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Die französischen, österreichischen und italienischen... 15.09.2025, 11:13 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

APA ots news: Die französischen, österreichischen und italienischen Aufsichtsbehörden fordern einen stärkeren europäischen Rahmen für Kryptomärkte

Wien (APA-ots) - Aufbauend auf den Erfahrungen aus den ersten Monaten der

Implementierung der MiCA-Verordnung (MiCAR) legen drei bedeutende

europäische Aufsichtsbehörden - die französische Autorité des Marchés

Financiers (AMF), die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (

FMA) und die italienische Commissione Nazionale per le Società e la

Borsa (CONSOB) - Vorschläge vor, die auf eine effektivere Aufsicht

der Kryptomärkte, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer

Marktteilnehmer sowie einen besseren Anlegerschutz abzielen.

Die MiCAR ist seit dem 30. Dezember 2024 vollumfänglich

anwendbar, und stellt einen großen Fortschritt bei der Regulierung

der Kryptomärkte in Europa dar. Europa ist dadurch zum Spitzenreiter

in der Aufsicht dieser neuen Assetklasse geworden. Die MiCAR schafft

einen klaren Rahmen und verpflichtet Marktteilnehmer, die in Europa

kryptowertbezogene Dienstleistungen anbieten wollen, zuvor eine

Zulassung einzuholen.

Trotz der Konvergenzbemühungen der Europäische Wertpapier- und

Marktaufsichtsbehörde (ESMA) haben die ersten Monate der Anwendung

der Verordnung jedoch erhebliche Unterschiede in der Aufsicht über

Kryptomärkte durch die nationalen Behörden enthüllt. Diese

Unterschiede verdeutlichen die Notwendigkeit, den Aufsichtsaufbau

rasch zu stärken um die ordnungsgemäße Funktionsweise des

europäischen Binnenmarktes sicherzustellen. Ohne eine solche

Überarbeitung könnten nationale Behörden, in deren Mitgliedstaat

Marktteilnehmer Dienstleistungen erbringen, die auf einer Zulassung

einer Behörde eines anderen Mitgliedstaats beruhen, gezwungen sein,

auf die in der Verordnung vorgesehenen vorsorgliche Maßnahmen

zurückzugreifen, um Risiken für inländische Anleger zu verhindern.

Darüber hinaus bieten bestimmte Regelungen keinen ausreichenden

Schutz vor den branchenspezifischen Risiken, wie beispielsweise vor

dem Zugang europäischer Intermediäre zu in Drittstaaten ansässigen

Plattformen ohne den durch die MiCAR gebotenen Schutz und dem

erhöhten Cybersicherheitsrisiko. Solche Risiken beeinträchtigten den

Anlegerschutz und gefährden ebenfalls die Wettbewerbsfähigkeit

europäischer Marktteilnehmer.

Zur Sicherstellung einer kohärenten und wirksamen Anwendung der

MiCAR, fordern die AMF, die FMA und die CONSOB daher eine Reihe

gezielter Änderungen. Diese Anpassungen würden es zudem ermöglichen,

die Empfehlungen des Financial Stability Board (FSB) und der

International Organization of Securities Commissions (IOSCO) zur

Regulierung von Kryptowerten, die jeweils im Juli und November 2023

veröffentlicht wurden, näher zu berücksichtigen.

Die AMF, die FMA und die CONSOB haben vier Vorschläge zur

Verbesserung vorgelegt. Diese Vorschläge sind nicht abschließend im

Hinblick auf die durch die Anwendung der MiCAR aufgeworfenen Fragen,

wie zum Beispiel in Bezug auf sogenannte "Stablecoins", sondern legen

den Fokus auf:

-

Direkte Aufsicht über signifikante Anbieter von Kryptowerte-

Dienstleistungen durch die ESMA, um eine einheitliche Anwendung der

Regeln im Sinne einer effektiveren Überwachung sicherzustellen. Dies

wäre der einzige Weg, opportunistische Sitzstaatentscheidungen zu

vermeiden, und könnte eventuell zu einer Senkung der Aufsichtskosten

führen;

-

Verschärfung der Regeln für Plattformen außerhalb der EU, die

europäische Anleger ansprechen: Die AMF, die FMA und die CONSOB

stellen fest, dass einige in Drittländern ansässige Plattformen

europäische Kunden über europäische Intermediäre erreichen, die über

den Status eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen verfügen.

Die drei Behörden schlagen daher vor, dass jeder Intermediär, der

Kundenaufträge für Kryptowerte ausführt, dies nur über eine Plattform

tun darf, die der MiCAR oder einer gleichwertigen Regulierung

unterliegt;

-

Bessere Aufsicht über Plattformen zur Bewältigung von

Cyberrisiken: Angesichts des sehr hohen Cyberrisikos betonen die AMF,

die FMA und die CONSOB die Bedeutung, dass Marktteilnehmer vor der

Erteilung einer MiCAR-Zulassung sowie im Rahmen regelmäßig

wiederkehrender Prüfungen eine unabhängige IT-Sicherheitsprüfung

durchlaufen müssen. Diese Prüfung sollte den Schutz von

Vermögenswerten, die Resilienz gegenüber Cyberangriffen und das

Management von Sicherheitsvorfällen umfassen. Diese Maßnahme würde

die Sicherheit der Kryptomärkte erhöhen und das Vertrauen der Anleger

stärken;

-

Klarstellung zur Überprüfung von Kryptowerte-Whitepapers unter

eventueller Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für die

Einreichung und aufsichtliche Behandlung von Token-Angeboten (

ausgenommen "Stablecoins"): Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den

Prozess der Analyse von Whitepapers für Token-Emittenten einer

höheren Rechtssicherheit zuzuführen, unter gleichzeitiger

zusätzlicher Schaffung einer zentralen Stelle zur Einreichung, dies

vor dem Hintergrund der paneuropäischen Reichweite der Mehrheit

solcher Angebote.

"Die FMA hat Finanzinnovationen immer begrüßt und gefördert, wenn

diese das Angebot an Produkten und Dienstleistungen für die

Unternehmen und Haushalte erweitern und die Integrität und Stabilität

des Finanzmarkts wahren", so der Vorstand der FMA, Mariana Kühnel und

Helmut Ettl. "Die europäische MiCA-Verordnung setzt im Bereich

Kryptowerte dafür einen guten Rahmen, den die FMA konsequent umsetzt.

Das wird auch von großen Marktteilnehmern gewürdigt, welche die FMA

für ihre Kompetenz und Konsequenz schätzen. Wir beobachten aber, dass

die MiCAR in der EU teilweise sehr uneinheitlich angewendet wird. Ein

regulatorischer Wettlauf nach unten wäre für die ganze EU nachteilig

und sollte vermieden werden, indem große Anbieter europaweit

einheitlich beaufsichtigt werden - ähnlich wie bei der EZB-

Bankenaufsicht."

Weitere Informationen: https://www.fma.gv.at/wp-

content/plugins/dw-fma/download.php?d=7604

Rückfragehinweis:

Finanzmarktaufsicht (FMA)

Boris Gröndahl

Telefon: +43 676 8824 9995

E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

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