STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 Forum: Community User: Stahlhans

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antidemo
antidemo, 12.07.2023 15:03 Uhr
1

Ich bin gespannt wie das mit den CVR läuft und wo ich die dann einsehen kann sag ich CVR besitze und was danach passiert. Ich hoffe dass ich dann irgendwann derb Verlusttopf auffüllen kann oder steuerlich nachträglich fordern kann. Dafür brauche ich ja was schriftliches oder sonstige.

SH schreibt ja selber, dass es keine Garantie für einen Wert der CVRs gibt. Die Gläubiger, oder besser gesagt der Gläubiger, denn es ist ja nur noch ein Großer (95%) wird schon dafür sorgen, dass zum Zeitpunkt die CVRs wertlos sind. Und in den Vorständen der "Stiftungen" sitzen deren willige Handlanger.
antidemo
antidemo, 12.07.2023 15:40 Uhr
3

Gurupress von heute: "Bisher steht noch das ebenfalls verabschiedete Delisting der bisherigen Anteilsscheine aus. Es sollte jedoch nicht mehr lange dauern. “Der Aktionär” berichtet von Einschätzungen der Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger (SdK), dass die Börse den Titel spätestens mit einer außerordentlichen Hauptversammlung vom Markt nehmen wird, bei welcher die Auflösung des Unternehmens vollzogen wird. Ein Datum dafür gibt es zwar noch nicht, aber Steinhoff dürfte damit nicht mehr allzu lange warten." Quelle: https://www.gurupress.de/news/steinhoff-aktie-die-geduld-wird-auf-die-probe-gestellt/

Diese HV ist auch nur eine Farce. Neue Anteilsscheine herauszugeben diese dann den Hedgefonds zuschustern um eine Abstimmungsergebnis zu erhalten, dass der Mafia und den Hedgefonds genehm ist. Toll was es alles so für Möglichkeiten gibt, um Aktionäre zu enteignen.
antidemo
antidemo, 12.07.2023 15:44 Uhr
0
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Steinhoff-International-Holding-NV/Steinhoff-Newsletter-31-Ausserordentliche-Hauptversammlung.pdf
D
Demokrator, 12.07.2023 15:54 Uhr
0

ah, also hattest du derart Aktien schonmal angefasst.

Insolvenz- bzw. Sanierungsaktien sind nur dann interessant, falls es einen Insolvenzplan gibt, der die Sanierung der AG ohne Kapitalschnitt auf Null vorsieht. Diese Fälle sind sehr selten. Und ja, ich habe in den letzten 15 Jahren ein paar dieser seltenen Fälle getradet. Delistingkandidaten und aussichtslose Insolvenzaktien fasse ich aber nicht an. Da bleibe ich doch lieber bei meinen Indexwerten und dem Newstrading.
antidemo
antidemo, 12.07.2023 14:57 Uhr
0

Für mich ein Grund, derart Aktien nicht mehr anzufassen. Aber das muss jeder, auch bzgl. CRVs für sich entscheiden.

ah, also hattest du derart Aktien schonmal angefasst.
antidemo
antidemo, 12.07.2023 14:56 Uhr
1

Und im Zuge des Löschungsverfahrens kann die Geschäftsleitung der Börse Frankfurt entscheiden, ob sie die Aktie bereits vor der amtlichen Löschung Steinhoffs wegen Zweifel am ordnungsgemäßen Handel bzgl der gesetzlich verankerten Notierungspflichten delistet. Das könnte im worst case nach Beschlussfassung im Rahmen der abstimmenden Versammlung am 26. Juli geschehen. Das wäre dann ebenfalls nach §39 Absatz 1 Börsengesetz. https://dejure.org/gesetze/BoersG/39.html

woher kommen derart fragwürdige Gedanken? Warum sollte der Handel erst zu diesem Zeitpunkt nicht ordnungsgemäß sein?
antidemo
antidemo, 12.07.2023 14:54 Uhr
1

Eine nicht vorhandene, weil gelöschte, juristische Person kann nicht mehr börsennotiert sein und wird daher im Zuge des mit der Löschung einher gehenden Verwaltungsaktes hier in Deutschland per Verwaltunsgverfahrensgesetz über §39 Absatz 1 Börsengesetz delistet. Von Amts wegen.

typisches Amtsdeutsch, eine nicht vorhandene... Person. Da muss man sich nicht wundern, wenn Schlupflöcher in Gesetzen gefunden werden, die dann rigeros ausgenutzt werden, und die Behörden die solchen Unsinn verzapfen gucken zu
antidemo
antidemo, 12.07.2023 14:52 Uhr
0

Doch, tun sie. Siehe WHOA-Plan.

wenn es die SH Mafia wirklich tun würde, hätten sie für die von der SARB eingefroren Gelder eine EQS herausgegeben müssen. Nur ein Beispiel.
antidemo
antidemo, 12.07.2023 14:49 Uhr
0

"Wenn s so wär dann wäre hier schon lange das Licht aus". Mach dich bitte mit den Grundlagen der Handelsbeendigung einer Aktie in Deutschland (§25 und §39 Börsengesetz i.V. mit Börsenordnung/AGB der einzelnen Börsen) vertraut, dann muss du nicht derart fragwürdige Gedanken hegen, sondern wärst mit den Fakten vertraut.

Er ist wieder da.
cobra82
cobra82, 12.07.2023 14:06 Uhr
0
Ich bin gespannt wie das mit den CVR läuft und wo ich die dann einsehen kann sag ich CVR besitze und was danach passiert. Ich hoffe dass ich dann irgendwann derb Verlusttopf auffüllen kann oder steuerlich nachträglich fordern kann. Dafür brauche ich ja was schriftliches oder sonstige.
S
Spassonkel, 12.07.2023 14:03 Uhr
1
Steinhoff hatte der Börse aber genügend Gründe geliefert bereits den Handel einzustellen, ist jedoch nicht geschehen. Vielleicht wollen das bestimmte Personen verhindern, womit ich wieder von ausgehe, dass es hier noch weiter geht. Klar, Fakten sprechen gegen meine Vermutung, Bauchgefühl sagt aber dass es weitergeht. Sind mittlerweile auch schon Deadlines überstanden, und es geht immer noch weiter.
D
Demokrator, 12.07.2023 13:52 Uhr
0
Gurupress von heute: "Bisher steht noch das ebenfalls verabschiedete Delisting der bisherigen Anteilsscheine aus. Es sollte jedoch nicht mehr lange dauern. “Der Aktionär” berichtet von Einschätzungen der Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger (SdK), dass die Börse den Titel spätestens mit einer außerordentlichen Hauptversammlung vom Markt nehmen wird, bei welcher die Auflösung des Unternehmens vollzogen wird. Ein Datum dafür gibt es zwar noch nicht, aber Steinhoff dürfte damit nicht mehr allzu lange warten." Quelle: https://www.gurupress.de/news/steinhoff-aktie-die-geduld-wird-auf-die-probe-gestellt/
D
Demokrator, 12.07.2023 13:51 Uhr
0

Und Du glaubst wirklich dass bis zum 15.12.2022 alles mit rechten Dingen zuging, es kein "Hinarbeiten" zur Enteignung der Aktionäre, und auch das Urteil unabhängig gefällt wurde?

Ich beziehe mich nur auf die Punkte im WHOA-Plan, also inklusive der bevor stehenden Dissolution und des Delistings der Aktie.
S
Spassonkel, 12.07.2023 13:16 Uhr
1

Doch, tun sie. Siehe WHOA-Plan.

Und Du glaubst wirklich dass bis zum 15.12.2022 alles mit rechten Dingen zuging, es kein "Hinarbeiten" zur Enteignung der Aktionäre, und auch das Urteil unabhängig gefällt wurde?
D
Demokrator, 12.07.2023 13:13 Uhr
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Für mich ein Grund, derart Aktien nicht mehr anzufassen. Aber das muss jeder, auch bzgl. CRVs für sich entscheiden.
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