SIRONA BIOCHEM WKN: A0RM6R ISIN: CA82967M1005 Kürzel: ZSB Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

0,0051 USD
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7. Februar 2026, 02:10 Uhr, Nasdaq OTC
Kommentare 102.598
W
Woife, 04.08.2025 19:08 Uhr
0
Die Bude ist durch. Was sollen die ohne Labor usw noch reißen.
D
DimpleMinds_666, 04.08.2025 19:06 Uhr
0
heute wurden wieder 25.000 gehandelt für 241.00 USD 😃
HowardZeitlos
HowardZeitlos, 04.08.2025 18:59 Uhr
0
Quelle?
S
Seungee, 04.08.2025 18:49 Uhr
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Sirona Biochem befindet sich bis mindestens 22. November 2025 unter gerichtlicher Reorganisation ("Redressement judiciaire"). Zwar keine Insolvenz, aber ein klarer Hinweis auf finanzielle Herausforderungen und eingeschränkte Handlungsfähigkeit.
W
Woife, 03.08.2025 14:20 Uhr
0
Kommt dann ein bild von hv?
Billi1
Billi1, 03.08.2025 12:29 Uhr
0
https://www.ing.de/wissen/wertpapierverlust/
D
DimpleMinds_666, 03.08.2025 8:39 Uhr
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Bin nur froh das ich nur 600 Euro da reingesteckt habe

🥴😭
S
Seungee, 02.08.2025 21:45 Uhr
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Bin nur froh das ich nur 600 Euro da reingesteckt habe
S
SygnisNeu, 02.08.2025 21:22 Uhr
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Zum Thema Verlusttopf: ich glaube, man muss die wertlose Ausbuchung beantragen und dann landet der Verlust auf der Jahressteuerbescheinigung, sodass der Verlust im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht wird. Und dann wird der Verlusttopf beim Finanzamt jährlich gemindert und du bekommst die von der Bank zu viel einbehaltene KapESt angerechnet= erstattet. So ist meiner Meinung nach die profiskalische Vorgehensweise. Der Verlusttopf direkt bei der Bank für für uns Anleger natürlich sinnvoller und einfacher.
All_in_Sirona
All_in_Sirona, 02.08.2025 20:04 Uhr
0
Kannst du dir wertlos ausbuchen lassen und dann müssten sie automatisch in deinem Verlusttopf sichtbar sein
W
Woife, 02.08.2025 18:27 Uhr
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Ja, geht in den Verlusttopf. Du kannst es dann mit möglichen anderen Gewinnen durch Aktienverkäufe verrechnen.

Auf Antrag oder wie? Hab schon paar so Leichen im Depot aber die stehen da ohne wert usw
D
DimpleMinds_666, 02.08.2025 18:07 Uhr
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Falls einer der Kanadier eine Chance sieht, Howie für all seine Verfehlungen, Manipulationen und das Zurückhalten von Informationen zu belangen, bin ich bei einer Sammelklage sofort dabei. Um diesen grinsenden Betrüger zur Rechenschaft zu ziehen, hab ich im Zweifelsfall jetzt auch noch ein, zwei Tausender übrig. In einem ersten Versuch sollte man dafür das Justizsystem nutzen 😁.
All_in_Sirona
All_in_Sirona, 02.08.2025 17:58 Uhr
0
Ja, geht in den Verlusttopf. Du kannst es dann mit möglichen anderen Gewinnen durch Aktienverkäufe verrechnen.
D
DimpleMinds_666, 02.08.2025 17:53 Uhr
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Seit dem 1. Januar 2020 ist nun klar geregelt, dass Verluste durch Ausbuchung (§ 20 Abs. 1 EstG) oder Veräußerung wertlos gewordener Aktien und anderer Wertpapiere in Höhe bis 20.000 Euro mit positiven Kapitaleinkünften - nicht jedoch mit anderen Einkünften - ausgeglichen werden dürfen. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG).

All_out_Sirona 😃
W
Woife, 02.08.2025 17:44 Uhr
0
Scheint in den verlusttopf gehen zu müssen 🤔
W
Woife, 02.08.2025 17:43 Uhr
0
Scheint auch nicht mehr aktuell zu sein. https://www.finanztip.de/community/forum/thema/37661-verlustverrechnung-bei-ausbuchung-wertloser-aktien/
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