BAUMOT GROUP AG WKN: A2G8Y8 ISIN: DE000A2G8Y89 Kürzel: TINC Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 24.843
M
Miami2018, 28.12.2018 9:38 Uhr
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Wird heute bei 2.50 schließen
M
Miami2018, 28.12.2018 9:35 Uhr
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Nichts hier Luftblase hier ist potentielle wirtschaftliche stärke vorhanden
D
Drachenflieger, 28.12.2018 9:31 Uhr
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@Dubai1989neu Wieso soll da nichts für Baumot abspringen. Du kaufst doch auch nicht nur in einem Laden ein! Dass das nicht einer alleine schaffen kann ist doch allen klar. Und jeder wird sehen wo er das beste System für sein Fahrzeug bekommt. Wer weiss, vielleicht auch von Baumot. ;-)
J
JaNuuu, 28.12.2018 9:29 Uhr
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Falls wo anders SL fliegen geht dann
Dubai1989neu
Dubai1989neu, 28.12.2018 9:29 Uhr
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Wird sich zur luftblase entwickeln wie so oft
J
JaNuuu, 28.12.2018 9:28 Uhr
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Schön wärs. Kapital ist schon verstreut.
ralbonn
ralbonn, 28.12.2018 9:26 Uhr
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JaNuuu dann kauf doch jetzt.
Nirwi
Nirwi, 28.12.2018 9:21 Uhr
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Zieh
J
JaNuuu, 28.12.2018 9:18 Uhr
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Wer hier geduldig war wird jetzt ordentlich belohnt. Goldene Zeiten für Baumot. Weg nach oben ist offen. Bin leider nicht dabei
Dubai1989neu
Dubai1989neu, 28.12.2018 9:13 Uhr
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Ja und das geht doch an dieser Bude vorbei. Kein Geld in der Kasse. Nur Spekulation sonst gar nichts
H
Hamiio, 28.12.2018 8:59 Uhr
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Hardware für Pkw Weg für Diesel-Nachrüstung frei Stand: 28.12.2018 05:19 Uhr Die Hersteller von Hardwarenachrüst-Sätzen für ältere Diesel-Pkw sind seit Monaten bereit. Nun stellt das Verkehrsministerium auch die nötige Richtlinie bereit. Die Autobauer verfolgen unterschiedliche Strategien. Von Arne Meyer-Fünffinger und Josef Streule, BR Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat offenbar Wort gehalten. Noch in diesem Jahr werde sein Haus die notwendigen technischen Vorschriften für die Hardwarenachrüstung von älteren Diesel-Pkw vorstellen, "so dass die Nachrüster und die Entwickler ihrer Produkte vorlegen können", sagte der CSU-Politiker am 20. November im Deutschen Bundestag. In den vergangenen Wochen erstellte das Bundesverkehrsministerium in Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrtbundesamt und dem TÜV Nord die entsprechende Richtlinie. In dem 30-seitigen Papier, das BR Recherche und dem "Spiegel" vorliegt, wird von den Nachrüstern unter anderem eine Garantie verlangt, dass das nachträglich eingebaute technische System zur Abgasreinigung bei Diesel-Pkw der Schadstoffklassen Euro 4 und 5 "bis Minimaltemperaturen von -7 Grad (...) wirksam und funktionsfähig" ist. Die entsprechend spezialisierten Unternehmen müssen zudem zusichern, dass für ihre Anlagen "eine Kilometerleistung von 100.000 km oder eine Lebensdauer von bis zu fünf Jahren (...) gewährleistet ist". Außerdem darf der Pkw nach der Nachrüstung nicht lauter sein als vorher. In der neuen Richtlinie festgeschrieben ist auch, dass der NOx-Ausstoß nachgerüsteter Diesel-Fahrzeuge nicht über dem Grenzwert von 270 Mikrogramm pro Kilometer liegen darf. Auf diesen Wert hatte sich die Große Koalition bereits im Rahmen ihres im Oktober verabschiedeten Diesel-Konzepts geeinigt. "Dieser Wert muss im Realbetrieb eingehalten werden", so das Bundesverkehrsministerium damals. Mit der Automobilindustrie rang Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv um die Hardwarenachrüstung für ältere Diesel-Pkw. Anfang November erklärten sich Daimler und der Volkswagen-Konzern bereit, Diesel-Besitzern in Städten mit einer besonders hohen Schadstoffbelastung der Luft bis zu 3.000 Euro für die Nachrüstmaßnahme auszuzahlen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer | Bildquelle: REUTERS Scheuer verhandelte intensiv mit den Autobauern. BMW lehnt eine Hardwarenachrüstung weiterhin ab. Der Konzern teilte allerdings mit, Kunden "mit Maßnahmen zur Sicherung ihrer Mobilität im Umfang von bis zu 3.000 Euro" zu unterstützen. Welche das sein werden, steht nach eigenen Angaben noch nicht fest. Daimler geht aktuell beim Thema Nachrüstung voran. Die Stuttgarter tauschten sich im November bei einem Workshop in der Konzernzentrale mit Nachrüstern aus, außerdem beschäftigt sich eine firmeninterne Arbeitsgruppe mit Fragen rund um den Komplex. "Wir möchten bis Anfang 2019 für Klarheit sorgen, welche Hardware-Lösungen für unsere Kunden überhaupt angeboten werden können und zu welchem Zeitpunkt", so ein Konzernsprecher. Deswegen stelle Daimler Nachrüst-Firmen die "technischen Informationen zu unseren Fahrzeugen zur Verfügung, die diese benötigen, um zu entscheiden, für welche Baureihen sie Hardware-Lösungen entwickeln und anbieten". Bei Volkswagen klingt das anders, dort ist man inzwischen wieder skeptisch. Auf eine BR-Anfrage, in welchem Rahmen VW mit den Nachrüstern kooperiere, antwortete ein Unternehmenssprecher, VW könne "die Entwicklungen der Hardware-Nachrüster aus haftungsrechtlichen Gründen nicht unterstützen". Dunkle Wolken über VW-Logo | Bildquelle: dpa VW unterstützt die Hardware-Nachrüster "aus haftungsrechtlichen Gründen" nicht. Zudem sei der Konzern davon überzeugt, "dass Nachrüstungen nicht die richtige Lösung sind", er zweifele "an der Dauerhaltbarkeit". Die Anbieter der Systeme müssten dem Kraftfahrtbundesamt "eigenverantwortlich die technische Machbarkeit nachweisen und die Gewährleistung übernehmen". "Was die Bekanntgabe von recht simplen Fahrwiderstandswerten mit haftungsrechtlichen Gründen zu tun hat, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wir werden unsere Systeme natürlich eigenverantwortlich durch das Kraftfahrtbundesamt zulassen und auch die geforderte Gewährleistung übernehmen", so Martin Pley vom Nachrüst-Unternehmen Dr.Pley SCR Technology GmbH mit Sitz in Bamberg. Nach Pleys Darstellung ist sein Unternehmen in der Lage, mit den von ihm entwickelten Nachrüstsystemen "die NOx Emissionen von EURO-5-Fahrzeugen in einen Bereich zu reduzieren, die dem aktuellen Emissionsniveau von EURO 6dTEMP Fahrzeugen entspricht und das auch mit der geforderten Dauerhaltbarkeit". Die Bundesregierung will die jetzt fertiggestellte Richtlinie in den nächsten Tagen veröffentlichen. Auf dieser Basis können die Nachrüster dann beim Kraftfahrtbundesamt einen Antrag auf eine Allgemeine Betriebserlaubnis für ihre jeweiligen Anlagen stellen. In der Regel werden das Systeme mit SCR-Katalysator sein. Dieser reinigt die Abgase mit Hilfe einer Harnstofflösung, besser bekannt unter dem Markennamen "Ad Blue".
Dubai1989neu
Dubai1989neu, 27.12.2018 21:50 Uhr
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Pennystock...Ich komme
q
qwi, 23.12.2018 7:45 Uhr
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Dann nicht! Schöne Feiertage!
q
qwi, 23.12.2018 7:45 Uhr
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Ha
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qwi, 23.12.2018 7:45 Uhr
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Dummes Gelaber...
M
Mrturnaround1, 22.12.2018 9:13 Uhr
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Förderberechtigt sind demnach: ▶︎Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen der Klassen N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,8 und 7,5 Tonnen, deren Firmensitz in einer von 65 Städten liegt, in denen ein Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert über 40 Mikrogramm/Kubikmeter Luft gemessen wurde. ▶︎Gewerbliche Fahrzeughalter, deren Firma mehr als 25 Prozent ihrer Aufträge oder ihres Umsatzes in einer der betroffenen Städte erzielt. ▶︎ Weitere Bedingung: Für das Nachrüstsystem muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vorliegen, die nachweist, dass die Einsparziele (85 Prozent weniger Stickoxide) auch im Realbetrieb erreicht werden. AUCH INTERESSANT Laut Ministerium ist die Nachrüstung von Handwerks- und Lieferwagen „weniger komplex als bei Pkw, weil es hier weniger Modellvarianten gibt und oftmals mehr Bauraum vorhanden ist. Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dafür technische Anforderungen erarbeitet.“ Förderanträge für die Nachrüstung leichter (2,8 – 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse) und schwerer (3,5 – 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse) Handwerker- und Lieferfahrzeuge können ab dem 1. Januar 2019 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen gestellt werden. Laut Ministerium betragen die Kosten für eine Hardware-Nachrüstung „bei leichten Handwerker- und Lieferwagen 4000 bis 8000 Euro pro Fahrzeug, bei schweren Fahrzeugen 6000 bis 12 000 Euro. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße. Pro Fahrzeug ist dieser Zuschuss bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen auf einen Höchstbetrag von 3800 Euro und bei den Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen auf einen Höchstbetrag von 5000 Euro bei einer Antragstellung bis zum 31. Mai 2019 bzw. auf einen Höchstbetrag von 3000 Euro, bzw. 4000 Euro bei einer Antragstellung nach dem 1. Juni 2019 begrenzt“. Das Förderprogramm sei zunächst befristet bis Ende 2020. Bis dahin stehen insgesamt 333 Millionen Euro für mehr als 100 000 Fahrzeuge zur Verfügung. Das entspricht im Durchschnitt 3300 Euro pro Fahrzeug. Mehr Details zu den Förderrichtlinien gibt es ab Freitag um 8 Uhr unter: www.bmvi.de/foerderrichtlinie-handwerker-lieferfahrzeuge
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