BAWAG GROUP WKN: A2DYJN ISIN: AT0000BAWAG2 Kürzel: BG Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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1. May, 10:13:26 Uhr, London
Kommentare 918
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Frank0411, 16. Apr 8:01 Uhr
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Ja, aber man kann bei Verkauf die Steuern im Verlusttopf gegenrechnen, was man bei der DIVI nicht kann! Ebenso besteht die Hoffnung, dass die KEST bei längerer Behaltedauer fällt!

Dividenden kannst Du ebenfalls mit Verlusten verrechnen - allerdings aus dem Topf Sonstige, nicht mit Aktienverlusten. Ansonsten stimmt das natürlich, wobei ich ich schon mit einer (positiven) Änderung der KESt zufrieden wäre ... 😜
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soulman123, 16. Apr 7:14 Uhr
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Ja, aber man kann bei Verkauf die Steuern im Verlusttopf gegenrechnen, was man bei der DIVI nicht kann! Ebenso besteht die Hoffnung, dass die KEST bei längerer Behaltedauer fällt!
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Frank0411, 15. Apr 22:31 Uhr
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Steuerfrei ist übrigens nicht ganz korrekt, da sich dein Einstandskurs verringert und du dann bei einem Verkauf entsprechend mehr Steuern zahlst. Du zahlst die Steuern nur später - oder gar nicht, falls du nie verkaufst.
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Frank0411, 15. Apr 22:29 Uhr
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Habe im Internet gelesen, dass man diese steuerfreie Zahlung, da sie aus dem Ausland kommt, bei der Einkommensteuerklärung angeben muss, da es sich um ausländische Kapitalerträge handelt . Weiß da jemand näheres?

Es kommt darauf an, ob dein Broker in diesem Fall Kapitalertragssteuer plus Soli abführt ... Dividende aus dem Einlagekonto einer ausländischen KG führt regelmäßig zu Schwierigkeiten. Sicher ist, das in Österreich keine Quellensteuer anfällt.
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Ratis1, 15. Apr 20:13 Uhr
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Habe im Internet gelesen, dass man diese steuerfreie Zahlung, da sie aus dem Ausland kommt, bei der Einkommensteuerklärung angeben muss, da es sich um ausländische Kapitalerträge handelt . Weiß da jemand näheres?
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soulman123, 15. Apr 19:46 Uhr
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Ja, bei mir ist der Kurs schon um 5€ verringert - DIVI-Auszahlung erfolgt bei der BAWAG als Einlagenrückzahlung👍 steuerfrei
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Frank0411, 15. Apr 13:28 Uhr
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Hab zuletzt oft gelesen in Deutschland muss man Aktien am Hauptversammlungstag besitzen um Dividende zu bekommen!!! Ist das dann falsch oder

In Deutschland ist der HV-Tag in den allermeisten Fällen der Tag vor dem Ex-Tag ... Somit stimmt es, dass du am Ende des Tages der HV in Besitz der Aktien sein musst um dividendenberechtigt zu sein.
Maroni2
Maroni2, 15. Apr 10:18 Uhr
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??? Niemand mehr hier bei dieser Perle 🌰
Maroni2
Maroni2, 15. Apr 8:17 Uhr
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Hat schon jemand Dividende eingebucht bekommen?? Sollte ja heute stattfinden lt. meinen Unterlagen 😊
Maroni2
Maroni2, 15. Apr 8:14 Uhr
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Hab zuletzt oft gelesen in Deutschland muss man Aktien am Hauptversammlungstag besitzen um Dividende zu bekommen!!! Ist das dann falsch oder
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Frank0411, 12. Apr 11:30 Uhr
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das ist aber überall anderes definiert (siehe Link)

Überall gilt: Wenn eine Aktie ex Dividende gehandelt wird, hast Du keinen Anspruch, vor dem Ex-Tag ("Cum") hast Du Anspruch auf die Dividende. Alles andere ist rein formal-administrativ und für den Dividendenanspruch irrelevant. So kompliziert ist das eigentlich nicht ...
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Chrisu3042, 12. Apr 11:00 Uhr
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Richtig - War von mir falsch formuliert, Man muß die Aktie am Vortag vom Ex- Tag bei Börsenschluß besitzen - Danke für die Richtigstellung!

das ist aber überall anderes definiert (siehe Link)
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soulman123, 12. Apr 10:54 Uhr
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Sorry, das ist nicht korrekt ... Wenn du eine Aktie am Ende des Ex-Tags im Depot hast, hast du KEINEN Anspruch auf die Dividende - entscheidend ist der Handelsschluss des Tages vor dem Ex-Tag bzw. der Handelsbeginn des Ex-Tags. Der Record Day hat keine Relevanz für den Dividendenanspruch.

Richtig - War von mir falsch formuliert, Man muß die Aktie am Vortag vom Ex- Tag bei Börsenschluß besitzen - Danke für die Richtigstellung!
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Chrisu3042, 12. Apr 10:53 Uhr
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https://www.boerse.de/boersenlexikon/Dividendenstichtag-Record-Date#:~:text=Wird%20auch%20Nachweisstichtag%20oder%20auf,den%20Erhalt%20der%20Dividende%20haben.
C
Chrisu3042, 12. Apr 10:52 Uhr
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Ansonsten könnte ich ja vor dem Ex-Tag verkaufen, am Ex-Tag zurück kaufen und kassiere dann die Dividende, ohne den Dividendenabschlag hinnehmen zu müssen.

wenn du am Ex-Tag kaufst bist du sowieso NICHT mehr DIVI- berechtigt.
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