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EuGH-Urteil zur Werbung beim Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel 27.02.2025, 12:36 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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DocMorris AG / Schlagwort(e): Rechtssache
DocMorris AG: EuGH-Urteil zur Werbung beim Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel

27.02.2025 / 12:36 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Frauenfeld, 27. Februar 2025

Medienmitteilung
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

EuGH-Urteil zur Werbung beim Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Vorlagefragen des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) in der Rechtssache C-517/23 / Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) beantwortet. Der EuGH hält Preiswerbung für den Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Rx) weiterhin für zulässig. Aus Sicht des EuGH dürfen die Mitgliedsstaaten jedoch Werbeaktionen verbieten, die Gutscheine für Folgekäufe zum Inhalt haben, insofern diese auch für nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC) eingelöst werden können. Rx-Rabattaktionen mit Gutscheinen für Gesundheits- und Pflegeprodukte (BPC) bleiben möglich. Der BGH muss jetzt in einem nächsten Schritt über die Revision der AKNR entscheiden. DocMorris wird die Chancen der Digitalisierung und des E-Rezept-Wachstums in Deutschland weiterhin nutzen.

Hintergrund der Rechtssache
Die AKNR erwirkte in den Jahren 2012 bis 2015 eine Vielzahl an Verbotsverfügungen gegen DocMorris, deren Rabattaktionen sie als Verstoss gegen die arzneimittelrechtliche Preisregulierung ansah. Im Jahr 2016 entschied der EuGH jedoch, dass eine starre Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Unionsrecht verstösst (EuGH, Rs. 148/15 - «Deutsche Parkinson Vereinigung»). DocMorris klagte daraufhin auf Schadensersatz gegen die AKNR. Der BGH hat den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Kontakt für Analysten und Investoren
Dr. Daniel Grigat, Head of Investor Relations & Sustainability
E-Mail: ir@docmorris.com, Telefon: 41 52 560 58 10

Kontakt für Medien
Torben Bonnke, Director Communications
E-Mail: media@docmorris.com, Telefon: +49 171 864 888 1

Agenda

13. März 2025 Jahresergebnis 2024 und Ausblick 2025 (Conference Call/Webcast)
10. April 2025 Q1/2025 Trading Update
8. Mai 2025 Ordentliche Generalversammlung, Zürich
19. August 2025 Halbjahresergebnis 2025 (Conference Call/Webcast)
16. Oktober 2025 Q3/2025 Trading Update

 

DocMorris
Die Schweizer DocMorris AG ist ein führendes Unternehmen in den Bereichen Online-Apotheke, Marktplatz sowie professionelle Gesundheitsversorgung mit starken Marken in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Die Belieferung erfolgt hauptsächlich aus dem hochautomatisierten Logistikzentrum im niederländischen Heerlen mit einer Kapazität von 27 Millionen Paketen pro Jahr. In Spanien und Frankreich betreibt das Unternehmen den in Südeuropa führenden Marktplatz für Gesundheits- und Pflegeprodukte. Mit ihrem Geschäftsmodell bietet
DocMorris ihren Patienten, Kunden und Partnern ein breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen. Sie verfolgt da-mit die Vision, ein digitales Gesundheitsökosystem zu schaffen, in der die Menschen ihre Gesundheit mit einem Klick managen können. Im Jahr 2024 erzielten rund 1'600 Mitarbeiter in Deutschland, den Niederlanden, Spanien, Frankreich, Portugal und der Schweiz mit über 10 Millionen aktiven Kunden einen Aussenumsatz von CHF 1'085 Mio. Die Aktien der DocMorris AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 4261528, ISIN CH0042615283, Ticker DOCM). Weitere Informationen unter corporate.docmorris.com.



Ende der Adhoc-Mitteilung
Sprache: Deutsch
Unternehmen: DocMorris AG
Walzmühlestrasse 49
8500 Frauenfeld
Schweiz
ISIN: CH0042615283
Börsen: SIX Swiss Exchange
EQS News ID: 2092779

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2092779  27.02.2025 CET/CEST

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