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Kommentare 26.471
N
Anderbruegge,
29. Jan 9:56 Uhr
0
Die Aktie steht nun deutlich höher als vor dem Deal mit Anta. Die Aktie steigt weiter, wenn die kurz- mittelfristigen Unternehmensbericht und Nachrichten positiver sind, als in den vergangenen 12 Monate. Aber es bedarf eben solcher Nachrichten, um Käufer anzulocken...... oder ein Übernahmeangebot. Wenn das nicht erfolgt, ist Geduld gefragt.....
w
whezo,
29. Jan 9:53 Uhr
0
Lass es ruhig brechen. Körbchen aufstellen und fertig.
Anderbruegge,
29. Jan 9:49 Uhr
0
Das Manager-Magazin urteilt zum Anta-Deal: Der Einstieg von Anta gilt als Vertrauensbeweis in die strategische Neuausrichtung Puma's. gerade in einer Phase in der das Unternehmen gegenüber Marktführern Wie Adidas und Nike unter Druck steht. Anta wird Puma's Präsenz in China und im asiatischen Raum ausbauen. .usw. .......
w
whezo,
29. Jan 9:35 Uhr
0
Die Artemis Group sollte dem SPA schon zugestimmt haben, da es ein Familienunternehmen ist. In der Praxis bedeutet dies, dass das SPA erst nach einem entsprechenden Beschluss dieses Gremiums unterzeichnet werden kann.
Bei Anta Sports bedarf es aber noch die Zustimmung bei einer HV.
Das SPA ist also bereits unterzeichnet (Signing), aber der Übergang der Stimmrechte und Anteile ist noch von diesem ausstehenden Beschluss der Anta-Aktionäre abhängig.
Anta Sports hat angekündigt, eine außerordentliche Hauptversammlung (EGM) einzuberufen, um die Zustimmung der Aktionäre einzuholen. Ein genauer Termin für diese Versammlung wurde unmittelbar nach der Ankündigung noch nicht veröffentlicht.
smyrko,
29. Jan 9:29 Uhr
1
Und die Aktie steht bei 23.20, rot auch wenn unsere Phantasie bereits bei 35 ist. Wir fragen uns warum ist es so, Manipulation, dunkle Mächte :) NEIN es ist alles nur Halbwisssen. Sowohl rechtlich wie auch bezüglich der Strategie von Anta.
w
whezo,
29. Jan 9:25 Uhr
0
Aktionärsabstimmung mein ich natürlich bei Anta.
w
whezo,
29. Jan 9:21 Uhr
0
Ich denke, es ist satzungstechnisch auch noch erforderlich, dass die Gremien / Aufsichtrat so einem SPA zustimmen, oder nicht?
w
whezo,
29. Jan 9:19 Uhr
0
Ab wann wird ein SPA Stimmrechlich wirkasm?
In einem
Share Purchase Agreement (SPA) gehen die Stimmrechte grundsätzlich erst mit dem Vollzug (Closing) der Transaktion auf den Käufer über.
Hierbei sind zwei Zeitpunkte entscheidend:
A) Signing (Unterzeichnung): Hier wird der Kaufvertrag rechtlich bindend abgeschlossen, aber die Anteile (und damit die Stimmrechte) bleiben zunächst beim Verkäufer.
B) Closing (Vollzug): Erst wenn alle Vollzugsbedingungen (Conditions Precedent) erfüllt sind, findet die eigentliche Übertragung der Anteile statt. Zu diesem Zeitpunkt geht das wirtschaftliche Eigentum und damit in der Regel auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Käufer über.
Können zwischen dem Signing und dem Closing auch Übernahmeangebotspflichten entstehen, wenn der Käufer mit dem SPA über die 30% kommt?
Ja, das ist möglich.
Nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) entsteht die Pflicht zur Abgabe eines Pflichtangebots, sobald ein Erwerber die Kontrolle über eine börsennotierte Gesellschaft erlangt.
Entscheidend ist dabei die Erlangung der Kontrolle (Erreichen der 30 %-Schwelle der Stimmrechte gemäß § 29 Abs. 2 WpÜG):
Regelfall (Closing): Grundsätzlich wird die Kontrolle erst mit dem rechtlichen Vollzug (Closing) erlangt, wenn die Aktien tatsächlich übertragen werden.
Ausnahme (Signing/Zwischenphase): Eine Pflicht zur Veröffentlichung und zum Angebot kann bereits vor dem Closing entstehen, wenn der Käufer durch vertragliche Vereinbarungen bereits die tatsächliche Herrschaftsgewalt über die Stimmrechte erhält. Dies geschieht z. B. durch:
Stimmbindungsvereinbarungen: Wenn der Verkäufer sich unwiderruflich verpflichtet, seine Stimmrechte ab sofort nur noch nach Weisung des Käufers ausüben.
Acting in Concert: Wenn Käufer und Verkäufer (oder andere Aktionäre) sich bereits im SPA über die Ausübung von Stimmrechten abstimmen, um die strategische Ausrichtung zu ändern § 30 Abs. 2 WpÜG.
Wichtig: Sobald die Kontrolle erlangt wurde, muss dies innerhalb von sieben Kalendertagen bei der BaFin veröffentlicht werden § 35 Abs. 1 WpÜG.
Schlaubi77,
29. Jan 9:19 Uhr
0
Naja wie das rechtlich gestrickt wurde ist zweitrangig. Der Übergang des 29 Prozent Anteils ist ja sicher. Wann ein Übernahmeangebot abgegeben werden muss ist doch zweitrangig. Wichtiger ist für mich die Erkenntnis das es wohl sehr wahrscheinlich darauf hinauslaufen wird. Das sollte der Aktie hier schon genügend Auftrieb geben denke ich
N
Newnto19,
29. Jan 9:17 Uhr
0
Der Kurs wird hier voll manipuliert. Schnell mal auf 22,90 EUR gefallen um wieder auf 23,60 EUR zu steigen usw. Hier wird manipuliert was das Zeug hält. Wahrscheinlich kaufen sich die Chinesen weiter ein...
Anderbruegge,
29. Jan 9:15 Uhr
0
Ja, hat er aber vermutlich nicht, wenn Anta die Stimmrechte faktisch lenken könnte, hätte die Bafin wahrscheinlich sofort reagiert
w
whezo,
29. Jan 9:11 Uhr
0
Nach WpÜG wäre die Kontrolle eben auch schon gegeben, sofern der Verkäufer seine Nutzungsrechte abgibt. So hätte ich das eben verstanden.
w
whezo,
29. Jan 9:10 Uhr
0
Es geht ja nicht darum, ab wann man die Aktien quasi "in den Händen hält". Sondern, ab wann man die Kontrolle darüber hat. Und da wäre ich jetzt eigentlich der Meinung, sobald die Gremien beider Unternehmen der Vereinbarung zugestimmt haben. Oder ist das Quatsch?
Anderbruegge,
29. Jan 9:10 Uhr
0
Aktuell hat Anta ein Share Purchase Agreement (SPA) über 29,06 %
aber noch keinen endgültigen rechtlichen Übergang der Stimmrechtskontrolle, wie ihn das WpÜG meint. Das ist kein Zufall, sondern sehr wahrscheinlich bewusst so konstruiert, um kein Pflichtangebot auszulösen und keine sofortige Kontrolle im übernahmerechtlichen Sinn zu übernehmen
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