VALNEVA SE WKN: A0MVJZ ISIN: FR0004056851 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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21:17:06 Uhr, Baader Bank
Kommentare 303.289
x
xpapavommaverickx, 26.08.2025 13:06 Uhr
1
Schmutz Aktie. Punkt, Aus, Micky Maus. Gott sei Dank damals für 18€ den Schmutz verkauft
Win20002
Win20002, 26.08.2025 13:02 Uhr
1
Das ist nicht lustig!
G
GADO2, 26.08.2025 12:07 Uhr
0

Da geht es aber nicht um Strafrecht. Die FDA sitzt am längeren Hebel.

Was wird von der FDA der VAL vorgeworfen. Moeglicherweise Schuld an einem Todesfall zu sein und allgemeine Gesundheitsgefaehrdung. Also fuer mich persoenlich ist das schon Rufmord und muss von den Anklaegern erst mal unter Beweis gestellt werden. Du hast natuerlich Recht die gekaufte FDA sitzt sicher am laengeren Ast. Meine Wortwahl GEKAUFT muesste ich ja auch mal erst beweisen. Oder?
A
AllemKaputto, 26.08.2025 11:45 Uhr
0

Ist das jetzt endgültig mit FDA oder könnte es dazu kommen dass der Stoff wieder zugelassen wird in USA?

Spielt doch fast keine Rolle was die bumsbehörde entscheidet. Ist doch eh kein verlass drauf. Ähnlich mit den Zöllen. Heute Zoll, morgen kein Zoll und übermorgen bisschen Zoll.
s
speedbeiryanair, 26.08.2025 11:24 Uhr
1
Ihr könnt hier viel schön reden. So ziemlich alle Behörden werden jetzt ein genaues Auge auf die Soße werfen. Kann katastrophal enden. Und die nächsten neuen Umsätze mit Bor sind erst ende 2027 zu erwarten. Da is noch laaaaange hin
drmutaba
drmutaba, 26.08.2025 11:20 Uhr
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Also im westlichen Rechtssystem gilt immer noch...der Anklaeger muss dem Beschuldigten seine Schuld beweisen und nicht umgekehrt. Ausnahme ist nur das Finanzamt, da ist es genau umgekehrt

Da geht es aber nicht um Strafrecht. Die FDA sitzt am längeren Hebel.
Ranisch69
Ranisch69, 26.08.2025 11:19 Uhr
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Hoffentlich nicht dein Ernst. Völliger Quatsch!

Mein voller Ernst ;) Aber warte einfach ab :)
F
Flora1777, 26.08.2025 11:10 Uhr
0
Ob wir heute die 4€ sehen werden. Mimimi
G
GADO2, 26.08.2025 10:55 Uhr
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Wenn Valneva klar beweisen kann, dass diese Häufung von Toten und schweren Nebenwirkungen nicht mit dem Impfstoff zusammenhängt, vielleicht schon.

Also im westlichen Rechtssystem gilt immer noch...der Anklaeger muss dem Beschuldigten seine Schuld beweisen und nicht umgekehrt. Ausnahme ist nur das Finanzamt, da ist es genau umgekehrt
drmutaba
drmutaba, 26.08.2025 10:44 Uhr
1

Ja, hatte vor dem letzten Run meinen EK halt stetig gesenkt... Damals habe ich bei 28€ eingekauft. Musste auch mit Minus verkaufen. Bei 6.40€ bin ich dann damals rein und habe mich stetig vergünstigt und bin bei beiden Runs (EK zwischen 3,70€ und 3,90€) dann (leider zu früh) raus. Jetzt warte ich, bis das Teil mal günstiger wird und greife nicht ins fallende Messer!

Oder man lässt einfach die Finger von Fallneva? Ich habe nur einmal den Fehler gemacht, wird nicht nochmals passieren.
drmutaba
drmutaba, 26.08.2025 10:43 Uhr
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Ist das jetzt endgültig mit FDA oder könnte es dazu kommen dass der Stoff wieder zugelassen wird in USA?

Wenn Valneva klar beweisen kann, dass diese Häufung von Toten und schweren Nebenwirkungen nicht mit dem Impfstoff zusammenhängt, vielleicht schon.
s
superduper, 26.08.2025 10:37 Uhr
0

Ist doch Standard, dass wenn ein knapp 30% Abverkauf stattfindet, dass der Kurs sich meistens nochmal zwischen 4%-10% erholt und dann am Folgetag/Folgewoche weiter fällt... Gehört doch fast schon zum guten Ton an der Börse... Müsste doch eigentlich jedem auffallen...

Hoffentlich nicht dein Ernst. Völliger Quatsch!
s
superduper, 26.08.2025 10:31 Uhr
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Der Unterschied zwischen einem Großaktionär und uns ist enorm: Dieser eine Aktionär hält zehnmal so viele Aktien wie unser ganzes Forum zusammen. Wenn ein paar von uns verkaufen, interessiert das den Kurs nicht. Aber wenn er verkauft, dann bewegt sich der Kurs deutlich. Genau deshalb bekommt er ohnehin andere Einblicke und hat ganz andere Möglichkeiten als wir

Wieder falsch: In diesem Fall würde ein klassischer Fall von illegalem Insiderhandel oder auch Director Dealings (bei vorheriger Bekanntgabe relevanter Informationen) vorliegen und zum Straftatbestand (bei unterlassener Informationspflicht) mutieren. Der Handel von Großaktionären auf Basis wesentlicher, nicht öffentlicher Informationen, die einen Einfluss auf den Aktienkurs haben könnten, ist strafbar.
KaRoLa1960!
KaRoLa1960!, 26.08.2025 10:28 Uhr
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So, hab jetzt doch alle verkauft. Ich warte auf einen Kurs unter 3 dann werde ich wieder aufbauen. Bin somit wieder weg und melde mich, wenn ich wieder dabei bin. Hoffe es geht auf mein Plan

Hin und her macht Taschen leer..... Trotzdem Toi,toi,toi ☘️☘️☘️🙋‍♂️
s
superduper, 26.08.2025 10:22 Uhr
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Absolut richtig… dafür gibt es Quartal Zahlen und Hauptversammlung… und tatsächlich denke ich,dass die groß Aktionäre ( ohne Sarkasmus) erfahren,. Trotzdem sind sie nicht verpflichtet,aus welchem Grund auch immer uns mitzuteilen, was sie tun .

Ist halt falsch, was du schreibst. Wer an der Börse spekuliert, sollte dann zumindest das ganz kleine 1x1 beherrschen. Konkret: Börsennotierte AGs unterliegen der Pflicht zur unverzüglichen Veröffentlichung kursrelevanter Insiderinformationen gemäß der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO Art. 17 MAR). Ziel ist es, die Transparenz am Kapitalmarkt zu gewährleisten und Insiderhandel zu verhindern, indem alle Marktteilnehmer gleichzeitig Zugang zu wichtigen Informationen über ein börsennotiertes Unternehmen erhalten. Die Veröffentlichung muss erfolgen, wenn eine Information den Preis eines Finanzinstruments erheblich beeinflussen könnte und die Geheimhaltung nicht mehr sichergestellt ist.
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