BAYER Insiderboard WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Kürzel: BAYN Forum: Aktien User: Bay5anto
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Lang & Schwarz
Knock-Outs auf Bayer
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Kommentare 5.872
J
James230,
25.05.2020 8:28 Uhr
0
NEW YORK (dpa-AFX) - Bayer ist bei den wegen der Corona-Krise stockenden Vergleichsverhandlungen im US-Glyphosatstreit Kreisen zufolge zuletzt wieder etwas vorangekommen. Der Pharma- und Agrarchemiekonzern habe inzwischen in bis zu 85 000 von geschätzt 125 000 Klagen zumindest eine mündliche Einigung erzielt, berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg am Montag unter Berufung auf Personen, die an den Verhandlungen beteiligt sind.
Ein Sprecher des Unternehmens wollte die Informationen nicht kommentieren, wie es in dem Bericht weiter hieß. Bayer hatte Ende April bei der Vorlage der Quartalszahlen mitgeteilt, dass die Corona-Krise die Suche nach einer Einigung im US-Glyphosatstreit verzögert. Bayer beteilige sich weiter konstruktiv an der Mediation und habe Fortschritte erzielt, bis der Ausbruch von Covid-19 das Verfahren erheblich verlangsamt habe.
Das hatte sich allerdings zuletzt schon so abgezeichnet. In dem Rechtsstreit um angebliche Krebsrisiken glyphosathaltiger Unkrautvernichter des 2018 übernommenen Saatgutherstellers Monsanto hatte Bayer ursprünglich dem Vernehmen nach eine Einigung bis zur Hauptversammlung Ende April angestrebt. Bayer will jetzt laut dem Bloomberg-Bericht die Vergleichsverhandlungen voraussichtlich im Juni abschließen. Ein mögliches Ergebnis der Gespräche muss der Aufsichtsrat genehmigen.
Investoren setzen schon länger darauf, dass Bayer den Rechtsstreit um die Produkte des 2018 übernommenen US-Saatgutherstellers Monsanto zeitnah mit einem groß angelegten Vergleich beilegt. Schätzungen zufolge könnte Bayer das um die 10 Milliarden US-Dollar kosten. Entscheidend sei, dass ein Vergleich nicht zu schmerzhaft ausfalle, nicht wann er kommt, erklärte kürzlich Marc Tüngler von der Anlegerorganisation Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW)./zb/men/stk
I
Insider2020,
25.05.2020 8:23 Uhr
0
Was ist heute los 😀
S
Spot187,
25.05.2020 8:20 Uhr
0
Ist es endlich vorbei mit der Klage?
Bay5anto,
24.05.2020 22:44 Uhr
0
Was bleibt den Klägern wenn Bayer in Revision geht als mit zu gehen?
G
Geldvermehrer,
24.05.2020 14:32 Uhr
0
Rollosen, stimme dir doch zu. Will mich an Schätzungen aber nicht beteiligen.
G
Geldvermehrer,
24.05.2020 11:42 Uhr
0
Bay5anto, da sind auf Wallstreet Online noch weitere Superhirne damit beschäftigt. Du hast in der Theorie Recht die 2te Instanz hat die Aufgabe Fehler in der Anwendung des Rechts zu korrigieren. In 244 Jahren Rechtsgeschichte hat die 2te Instanz derart viele Fehler korrigieren müssen dass sich die Praxis durch Präzedenzfälle verändert hat. Juristisch ist es klar, die Klage muss abgewiesen werden. Praktisch muss man mit allem von einem reduzierten Schadensersatz bis zum totalen Freispruch rechnen.
Die Kläger wollen mit einem traurigen Einzelfall der wirklich bedauernswert ist gegen einen riesigen Konzern punkten. Mr Johnson dessen Leben davon abhängt gegen Bayer. Dagegen muss Bayer/Monsanto mit Anwälten in Nadelstreifen ankommen.
Bay5anto,
23.05.2020 17:16 Uhr
0
Hier wird glaube ich klarer wieso.
"Grundsätzlich entscheiden die zweitinstanzlichen Gerichte in der Berufung nur Rechtsfragen und hinterfragen die Sachverhaltsuntersuchung des erstinstanzlichen Gerichts nicht mehr. "
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kleiner-rechtsvergleich-usabrd-gerichtsaufbau-und-zustaendigkeiten-bundesrecht-und-staatsrecht_131623.html
Bay5anto,
23.05.2020 15:54 Uhr
0
"Jedenfalls wird in der Ladung betont, daß die Anwälte beider Seiten im oral argument nicht dasjenige wiederholen dürfen/sollen, was sie schon schriftsätzlich vorgetragen haben, das kennt das Gericht nämlich schon...ein etwas anderer Ton als in Deutschland. Daher könnte der neue Hinweis durchaus so gedeutet werden, daß nur dasjenige vom Gericht nun angesprochen wurde, was noch nicht Gegenstand der schriftlichen Auseinandersetzung war, damit das Gericht für alle Eventualitäten des Verfahrensfortgangs vorbereitet ist und die Parteien auch insoweit für den Fall der Fälle angehört hat."
G
Geldvermehrer,
23.05.2020 15:46 Uhr
0
Stimme Rollosen zu, es geht um die Fehler im 1. Verfahren. Das RevisionsGericht kann den Fall an die untere Instanz zurück verweisen aber auch die Klage abweisen oder einen ganz anderen Weg gehen.
Egal was das Gericht tut es wird eine Begründung dafür finden.
Bay5anto,
23.05.2020 15:30 Uhr
0
Ist nur die im Artikel auf Wallstreet Online mündliche Anhörung. Wie oben beschrieben müssen die Kläger Anwälte dort erstmal was Neues liefern.
Bay5anto,
23.05.2020 12:39 Uhr
0
Den Klägern ggf. auch gesundheitlich die Zeit weg und wer weiß, ob in der wirtschaftlichen Situation morgen noch etwas zu holen ist.
4/9/2020 update: The California Court of Appeal First Appellate District set a hearing date of June 2, 2020 for Johnson v. Monsanto.
Dix52,
23.05.2020 10:27 Uhr
0
@Rollosen Ich persönlich sehe es genau so. Schnelles Geld ohne viel Aufwand für die Kläger. Aus meiner Sicht hält Bayer mehr Trümpfe in der Hand. Und ich wiederhole mich gern. Die angespannte Wirtschaftslage kann die Sache eigentlich nur beschleunigen. Wer jetzt Geld braucht, weil Einnahmen fehlen, will nicht noch Jahre verhandeln.
G
Geldvermehrer,
23.05.2020 8:44 Uhr
0
Vor Gericht sei wie auf hoher See. Man kann nicht genau voraussagen was raus kommen wird. Auf jeden Fall sieht man dass Bayer bessere Karten hat als von Presse und Analysten verbreitet. Wenn sich der Prozess positiv entwickelt und die Gewinne in Q2 sich trotz Corona in Richtung 7,20 entwickeln geht es schnell auf die von JPM angepeilten 75 €.
Bay5anto,
22.05.2020 23:36 Uhr
0
Danke, sehr interessant 👍🏼
Eine wenig anstrengend zu lesen und sicher nicht für jeden leicht zu verstehen.
Hintergrund ( ich hatte das schon Mal im letzten Jahr ausgeführt), einer der Grundvorwürfe der Kläger war Monsanto hätte die Nutzer nicht ausreichend über die Risiken informiert. Also nach dem Motto "Kann Krebs auslösen".
Nun gibt es dazu bis heute aber keine wissenschaftlichen Erkenntnisse die dies eindeutig belegen. Einzig die IARC (intern. Agentur zur Krebsforschung) hat 2015 Glyphosat als “probably carcinogenic to humans” (Group 2A) bewertet. Also evtl. krebsauslösend, in diese Gruppe fällt aber z. B. auch rotes Fleisch und Kaffee.
Will man nun zu einem entsprechenden Hinweis nun auf Glyphosat verpflichten was man nur ausbringt, so müssten entsprechende Hinweise ja erst Recht auf Lebensmittel wie Fleisch und Kaffee verpflichtend sein.
Die US Umweltorganisation EPA hat daher gesagt das sei unsinnig insbesondere da unbewiesen und daher offiziell den Aufdruck eines entsprechenden Hinweises untersagt. Monsanto würde sich mit einem solchen Hinweis also wohl strafbar machen.
Um aus diesem Dilemma raus zu kommen, wurde wohl überlegt Glyphosat/Roundup aus dem Consumer Markt rauszunehmen.
Ein weiterer Hinweis um zu Verstehen wieso die erste Instanz so entscheiden kann, ist eine Spezialität des US-Rechtsystems. Die erste Instanz ist eine Laienjury und die besteht wie der Name sagt aus Laien/Nichtjuristen. Das sind Bürger von der Straße die das nicht einmal freiwillig machen, sondern bestimmt werden. In der USA ist es ein Volkssport sich vor diesen Ladungen zu drücken. Die Motivation ist also begrenzt.
Viel wichtiger ist aber, das diese Jury nicht faktengebunden ist. Sie kann also praktisch wie Kaiser Nero vor 2000 Jahren nach Gusto entscheiden. Die Entscheidung sind daher oft mehr emotional als sachlich (armer Bürger/böser Großkonzern).
Bei der oben beschriebenen Faktenlagen bin ich mir daher sicher, dass eine weitere Instanz (keine Laienjury mehr) eine andere Entscheidung treffen wird.
Wie das mit einem Zurückverweis in die erste Instanz ausschsut, ist mir im Detail noch nicht ganz klar.
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