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Bund lehnt Länder-Vorstoß für Boarding-Ausweiskontrolle ab 11.01.2026, 11:35 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung hat einen Vorschlag für verpflichtende Identitätskontrollen vor Besteigen eines Flugzeuges zurückgewiesen und damit Kritik auf sich gezogen. "Wir stehen der Initiative des Bundesrats sehr positiv gegenüber", sagt der Vorsitzende des Bereichs Bundespolizei und Zoll der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf. Es sei bedauerlich, dass das Bundeskabinett dieses Vorhaben der Länder zuletzt nicht unterstützt habe.

Das niedersächsische Innenministerium, das die Initiative im Bundesrat gestartet hatte, zeigt sich ebenfalls enttäuscht. Mit der Pflicht zum Abgleich des Namens auf dem Ausweis und der Bordkarte solle "sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und diese bei Straftaten auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann", erklärt eine Ministeriumssprecherin.

Die Pflicht zur Erhebung dieser Daten und ihre Übermittlung zwischen Abflug- und Zielstaat würden für die Bundespolizei eine "sehr große Erleichterung in der täglichen Arbeit" darstellen. Dass Airlines aus anderen Staaten entsprechende Daten an die Bundespolizei übermitteln, fände Roßkopf wünschenswert. Das sei aber unwahrscheinlich, solange es in Deutschland keine Pflicht zum Abgleich von Bordkarte und Ausweis gibt.

Beratungen zum neuen Luftsicherheitsgesetz laufen noch

Der Bundesrat hatte in der letzten Sitzung des vergangenen Jahres am 19. Dezember eine Änderung in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, über den der Bundestag aktuell berät. Konkret geht es um die geplante Reform des Luftsicherheitsgesetzes, die unter anderem auch Fragen der Drohnenabwehr betrifft. Die Länderkammer hat sich auf Initiative Niedersachsens dafür ausgesprochen, Luftfahrtunternehmen zu verpflichten, vor dem Einstieg in ein Flugzeug die Ausweisdokumente der Fluggäste mit den Angaben auf der Bordkarte abzugleichen beziehungsweise mit den Buchungsdaten.

In Frankreich, Belgien und Spanien ist das Praxis, in Deutschland nicht. Das heißt, dass jemand, der innerhalb des Schengenraums fliegt und online eingecheckt hat, auch mit einer auf einen anderen Namen ausgestellten Bordkarte fliegen könnte, da am Flughafen in der Regel zwar sein Gepäck, aber nicht sein Ausweis kontrolliert wird.

Italien hat die Verpflichtung zum Namensabgleich vor einigen Monaten wieder abgeschafft. Begründet haben dies die italienischen Behörden mit einer Beschleunigung der Abläufe an den Flughäfen und damit, dass Flugreisen genauso zu behandeln seien wie Bahnreisen.

Bundesrat verweist auf Gefahren - auch durch Terrorismus

"In Anbetracht der unverändert hohen abstrakten Gefährdungslage ist es nicht hinnehmbar, dass es keine gesicherten Erkenntnisse über die Identität der Fluggäste auf Flugreisen gibt", mahnt dagegen der Bundesrat. Doch die Bundesregierung geht da nicht mit. Am vergangenen Mittwoch entschied das Kabinett, sich ohne inhaltliche Begründung gegen das Vorhaben des Bundesrats zu positionieren.

Ministerien sind unterschiedlicher Auffassung

"Zu dem vorgelegten Gesetzentwurf gibt es unterschiedliche Positionen im Ressortkreis und noch einige offene Prüffragen", teilt ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage mit. Die Luftsicherheit selbst sei aufgrund der bestehenden Sicherheitschecks und den damit verbundenen Personen- und Gepäckkontrollen in jedem Fall gewährleistet und von dieser Frage unberührt. Das Bundesverkehrsministerium verweist lediglich darauf, dass "die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist".

Im Bundestag ist zu hören, die Lobbyarbeit der Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften zu dieser Frage sei wohl nicht ohne Wirkung geblieben. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) präsentiert eine ganze Phalanx von Argumenten, die aus Sicht der Branche gegen eine Verpflichtung zum Namensabgleich am Gate sprechen. Staatliche Aufgaben können nicht ohne weiteres an private Unternehmen delegiert werden, heißt es da unter anderem. "Die Pünktlichkeit von Flügen stände auf dem Spiel und damit letztlich die ohnehin geschwächte Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Luftverkehrs", erklärt eine BDL-Sprecherin.

Flughafenverband sieht kein Mehr an Sicherheit

Der Flughafenverband ADV führt an, ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn durch den Namensabgleich sei nicht erkennbar. Weniger personalintensive automatisierte biometrische Verfahren seien zwar technisch grundsätzlich möglich. Diese setzten jedoch eine rechtlich zulässige Nutzung von Passdaten durch die Luftverkehrswirtschaft voraus, was bislang nicht vorgesehen sei.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Sonja Eichwede stellt sich zwar nicht gegen die vorsichtige Herangehensweise der Bundesregierung. Handlungsbedarf sieht sie aber schon. "Sicherheit im Luftverkehr ist außerordentlich wichtig", sagt die Abgeordnete, die im Fraktionsvorstand unter anderem die Bereiche Innen- und Rechtspolitik verantwortet. Täglich nutzten Millionen das Flugzeug, dafür müsse die Identität der Reisenden geklärt sein, sagt Eichwede und verspricht: "Wir prüfen alle Möglichkeiten, wie das noch besser gelingen kann."

Vorschläge sind hinlänglich bekannt

Das niedersächsische Innenministerium, das sich seit 2018 für eine entsprechende Änderung einsetzt, kann nicht nachvollziehen, dass die Bundesregierung auf noch offene Fragen verweist. "Die Initiative wurde von Niedersachsen zum dritten Mal in den Bundesrat eingebracht und sollte daher in den beteiligten Häusern auf Bundesebene hinlänglich bekannt sein", sagt eine Sprecherin.

Die Grünen sind dagegen froh, dass aus dem Vorhaben erst einmal nichts wird. "Private Fluggesellschaften sollten nicht als Ersatzpolizei herhalten müssen", sagt der Innenpolitiker Lukas Benner. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete sagt, er finde die Vorschläge insgesamt "unausgewogen und nicht zielführend"./abc/DP/zb

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