Strategy B WKN: 722713 ISIN: US5949724083 Forum: Aktien User: WhiteRussian

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18:46:06 Uhr, Quotrix Düsseldorf
Knock-Outs auf Microstrategy (Doing business Strategy) (A)
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DZ Bank
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Kommentare 30.729
Bluesy
Bluesy, Gestern 14:28 Uhr
0
https://x.com/i/status/2052358622177263852
Bluesy
Bluesy, Gestern 14:28 Uhr
0
Jetzt gibt es von der Partei @dieLinke auch noch einen Antrag zu Abschaffung der Haltefrist für Krypto-Gewinne. 🇩🇪👀 Laut diesem sollen Bitcoin und Co. mit der Kapitalertragsteuer belegt und sogar der Wegzugbesteuerung unterworfen werden. 🤢
runkle6
runkle6, Gestern 9:53 Uhr
6
https://x.com/i/status/2052286578727272664 Uns liegt erstmals eine konkrete Stellungnahme aus der @cducsubt zu den Steuerplänen von @larsklingbeil vor. In einer Antwort auf eine Bürgeranfrage positioniert sich die Union überraschend deutlich gegen Änderungen an der bestehenden Regelung. 😮⬇️
Groschensammler
Groschensammler, Gestern 7:40 Uhr
0

Mmmhh, das wissen die Herren Politiker, bzw. zumindest deren steuerlichen Fachanwälte sicher auch nur zu gut. Doch hier gedenken die monitär klammen Finanzjongleure wohl auf Zeit zu spielen : . Erstmal ein paar Milliarden rechtswidrig einsacken und später, .. seeeehr viel später, wenn das Bundesverfassungsgericht ( als oberste und letzte Instanz ) die zweifelhafte Steuerverodnung, da eben der allgemeine Gleichheitssatz gebrochen sein dürfte, wieder als unhaltbar einkassiert, sind die ehemaligen Entscheider längst in Pension und nicht mehr in ihren gewählten Ämtern. Wie und ob überhaupt die Raubsteuer dann später entschädigt werden würde steht auf einem anderen Blatt. Sehr wahrscheinlich ist dann eh der Staat hoffnungslos verschuldet und wir haben dann ganz sicher noch viele weitere neue experimentierfreudige Steuern : Wie : 1.)Die Balkonpflanzen-Umlage Sobald mehr als drei Kräutertöpfe sichtbar sind, wird man als „semiagrarischer Mikrobetrieb“ eingestuft. 2.) Die Bürokratie-Erlebnissteuer Der Staat erhebt eine zusätzliche Gebühr dafür, dass ein Antrag besonders kompliziert war. Wer den Antrag beim ersten Versuch versteht, bekommt sogar einen Strafzuschlag: „Offensichtlich zu wenig reguliert.“ Zudem wird die Vergnügungssteuer auch auf humoristische Postings in Foren/ Social Media ausgedehnt. Eine Abgabe bei mehr als 10 Lach- Smileys pro Tag ist ebenfalls angedacht. Nicht zu vergessen : Wer länger als 90 Minuten mit MacBook und Hafermilch-Cappuccino sitzt, gilt als „temporärer Kreativgewerberaumnutzer“ ☕💻 Zusatzsteuer bei: Noise-Cancelling-Kopfhörern. Und die Nutzung von KI wird ganz, ganz sicher steuerpflichtig, aber " hallo"...da könnte so richtig Geld sprudeln. ! (Begründung : Ungleichgewicht der Abgabenlast zwischen menschlicher und nichtmenschlicher Produktivitätseinheit, ließe sich über die Anzahl der Prompts per Anno elegant lösen.) Cheers ! 🥂

😂👍🏼
Y
Yetiman, Gestern 6:43 Uhr
0
Hast die Ladeerlebnissteuer vergessen. Für die, die jetzt schon elektrisch unterwegs sind, eine drohende Gefahr. Wenn die Ladesaläulenbetreiber von 'Erlebnis' sprechen liegt eine zusätzliche Steuer auf der Hand...
pari
pari, Mittwoch 22:20 Uhr
1

https://x.com/i/status/2052049262779793545 Bitcoin ist strukturell Gold, nicht Aktie. Und genau so behandelt das deutsche Steuerrecht es seit Jahren: als privates Veräußerungsgeschäft nach Paragraf 23 EStG, mit Haltefrist, wie beim Verkauf von Edelmetallen. Wer Bitcoin gezielt aus dieser Systematik herauslösen will, bekommt ein Problem mit Artikel 3 GG. Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet die Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Pendlerpauschalen-Entscheidung 2008 klargestellt: Wer eine steuerrechtliche Grundentscheidung trifft, muss sie folgerichtig durchhalten. Ausnahmen bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes – der rein fiskalische Zweck der Einnahmenerhöhung genügt ausdrücklich nicht.

Mmmhh, das wissen die Herren Politiker, bzw. zumindest deren steuerlichen Fachanwälte sicher auch nur zu gut. Doch hier gedenken die monitär klammen Finanzjongleure wohl auf Zeit zu spielen : . Erstmal ein paar Milliarden rechtswidrig einsacken und später, .. seeeehr viel später, wenn das Bundesverfassungsgericht ( als oberste und letzte Instanz ) die zweifelhafte Steuerverodnung, da eben der allgemeine Gleichheitssatz gebrochen sein dürfte, wieder als unhaltbar einkassiert, sind die ehemaligen Entscheider längst in Pension und nicht mehr in ihren gewählten Ämtern. Wie und ob überhaupt die Raubsteuer dann später entschädigt werden würde steht auf einem anderen Blatt. Sehr wahrscheinlich ist dann eh der Staat hoffnungslos verschuldet und wir haben dann ganz sicher noch viele weitere neue experimentierfreudige Steuern : Wie : 1.)Die Balkonpflanzen-Umlage Sobald mehr als drei Kräutertöpfe sichtbar sind, wird man als „semiagrarischer Mikrobetrieb“ eingestuft. 2.) Die Bürokratie-Erlebnissteuer Der Staat erhebt eine zusätzliche Gebühr dafür, dass ein Antrag besonders kompliziert war. Wer den Antrag beim ersten Versuch versteht, bekommt sogar einen Strafzuschlag: „Offensichtlich zu wenig reguliert.“ Zudem wird die Vergnügungssteuer auch auf humoristische Postings in Foren/ Social Media ausgedehnt. Eine Abgabe bei mehr als 10 Lach- Smileys pro Tag ist ebenfalls angedacht. Nicht zu vergessen : Wer länger als 90 Minuten mit MacBook und Hafermilch-Cappuccino sitzt, gilt als „temporärer Kreativgewerberaumnutzer“ ☕💻 Zusatzsteuer bei: Noise-Cancelling-Kopfhörern. Und die Nutzung von KI wird ganz, ganz sicher steuerpflichtig, aber " hallo"...da könnte so richtig Geld sprudeln. ! (Begründung : Ungleichgewicht der Abgabenlast zwischen menschlicher und nichtmenschlicher Produktivitätseinheit, ließe sich über die Anzahl der Prompts per Anno elegant lösen.) Cheers ! 🥂
Oliver78
Oliver78, Mittwoch 22:13 Uhr
1
🥳 wäre Mega
Oliver78
Oliver78, Mittwoch 22:11 Uhr
1
Der Forschungsleiter von VanEck sagte im Interview mit CNBC, dass Bitcoin in den nächsten 5 Jahren die Marke von 1.000.000 erreichen wird.
runkle6
runkle6, Mittwoch 21:35 Uhr
0
jep
WhiteRussian
WhiteRussian, Mittwoch 21:23 Uhr
0

https://x.com/i/status/2052049262779793545 Bitcoin ist strukturell Gold, nicht Aktie. Und genau so behandelt das deutsche Steuerrecht es seit Jahren: als privates Veräußerungsgeschäft nach Paragraf 23 EStG, mit Haltefrist, wie beim Verkauf von Edelmetallen. Wer Bitcoin gezielt aus dieser Systematik herauslösen will, bekommt ein Problem mit Artikel 3 GG. Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet die Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Pendlerpauschalen-Entscheidung 2008 klargestellt: Wer eine steuerrechtliche Grundentscheidung trifft, muss sie folgerichtig durchhalten. Ausnahmen bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes – der rein fiskalische Zweck der Einnahmenerhöhung genügt ausdrücklich nicht.

Art. 3 GG verbietet nicht jede Ungleichbehandlung, sondern nur sachlich nicht gerechtfertigte. Für eine Ungleichbehandlung spräche hier die Kursdynamik, Verlagerbarkeit, stärkere Nähe zu Finanzgeschäften. Ich bin mir sicher, dem Fiskus fällt auch noch mehr ein.
pari
pari, Mittwoch 21:14 Uhr
0

Seid dem ich es geschafft habe über den rand "du musst jetzt dieses oder jenes" zu blicken, bin ich viel entspannter ;)

Klingt gut...👍
N
Nembra, Mittwoch 20:31 Uhr
0
Analysten gehen immer von 12 Monaten ab Datum Ihrer Anpassung aus Besser gesagt, in diesem Zeitraum. Irgendwann
Oliver78
Oliver78, Mittwoch 20:24 Uhr
0
Glaube übermorgen wenn ich richtig gelesen habe ….😉
L
Lupin8484, Mittwoch 20:07 Uhr
0

Benchmark hat die Einstufung für Strategy (NASDAQ: MSTR) auf ’buy’ ’buy’ belassen. Das Kursziel lautet 570,00 $ nach zuvor 705,00 $.

Wann sollen die 570 Dollar denn erreicht werden. Frage für einen Freund
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