCash,
20.08.2021 20:27 Uhr
8
Unsicherer ist, ob Netlist nachweisen kann, dass Google das Netlistpatent WISSENTLICH verletzt hat. Netlist könnte dazu entsprechende Kommunikation mit Google darlegen, aber Google könnte behaupten, dass sie überzeugt gewesen wären, dass diese Technologie nicht patentierbar wäre oder dass Netlist über kein valides Patent verfügt. Gericht anlügen und ein non disclosure Agreement brechen und Info an Dritte weitergeben wiegt aber schwer. Die Fakten sprechen auch hier für Netlist, aber anders als "infringement" per se, ist "willingful" infringment (mit bis der 3 x Entschädigungssumme zu ahnden) keine sichere Bank. Das hinge von einer Jury ab. Mit einem guten Anwaltsteam (und das hat auch Netlist, nicht nur Google) aber sollten gute Argument zusammengestellt werden können.
Google kann kein Interesse daran haben, dass dies medial ausgebreitet wird,, anders als Netlist, hier ist jede Medienaufmerksamkeit ein Gewinn. Der nicht nachgebende bestohlene David gegen den übermächtigen und missbrauchende, räuberischen Goliath.... Die aktuelle Diskussion über Quasimonopol von Google und Missbrauch dieser Stellung tun ihr übrigens.
Google wird daher ein Settlement anstreben. Hong (Netlist) wird aber einen hohen Preis verlangen, daher ist der Zeitpunkt eines Settlements sehr ungewiss. Das kann noch im August oder September kommen oder knapp vor Beginn der Gerichtsverhandlung im März 2022 - theoretisch sogar nocht bis knapp vor Urteilsverkündung. Allerdings, in Fällen, wo die Fakten so klar für eine der beiden Parteien spricht, kommt das Settlement meist vor der Gerichtsverhandlung, oft Monate vorher. Denn je länger es dauert und je später es wird, umso höher wird der Preis.
WhitePearlCash,
20.08.2021 20:24 Uhr
6
Moin, Jocker 83
es sieht hier für uns ganz gut aus !!! Geduld haben bis evt. März 2022,
Ein GERICHTLICHES URTEIL, dass Google das Netlist Patent verletzt hat, gibt es meinem Verständnis nach noch nicht, allerdings gibt es:
1) rechtskräftiges Urteil vom US Bundesgericht, dass das betreffende, seminal Patent, um das es geht, Netlist zuzurechnen ist:
https://www.nasdaq.com/press-release/...cuit-court-of-appeals-2020-06
Das hatte im Juni 2020 die Wende zu Gunsten Netlist gebracht. Google hat wegen Aussichtlosigkeit sogar auf Berufung im Supreme Court verzichtet (daher rechtskräftig und endgültig)).
2) Das US Patentamt, hat danach dann auch die Validität dieses Patent bestätigt. Auch das ist nicht mehr anfechtbar.
3) Anfechtbar sind auch nicht mehr frühere Aufzeichnunegen und Erkenntnisse im Fall gegen Google, nämlich, dass
- Google Einblick in die Netlist Technologie bekam (Non-disclosure agreement) und dann danach von einem Dritten Serverspeichermodule samt Netlisttechnologie produzieren ließ - ohne Netlist dafür Lizenzgebühren zu zahlen.
- bei einer gerichtlichen Anordnung (war es 2010 ?), wurden in allen Stichproben in Google Servern entsprechende Chips mit Netlist technologie gefunden.
- Google musste (nach anfänglichem Leugnen/Lügen) darauf zugeben, Netlist technologie zu verwenden.
Die FAKTEN sprechen also eine ganz deutliche und klare Sprache, aber ein juristischen Urteil, dass Google das Netlistpatent verletzt hat (Infringement) gibt es eben NOCH nicht. Allerdings läuft jetzt die Zeit zugunsten von Netlist, denn keine Jury in den US würde mit obigen Fakten Google davon freisprechen. SK Hynx dürfte das früher erkannt haben und ist einen Deal eingegangen von dem beide profitieren werden. Google hat allerdings Netlist nichts Vergleichbares zu bieten. Google kann nur eines: zahlen, und zwar für die letzten 12 Jahre und auch in der Zukunft. Von daher hat Google viel weniger Spielraum, was es Netlist anbieten könnten, um ein gerichtliches Urteil zu verhindern. Es geht einzig und alleine um die Höhe der Entschädigung und wieviel Google in der Zukunft bezahlen wird.
Es ist eben nicht möglich in den USA, ein anerkanntes, einem Besitzer zugeordnetes, valides Patent (= geistiges Eigentum) in den US gratis zu verwenden. Da kommt google nicht mehr ohne Schaden heraus. Das geht einfach nicht in den USA.
Stocki86,
20.08.2021 20:06 Uhr
0
6,90 wir kommen auch noch zurück und werden gut entschädigt
S
So_ein_Bazi,
20.08.2021 19:31 Uhr
0
Mein EK 7,20....
Warten können zählt
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