Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

Facebook-Mutter Meta muss je 100 Euro an zwei Nutzer zahlen 09.10.2026, 16:26 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Meta Platforms (A) 644,00 EUR +0,14 % Lang & Schwarz
Kostenlose Aktienchance per SMS Ausgewählte Trading-Einschätzungen aufs Handy.

Das Münchner Oberlandesgericht hat den US-Konzern Meta US30303M1027 wegen eines gigantischen Datenlecks im Jahr 2019 zur Zahlung von je 100 Euro Entschädigung an zwei bayerische Facebook-Nutzer verurteilt. Außerdem soll das Unternehmen für künftige materielle Schäden aufkommen, die den beiden Klägern noch entstehen könnten. Das teilte ein Sprecher des Gerichts nach der Verkündung der Entscheidungen in den beiden zivilrechtlichen Berufungsverfahren auf Anfrage mit. Revisionen zum Bundesgerichtshof ließ der 36. Senat nicht zu.

Daten einer halben Milliarde Nutzer gelangten in unbefugte Hände

In einem dritten Fall wurde die Berufung des Konzerns gegen ein Urteil der ersten Instanz zurückgewiesen. Die drei Verfahren haben eine lange Vorgeschichte: Von Januar 2018 bis September 2019 hatten unbekannte Täter eine Schwachstelle bei Facebook ausgenutzt und persönliche Daten von weltweit über einer halben Milliarde Nutzern kopiert. Im Jahr 2021 waren diese Daten dann im Internet veröffentlicht worden.

In den in München verhandelten Fällen ging es nach Angaben des Gerichts um Vor- und Familiennamen, Telefonnummer, Geschlecht und Facebook Nutzer-ID. In Deutschland sollen nach Angaben auf der Webseite des Bundesamts für Justiz etwa sechs Millionen Menschen betroffen sein. Die Klagen richteten sich gegen die europäische Meta-Gesellschaft in Irland.

Sammelklage vor dem OLG Hamburg

Hundert Euro pro Fall sind für den Konzern sehr wenig Geld, doch könnte das Facebook-Datenleck für Meta in Zukunft noch erheblich teurer werden. Denn vor dem Oberlandesgericht Hamburg hat deswegen der Bundesverband der Verbraucherzentralen Sammelklage eingereicht. Meta hält diese Klage für unzulässig, derzeit klärt der Europäische Gerichtshof diese Frage.

Meta hat auch in den USA seit Jahren mit einer Vielzahl von Entschädigungsklagen zu kämpfen. Im August hatte der Konzern in einem Prozess um Social-Media-Sucht von Kindern in den USA einer Zahlung von etwa 17 Milliarden Dollar an mehrere Bundesstaaten zugestimmt. Diese hatten dem Unternehmen vorgeworfen, Kinder und Jugendliche bewusst Facebook-abhängig zu machen. Meta hatte Vorwürfe bestritten, aber Strafzahlung und weitere Auflagen akzeptiert.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter aufwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 3,09
Hebel: 20,45
mit starkem Hebel
Ask: 13,23
Hebel: 4,85
mit kleinem Hebel
Smartbroker
UBS
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: WB3MY9 WB13WH. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer