ROCK TECH LITHIUM WKN: A1XF0V ISIN: CA77273P2017 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 61.367
D
DieGisela, 19.11.2022 19:42 Uhr
3
Da stelle ich mir die Frage, wie sauber ist eigentlich dieses Forum hier, wenn folgender Beitrag von mir gelöscht wurde?: "Nein, es kann ohne weiteres form- und fristgerechte Einwendungen gegeben haben. In dem benannten Paragraphen heißt es "Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern." Das heißt für mich unmissverständlich, dass es Gespräche zwischen der Behörde, dem Einwendenden und RTL gegeben hat. RTL konnnte die Einwendungen entkräften und man hat sich geeinigt. Eine absolut positiv Meldung!!, die erneut zeigt wie sauber bei RTL gearbeitet wird. Ich kann Dir allerdings nicht sagen, welche Frist nun die Behörde für die Erteilung der Genehmigung hat. Aber, da die Behörde den Antrag vor öffentlicher Auslegung geprüft hat, nun eine Erörterungstermin nicht nötig ist, erwarte ich eine zeitnahe Genehmigung. DieGisela, Heute 15:56
Enigmaa
Enigmaa, 19.11.2022 18:35 Uhr
0
Jetzt kommt große Korrektur
Enigmaa
Enigmaa, 19.11.2022 18:34 Uhr
0
Das hier kann noch bis 2024 dauern 😎☝️
Enigmaa
Enigmaa, 19.11.2022 18:34 Uhr
0

Gegen was auch? Der erste Teil der Genehmigung betrifft nur Bürogebäude etc was nichts besonderes ist Der zweite Teil der vor ein paar Tagen eingereicht wurde betrifft die eigentliche Anlage Diese Entscheidung wird viel wichtiger sein

Genau 😎☝️
el_Silencio
el_Silencio, 19.11.2022 18:18 Uhr
2
Warum kein Erörterungstermin? "(...)Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin." https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/detail/~03-08-2022-sued-g00422-errichtung-und-betrieb-eines-lithiumhydroxid-konverters-in-03172-guben#
el_Silencio
el_Silencio, 19.11.2022 18:09 Uhr
1
Danke...habs grad geändert...war noch der Stand von Anfang November
P
PPS23, 19.11.2022 18:08 Uhr
1

Infos zum Genehmigungsverfahren...Am Beispiel der Tesla-Ansiedlung wird hier der Prozess des Genehmigungsverfahren, auf Grundlage der Veröffentlichungen der Brandenburger Verwaltung erörtert: Grundsatz zum Verfahren Das förmliche Verfahren wird mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und unter Beteiligung der Öffentlichkeit geführt. Genehmigungsbehörde für das Gesamtprojekt ist entsprechend der Zuständigkeitsverordnung des Landes Brandenburg das Landesamt für Umwelt (LfU). Es wird ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) (§§ 4, 6, 10 und 13) durchgeführt. Das Verfahren hat Konzentrationswirkung, d. h. alle Anforderungen (z. B. Immissionsschutz, Naturschutz, Trinkwasserschutz, Baurecht, Waldrecht) werden dabei durch die zuständigen Behörden geprüft und in einer Genehmigungsurkunde zusammengefasst. Im Fall von Tesla waren hiervon die wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Versickerung von Niederschlagswasser, das Einbringen von Gründungspfählen sowie die zeitweise Absenkung des Grundwassers während der Errichtung, ausgenommen. Diese wurden separat durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree und das LfU in seiner Funktion als obere Wasserbehörde bearbeitet. Entscheidend für alle Beteiligten ist die Rechtssicherheit des Verfahrens. Seitens der anzusiedelnden Unternehmen bestehen dabei Kontakte zu Naturschutzexperten und -verbänden, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beteiligt sind. Nach der öffentlichen Auslage der Unterlagen und der Möglichkeit innerhalb einer festgesetzten Frist Einwände vorzubringen, also der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, erfolgt die sogenannte „Abwägung“. Die Gemeindevertretung kann die Satzung dann mit Mehrheit beschließen. Daraufhin tritt der Bebauungsplan in Kraft. Quelle: brandenburg.de Wo steht Rock Tech Lithium derzeit: Die Baupläne wurden ausgelegt und Anfang Oktober endete die Erörterungsfrist. Nun lagen die Unterlagen im Amt für Umwelt in Potsdam und wurden, wie oben beschrieben, bearbeitet. Anschließend geht es dann -sollten keine grundsätzlichen Probleme aufgetreten sein- in die Gemeindevertretung, in der der Bebauungsplan beschlossen wird (Im Fall von Tesla war das Ergebnis, trotz massiver Einwände 16:2 für die Bebauung). Unter Umständen kann parallel hierzu eine vorzeitige Baugenehmigung erteilt werden. Hierzu meinte jedoch der CEO von Rock Tech Lithium, Dirk Habecke in einem Interview auf die Frage nach der Geschwindigkeit, dass er mit der Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den Abläufen sehr zufrieden sei. Sollte also alles gut gehen, können in den nächsten Wochen die Bagger rollen, sobald die erste Teilgenehmigung erteilt wurde. Insgesamt gibt es zwei Genehmigungsverfahren (Teilantrag 2 und 3 wurden zusammengelegt). Das hängt m.M.n mit der Größe des Projektes und der Förderantragsstruktur zusammen (siehe weiter oben im Forum "stay long - stay stong"). Alle Angaben ohne Gewähr

Top, danke dir! Aber wurden die zweite und dritte Teilgenehmigung nicht letztens zu einer zusammengefasst und eingereicht?
el_Silencio
el_Silencio, 19.11.2022 18:03 Uhr
7
Infos zum Genehmigungsverfahren...Am Beispiel der Tesla-Ansiedlung wird hier der Prozess des Genehmigungsverfahren, auf Grundlage der Veröffentlichungen der Brandenburger Verwaltung erörtert: Grundsatz zum Verfahren Das förmliche Verfahren wird mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und unter Beteiligung der Öffentlichkeit geführt. Genehmigungsbehörde für das Gesamtprojekt ist entsprechend der Zuständigkeitsverordnung des Landes Brandenburg das Landesamt für Umwelt (LfU). Es wird ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) (§§ 4, 6, 10 und 13) durchgeführt. Das Verfahren hat Konzentrationswirkung, d. h. alle Anforderungen (z. B. Immissionsschutz, Naturschutz, Trinkwasserschutz, Baurecht, Waldrecht) werden dabei durch die zuständigen Behörden geprüft und in einer Genehmigungsurkunde zusammengefasst. Im Fall von Tesla waren hiervon die wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Versickerung von Niederschlagswasser, das Einbringen von Gründungspfählen sowie die zeitweise Absenkung des Grundwassers während der Errichtung, ausgenommen. Diese wurden separat durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree und das LfU in seiner Funktion als obere Wasserbehörde bearbeitet. Entscheidend für alle Beteiligten ist die Rechtssicherheit des Verfahrens. Seitens der anzusiedelnden Unternehmen bestehen dabei Kontakte zu Naturschutzexperten und -verbänden, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beteiligt sind. Nach der öffentlichen Auslage der Unterlagen und der Möglichkeit innerhalb einer festgesetzten Frist Einwände vorzubringen, also der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, erfolgt die sogenannte „Abwägung“. Die Gemeindevertretung kann die Satzung dann mit Mehrheit beschließen. Daraufhin tritt der Bebauungsplan in Kraft. Quelle: brandenburg.de Wo steht Rock Tech Lithium derzeit: Die Baupläne wurden ausgelegt und Anfang Oktober endete die Erörterungsfrist. Nun lagen die Unterlagen im Amt für Umwelt in Potsdam und wurden, wie oben beschrieben, bearbeitet. Anschließend geht es dann -sollten keine grundsätzlichen Probleme aufgetreten sein- in die Gemeindevertretung, in der der Bebauungsplan beschlossen wird (Im Fall von Tesla war das Ergebnis, trotz massiver Einwände 16:2 für die Bebauung). Unter Umständen kann parallel hierzu eine vorzeitige Baugenehmigung erteilt werden. Hierzu meinte jedoch der CEO von Rock Tech Lithium, Dirk Habecke in einem Interview auf die Frage nach der Geschwindigkeit, dass er mit der Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den Abläufen sehr zufrieden sei. Sollte also alles gut gehen, können in den nächsten Wochen die Bagger rollen, sobald die erste Teilgenehmigung erteilt wurde. Insgesamt gibt es zwei Genehmigungsverfahren (Teilantrag 2 und 3 wurden zusammengelegt). Das hängt m.M.n mit der Größe des Projektes und der Förderantragsstruktur zusammen (siehe weiter oben im Forum "stay long - stay stong"). Alle Angaben ohne Gewähr
el_Silencio
el_Silencio, 19.11.2022 18:03 Uhr
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Also gab es wohl keine Einwendungen.

Es gab schon Einwendungen. Aber die wurden in Potsdam geprüft und entschieden. Dass ist jedoch noch keine Baugenehmigung...wie es nun weitergeht, zeige ich gleich anhand der Tesla-Ansiedlung:
S
SGE_180, 19.11.2022 17:48 Uhr
0
Deshalb würde ich keine Kursfeuerwerk erwarten wenn die erste Genehmigung kommt sondern erst mit der nächsten Geduld zahlt sich aus
S
SGE_180, 19.11.2022 17:47 Uhr
0

Also gab es wohl keine Einwendungen.

Gegen was auch? Der erste Teil der Genehmigung betrifft nur Bürogebäude etc was nichts besonderes ist Der zweite Teil der vor ein paar Tagen eingereicht wurde betrifft die eigentliche Anlage Diese Entscheidung wird viel wichtiger sein
J
Jeanswilli, 19.11.2022 17:03 Uhr
3
Also gab es wohl keine Einwendungen.
J
Jeanswilli, 19.11.2022 17:02 Uhr
0
Erörterungstermin „Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.“ so steht es hier: https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/detail/~03-08-2022-sued-g00422-errichtung-und-betrieb-eines-lithiumhydroxid-konverters-in-03172-guben#
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