ZUR ROSE GROUP AG SF5,75 WKN: A0Q6J0 ISIN: CH0042615283 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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FELSNES, 01.08.2025 11:41 Uhr
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@Inside234: Seinen wir doch mal ehrlich und schauen nochmal gemeinsam, was das OLG zu dieser Apotheek in den NL geschrieben hat: Dass die „Apotheek“ lediglich aus einem kleinen Nebenraum bestehe, dort nur eine beschränkte Auswahl von Arzneimitteln erworben werden könne und vor allem Mitarbeiter der Klägerin und Angestellte der umliegenden Unternehmen dort Arzneimittel kauften, stehe der Einordnung der Apotheke als „Präsenzapotheke“ nicht entgegen, so das OLG. Auch der Umstand, dass außerhalb des Betriebsgeländes kein Hinweis auf eine öffentliche Apotheke vorhanden sei, führe nicht dazu, dass die „Apotheek“ nicht die Anforderungen der Länderliste erfülle. „Es ist ausreichend, dass die Apotheke in den Niederlanden registriert ist, sie öffentlich zugänglich ist und dort Arzneimittel von jedermann direkt erworben werden können“, so das OLG. Auch wenn davon auszugehen sei, dass DocMorris mit dem Betrieb der Präsenzapotheke nicht das Ziel verfolge, nennenswerten zusätzlichen Umsatz zur Versandapotheke zu erzielen, sondern die Apotheke jedenfalls hauptsächlich zu dem Zweck unterhalte, die in der Länderliste aufgestellten Voraussetzungen für den Versandhandel mit Medikamenten aus den Niederlanden nach Deutschland zu erfüllen, genüge das nicht, um den Betrieb der „Apotheek“ nicht ausreichen zu lassen. „Hätte der Gesetzgeber strengere Anforderungen an die Ausstattung und den Betrieb einer Präsenzapotheke im Sinne der Bekanntmachung aufstellen wollen, hätte er dies – z.B. unter Bezugnahme auf das Apothekengesetz – regeln können.“ Es handele sich auch nicht um eine sogenannte „Grensapotheke“, die ausschließlich Medikamente an Personen liefere, die in einem anderen EU-Staat lebten. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass DocMorris einer Genehmigung oder Erklärung der deutschen Aufsichtsbehörden zum Betrieb der „Präsenzapotheke“ in den Niederlanden bedürfe. „Der insoweit unsubstantiierte Vortrag der Beklagten ist von der Klägerin bestritten worden. Dafür ist nach dem zuvor Gesagten nichts ersichtlich.“
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FELSNES, 01.08.2025 11:54 Uhr
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...und auch der heutige Artikel ist lesenswert, geht es doch erneut, um verantwortungslose, kapitalgetriebene Konzerne, von Verantwortung und Haftung keine Spur. Auch das der Arzt die Entscheidung für das Medikament trifft, scheint dem AKNR zu entfallen, ebenso, dass für die wenigen, verbliebenen Apotheken kaum Nachfolger zu finden sind.
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Inside234, 01.08.2025 11:59 Uhr
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Achtung. Inside234 ist ein LV. Noch nie etwas positiv über DM geschrieben

Das stimmt. Seit ich hier unterwegs bin, gibt es auch nichts positives über DocMorris zu berichten. Oder sehen Sie das anders? Habe mit Shopapo/Redcare Glück gehabt, aber auch die werden sich nicht wegducken können.
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Inside234, 01.08.2025 12:04 Uhr
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@Inside234: Seinen wir doch mal ehrlich und schauen nochmal gemeinsam, was das OLG zu dieser Apotheek in den NL geschrieben hat: Dass die „Apotheek“ lediglich aus einem kleinen Nebenraum bestehe, dort nur eine beschränkte Auswahl von Arzneimitteln erworben werden könne und vor allem Mitarbeiter der Klägerin und Angestellte der umliegenden Unternehmen dort Arzneimittel kauften, stehe der Einordnung der Apotheke als „Präsenzapotheke“ nicht entgegen, so das OLG. Auch der Umstand, dass außerhalb des Betriebsgeländes kein Hinweis auf eine öffentliche Apotheke vorhanden sei, führe nicht dazu, dass die „Apotheek“ nicht die Anforderungen der Länderliste erfülle. „Es ist ausreichend, dass die Apotheke in den Niederlanden registriert ist, sie öffentlich zugänglich ist und dort Arzneimittel von jedermann direkt erworben werden können“, so das OLG. Auch wenn davon auszugehen sei, dass DocMorris mit dem Betrieb der Präsenzapotheke nicht das Ziel verfolge, nennenswerten zusätzlichen Umsatz zur Versandapotheke zu erzielen, sondern die Apotheke jedenfalls hauptsächlich zu dem Zweck unterhalte, die in der Länderliste aufgestellten Voraussetzungen für den Versandhandel mit Medikamenten aus den Niederlanden nach Deutschland zu erfüllen, genüge das nicht, um den Betrieb der „Apotheek“ nicht ausreichen zu lassen. „Hätte der Gesetzgeber strengere Anforderungen an die Ausstattung und den Betrieb einer Präsenzapotheke im Sinne der Bekanntmachung aufstellen wollen, hätte er dies – z.B. unter Bezugnahme auf das Apothekengesetz – regeln können.“ Es handele sich auch nicht um eine sogenannte „Grensapotheke“, die ausschließlich Medikamente an Personen liefere, die in einem anderen EU-Staat lebten. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass DocMorris einer Genehmigung oder Erklärung der deutschen Aufsichtsbehörden zum Betrieb der „Präsenzapotheke“ in den Niederlanden bedürfe. „Der insoweit unsubstantiierte Vortrag der Beklagten ist von der Klägerin bestritten worden. Dafür ist nach dem zuvor Gesagten nichts ersichtlich.“

Und noch einmal: differenzieren zwischen BGH (aktuell) und OLG (alt) Dann verstehen (hoffentlich) auch Sie.
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FELSNES, 01.08.2025 13:23 Uhr
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@Inside234: Und seien wir einmal ehrlich: was docmorris da unterhält, ist ein Logistiklager mit Versand - nicht mehr und nicht weniger. Ganz weit entfernt von dem, was der Gesetzgeber als 'Apotheke' definiert - Das waren wohl Ihre Worte, oder? Der Gesetzgeber liegt hier in den Niederlanden, was das OLG dazu entschieden hat, habe ich Ihnen einkopiert. Also wenn wir mal wirklich ehrlich sind, werden durch DOC die Bedingungen erfüllt. Was der BGH macht und ob das nochmal an das OLG zurück geht ist, Stand jetzt, vollkommen irrelevant. Und dann wäre ja dann noch der EuGH.
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Eno68, 01.08.2025 10:48 Uhr
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Achtung. Inside234 ist ein LV. Noch nie etwas positiv über DM geschrieben
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Inside234, 01.08.2025 9:19 Uhr
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Bitte was? Umgekehrt wird "ein Schuh draus". Die Schadensersatzforderung in Höhe von 18 Mio wurde zwar abgewiesen, die Frage ob DOCM die Anforderungen an die Länderliste erfüllt, aber bejaht. Die ApoAdhoc hat dazu heute einen Artikel veröffentlicht.

Sie sollten den Artikel auch richtig lesen: der BGH hat hier das Fass Länderliste neu aufgemacht, welches das OLG eigentlich schon für docmorris entschieden hatte. Btw. läuft zu dem besagten Thema auch noch ein Verfahren. Und seien wir einmal ehrlich: was docmorris da unterhält, ist ein Logistiklager mit Versand - nicht mehr und nicht weniger. Ganz weit entfernt von dem, was der Gesetzgeber als 'Apotheke' definiert.
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FELSNES, 31.07.2025 20:42 Uhr
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Na, heute war Justitia DocMorris nicht so wohl gesonnen. Zeigt sich aber noch nicht in den Kursen.

Bitte was? Umgekehrt wird "ein Schuh draus". Die Schadensersatzforderung in Höhe von 18 Mio wurde zwar abgewiesen, die Frage ob DOCM die Anforderungen an die Länderliste erfüllt, aber bejaht. Die ApoAdhoc hat dazu heute einen Artikel veröffentlicht.
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Eno68, 31.07.2025 19:40 Uhr
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Vielleicht können ein paar von uns DocM Aktie an Rolfuss für 5.75 verkaufen das er uns in Ruhe lässt 😁
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