ZUR ROSE GROUP AG SF5,75 WKN: A0Q6J0 ISIN: CH0042615283 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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08:55:50 Uhr, Quotrix Düsseldorf
Kommentare 9.011
ROLFUS
ROLFUS, 28.02.2025 13:58 Uhr
0

wardli: So schön bist Du wieder da...! Ich freue mich...!

hast Du nicht gelesen was Bergfee geschrieben hat....?
ROLFUS
ROLFUS, 28.02.2025 14:04 Uhr
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Hauck Aufhäuser IB belässt DocMorris auf 'Buy' - Ziel 60 Franken Am 28. Februar 2025 um 13:12 Uhr HAMBURG (dpa-AFX Analyser) - Hauck Aufhäuser Investment Banking hat die Einstufung für DocMorris nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezüglich von Boni auf verschreibungspflichtige Rezepte auf "Buy" mit einem Kursziel von 60 Franken belassen. Analyst Christian Salis erwähnte in einer am Freitag vorliegenden Studie, dass bestimmte Werbemaßnahmen mit Gutscheinen verboten werden könnten, sofern diese dann auch für frei verkäufliche Medikamente einlösbar seien. Doch noch wichtiger sei, dass dies dann nicht für Preisnachlässe beim Kauf von anderen verschreibungspflichtigen Medikamenten gelte. Veröffentlichung der Original-Studie: 28.02.2025
ROLFUS
ROLFUS, 28.02.2025 14:12 Uhr
0
NICHT SCHOEN.....! NZZ "THE MARKET" (soeben gefunden) Ruedi Keller 28.02.2025, 02.59 Uhr Die Favoriten der Short-Seller sind Ende Februar wie bereits im Januar: DocMorris, Swatch Group und Idorsia. Dieses Trio führt die Top Ten der Schweizer Shorts seit August an. Doch die Leerverkäufer haben ihren Einsatz erneut erhöht, nahezu die Hälfte aller Aktien von DocMorris sind nun in ihren Händen – so viel wie nie zuvor.....
K
Kohlmeise3, 28.02.2025 16:22 Uhr
2
Ab Montag geht es wieder Richtung 25€+ 😁👍😁
K
Kohlmeise3, 28.02.2025 16:23 Uhr
0
Ich freue mich schon riesig wenn die LV sich dann hier mal so richtig schön die Finger in Zukunft verbrennen. 😅😂🤣
ROLFUS
ROLFUS, 28.02.2025 13:56 Uhr
0
wardli: So schön bist Du wieder da...! Ich freue mich...!
w
ward, 28.02.2025 13:22 Uhr
3
Schreibt also Rolfus immer noch die selben Phrasen und macht hier alle zur Schnecke, die positiv gestimmt sind?🤭 Die Igno Funktion hilft☝️ War unerträglich, das geheule.
ROLFUS
ROLFUS, 28.02.2025 12:10 Uhr
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..... lieb von Dir...!!!!

Apropos: Gratulation zu Deinem Kurstipp von 26.00..🤦‍♂️! Okay, bei Dir ist sowieso jeder Kommentar füer die Füchse...
ROLFUS
ROLFUS, 28.02.2025 11:53 Uhr
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Abwarten du Weichei. 😅😂🤣

..... lieb von Dir...!!!!
K
Kohlmeise3, 28.02.2025 11:47 Uhr
0
Abwarten du Weichei. 😅😂🤣
ROLFUS
ROLFUS, 28.02.2025 11:47 Uhr
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Welche KE es ist nichts entschieden nur blablabla von Rolfus dem Weichei. Nicht geeignet für die Börse. 😅😂

Träumer...! Die KE wird kommen....
K
Kohlmeise3, 28.02.2025 11:07 Uhr
1
Welche KE es ist nichts entschieden nur blablabla von Rolfus dem Weichei. Nicht geeignet für die Börse. 😅😂
K
Kohlmeise3, 28.02.2025 11:03 Uhr
0
Die Firma steht heute besser da als die Kurse über 100€ waren. Ich gehe Langfristig von Kursen über 70€-80€ aus. Also von Gewinnen für die zwischen 20€-50€ gekauft haben.
K
Kohlmeise3, 28.02.2025 11:01 Uhr
0
Für mich hat sich hier nichts geändert. Sie dürfen weiter Rabatt Aktionen machen. Es dürfen nur keine Gutscheine von Rezeptpflichtigen Medikamente auf Frei verkäufliche verwendet werden. Also alles in Ordnung. Das wird hier Langfristig wieder steigen. Buy low sell high. 😁👍
Zeuss13
Zeuss13, 27.02.2025 17:49 Uhr
1
Tag vorbei.....Wunden lecken und weiter geht's!
ROLFUS
ROLFUS, 27.02.2025 15:12 Uhr
0
Frauenfeld, 27. Februar 2025 Medienmitteilung Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR EuGH-Urteil zur Werbung beim Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Vorlagefragen des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) in der Rechtssache C-517/23 / Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) beantwortet. Der EuGH hält Preiswerbung für den Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Rx) weiterhin für zulässig. Aus Sicht des EuGH dürfen die Mitgliedsstaaten jedoch Werbeaktionen verbieten, die Gutscheine für Folge- käufe zum Inhalt haben, insofern diese auch für nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC) ein- gelöst werden können. Rx-Rabattaktionen mit Gutscheinen für Gesundheits- und Pflegeprodukte (BPC) bleiben möglich. Der BGH muss jetzt in einem nächsten Schritt über die Revision der AKNR entschei- den. DocMorris wird die Chancen der Digitalisierung und des E-Rezept-Wachstums in Deutschland wei- terhin nutzen. Hintergrund der Rechtssache Die AKNR erwirkte in den Jahren 2012 bis 2015 eine Vielzahl an Verbotsverfügungen gegen DocMorris, deren Rabattaktionen sie als Verstoss gegen die arzneimittelrechtliche Preisregulierung ansah. Im Jahr 2016 entschied der EuGH jedoch, dass eine starre Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arznei- mitteln gegen Unionsrecht verstösst (EuGH, Rs. 148/15 - «Deutsche Parkinson Vereinigung»). DocMorris klagte daraufhin auf Schadensersatz gegen die AKNR. Der BGH hat den Fall dem EuGH zur Vorabent scheidung vorgelegt.
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