NORTHERN BITCOIN WKN: A0SMU8 ISIN: DE000A0SMU87 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 11.650
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Jim.Marselak, 01.10.2021 15:51 Uhr
0
Viel Spaß aroosh. Bei denen Buchführung sind die Ermittlungen nds Todesurteil
p
piratcarlos, 01.10.2021 15:51 Uhr
0
So schnell habe ich noch nie verkauft. Ich verabschiede mich!
H
Harry2021, 01.10.2021 15:48 Uhr
1
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat „im Zusammenhang mit Northern Data Anzeige wegen mutmaßlicher Marktmanipulation bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erstattet“. Dies teilte die Behörde der WirtschaftsWoche mit. Gegen wen sich die Vorwürfe richten, blieb vorerst unklar.
J
Jim.Marselak, 01.10.2021 15:47 Uhr
0
Wird auch Zeit. Hahahhaha
H
HansMeiser26, 01.10.2021 15:46 Uhr
0
https://www.wiwo.de/finanzen/boerse/northern-data-strafanzeige-wegen-mutmasslicher-marktmanipulation/27665770.html
H
Harry2021, 01.10.2021 15:45 Uhr
0
Übernommen von anderen Forum keine Ahnung ob stimmt
H
Harry2021, 01.10.2021 15:44 Uhr
0
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrug... Die Bafin hat Strafanzeige gestellt. Endlich...
.
.moneyburner., 01.10.2021 13:23 Uhr
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Ich hätte eine Aktie behalten sollen, die HV würde mich schon noch interessieren. ^^
H
HansMeiser26, 01.10.2021 11:19 Uhr
2
Dan McCrum von der Financial Times hat einen Artikel verfasst: https://www.ft.com/content/3c561ccf-2e95-46f7-ac43-a8e04db21dfe Noch lesenswerter ein Artikel von Georg Buschmann von der Wirtschaftswoche letzten Jahres. Gucke mal, dass ich Teile davon poste, wenn ich zuhause bin.
p
piratcarlos, 01.10.2021 11:11 Uhr
0
Betrüger ist sicher das falsche Wort. Ich denke eher, das Angermayer überschätzt wird. Der Hype um ihn, hat seine wahren Fähigkeiten vernebelt.
A
AceTrunk, 01.10.2021 11:07 Uhr
4
Aber auch eine falsche Tatsachenbehauptung (z.B: „Heini ist ein Betrüger“) kann ein Strafverfahren nach sich ziehen, und zwar wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) bzw. Verleumdung (§ 187 StGB). Von übler Nachrede spricht man, wenn ehrverletzende Tatsachen über einen anderen behauptet oder verbreitet werden, sofern die Tatsache nicht erweislich wahr ist. Letzteres bedeutet im Klartext: Wer die Tatsachenbehauptung aufstellt, muss auch beweisen können, dass sie wahr ist. Kann er das nicht, ist die Strafbarkeit zu bejahen. Ist die Tatsachenbehauptung unwahr und weiß der Täter das, macht er sich stattdessen wegen Verleumdung strafbar. Wird die Tat öffentlich begangen – was bei Äußerungen im Netz regelmäßig der Fall ist – droht dem Täter bei § 186 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe und bei § 187 StGB sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
kimimaro1991
kimimaro1991, 01.10.2021 10:59 Uhr
0
Der ganze Laden ist ein Betrug.
MatzeAG1
MatzeAG1, 01.10.2021 7:06 Uhr
0
Weshalb ist er ein Betrüger?
s
seb7446, 01.10.2021 6:35 Uhr
0
Angermayer ist ein Betrüger
A
Axel_Foley, 01.10.2021 5:06 Uhr
5
ND ist nun von der Watchlist verschwunden... Euch viel Erfolg
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