AIR BERLIN Forum: Community User: Holger30
Kommentare 6.026
h
haselmaus,
25.06.2021 22:24 Uhr
0
Erfolgt ein Delisting, werden die Aktien des betreffenden Unternehmens nicht mehr aktiv gehandelt. Das heißt, Anleger haben keine Möglichkeit mehr, ihre Aktien über die Börse zu verkaufen, auch nicht in einem anderen Börsensegment.
D
Demokrator,
25.06.2021 22:22 Uhr
1
E09, lies dir mal die Warnung der Bafin zu Kaufaufforderungen in den Sozialen Medien durch.
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2021/meldung_210218_Warnung_vor_Aufrufen_zu_Aktienkaeufen.html
E
E09,
25.06.2021 22:20 Uhr
0
Heute wurden sehr viele Anteile gekauft...vielleicht wissen manche schon mehr, was Montag passiert
E
E09,
25.06.2021 22:18 Uhr
0
Berlin to the moooon ;)
h
haselmaus,
25.06.2021 22:06 Uhr
0
25.6.2021:
Der Insolvenzverwalter und das Board of Directors der Air Berlin PLC haben die Frankfurter Wertpapierbörse aufgefordert, Maßnahmen im Hinblick auf eine Beendigung des Handels der Air Berlin-Aktie im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu prüfen.
https://www.boerse.de/nachrichten/DGAP-Adhoc-Air-Berlin-PLC-Klage/32231441
E
E09,
25.06.2021 21:58 Uhr
0
Sehr gute Voraussetzung für den Startschuss am Montag zu Handelsbeginn ;)
Sicher1,
25.06.2021 21:48 Uhr
1
Sofort reagiert.👍🤩😋😘
Liebe Grüsse 🍻
Immer alles positiv sehen..
Egal ob's klappt..
V
Volker09,
25.06.2021 21:46 Uhr
1
DGAP-Adhoc: Air Berlin PLC i.I.: Klage
DGAP-Ad-hoc: Air Berlin PLC i.I. / Schlagwort(e): Rechtssache
Air Berlin PLC: Klage
25.06.2021 / 17:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Insolvenzverwalter der Air Berlin PLC wird gegen die Clearstream Banking AG Klage erheben auf Zahlung von rund EUR 497,8 Mio. sowie auf Feststellung weitergehender Haftung als Gesellschafterin der Air Berlin nach Wegfall der Anerkennung der Air Berlin PLC als Gesellschaft englischen Rechts in Deutschland aufgrund des Brexit
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung, MAR)
London, 25. Juni 2021 - Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air Berlin PLC hat heute dem Board of Directors der Air Berlin PLC mitgeteilt, dass er in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss der Air Berlin PLC heute entschieden hat, im Laufe des Tages Klage auf Zahlung von rund EUR 497,8 Mio. sowie auf Feststellung weitergehender Haftung für Verbindlichkeiten der Air Berlin PLC - auch in ihrer Eigenschaft als Komplementärin der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG - gegen die Clearstream Banking AG beim Landgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Der Insolvenzverwalter begründet den Anspruch damit, dass die Clearstream Banking AG als Aktionärin der Stammaktien (ordinary shares) der Air Berlin PLC - neben anderen Aktionären einer weiteren Aktiengattung (class A shares) - im Aktionärsregister der Air Berlin PLC im Vereinigten Königreich (Register of Members) eingetragen ist. Die Clearstream Banking AG hält diese Aktien für die Anleger, die Berechtigungen an den Aktien der Air Berlin PLC erworben haben und in Wertpapierdepots halten.
Als Folge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit) und des Ablaufs der Übergangsperiode zum 31. Dezember 2020 gilt der EU-rechtliche Grundsatz der Niederlassungsfreiheit nicht mehr für nach englischem Recht gegründete Unternehmen wie die Air Berlin PLC, die als Aktiengesellschaft nach dem Recht von England und Wales (Public Limited Company) gegründet wurde und ihren Satzungssitz in England hat. Die Air Berlin PLC wird nach Auffassung des Insolvenzverwalters in Folge des Brexit aufgrund ihres fortbestehenden Verwaltungssitzes in Deutschland nach deutschem Gesellschaftsrecht nicht mehr als eine Auslandsgesellschaft in der Form einer englischen Public Limited Company anerkannt, sondern ist ohne Weiteres in eine deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts umzuqualifizieren.
Nach Auffassung des Insolvenzverwalters ist die Clearstream Banking AG nunmehr persönlich haftende Gesellschafterin dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Mit der Leistungs- und Feststellungsklage beabsichtigt der Insolvenzverwalter, Zahlung der bereits zur Insolvenztabelle festgestellten Beträge geltend zu machen und gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Clearstream Banking AG zur Zahlung der weiteren, zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger der Air Berlin PLC sowie der Insolvenzgläubiger und bestimmter Massegläubiger der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG erforderlichen Beträge dem Grunde nach verpflichtet ist. Nach vorsichtiger Einschätzung des Insolvenzverwalters werden sich diese weiteren Beträge auf mindestens EUR 1 Mrd. belaufen
Das werden 300-500% next week
Sicher1,
25.06.2021 21:43 Uhr
0
Spass
Pro und Contra muss sein..
Jeder ist alt genug..
Sicher1,
25.06.2021 21:42 Uhr
0
Hatte vorher das Gedankenspiel bei Adler ewig im Kopf..
Nicht zu vergleichen..
@demokrator ist da besser...
E
E09,
25.06.2021 21:42 Uhr
1
Es geht definitiv weiter nach oben...nicht verkaufen...klein Nachkaufen und halten Leute
G
Gast-747422600,
25.06.2021 21:40 Uhr
3
Wer glaubt das war es schon belügt sich selbst.
Sicher1,
25.06.2021 21:38 Uhr
0
Gratulation an Alle die hier glaubhaft Gewinn mitgenommen haben.
Respekt 👍👍.
ich hab's leider verpennt..
Hoffe nur Volker hat mal was raus genommen nach Jahren.
E
E09,
25.06.2021 21:32 Uhr
1
Air Berlin hat mehr Gewinnpotenzial...und jeder kennt Air Berlin...support Berlin to the mooooon. ;)
Majkain,
25.06.2021 21:30 Uhr
1
AMC gefällt mir besser.
E
E09,
25.06.2021 21:27 Uhr
1
Let`s Zock ;)
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