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Kommentare 5.872
S
Spot187,
25.05.2020 8:20 Uhr
0
Ist es endlich vorbei mit der Klage?
Bay5anto,
24.05.2020 22:44 Uhr
0
Was bleibt den Klägern wenn Bayer in Revision geht als mit zu gehen?
G
Geldvermehrer,
24.05.2020 14:32 Uhr
0
Rollosen, stimme dir doch zu. Will mich an Schätzungen aber nicht beteiligen.
G
Geldvermehrer,
24.05.2020 11:42 Uhr
0
Bay5anto, da sind auf Wallstreet Online noch weitere Superhirne damit beschäftigt. Du hast in der Theorie Recht die 2te Instanz hat die Aufgabe Fehler in der Anwendung des Rechts zu korrigieren. In 244 Jahren Rechtsgeschichte hat die 2te Instanz derart viele Fehler korrigieren müssen dass sich die Praxis durch Präzedenzfälle verändert hat. Juristisch ist es klar, die Klage muss abgewiesen werden. Praktisch muss man mit allem von einem reduzierten Schadensersatz bis zum totalen Freispruch rechnen.
Die Kläger wollen mit einem traurigen Einzelfall der wirklich bedauernswert ist gegen einen riesigen Konzern punkten. Mr Johnson dessen Leben davon abhängt gegen Bayer. Dagegen muss Bayer/Monsanto mit Anwälten in Nadelstreifen ankommen.
Bay5anto,
23.05.2020 17:16 Uhr
0
Hier wird glaube ich klarer wieso.
"Grundsätzlich entscheiden die zweitinstanzlichen Gerichte in der Berufung nur Rechtsfragen und hinterfragen die Sachverhaltsuntersuchung des erstinstanzlichen Gerichts nicht mehr. "
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kleiner-rechtsvergleich-usabrd-gerichtsaufbau-und-zustaendigkeiten-bundesrecht-und-staatsrecht_131623.html
Bay5anto,
23.05.2020 15:54 Uhr
0
"Jedenfalls wird in der Ladung betont, daß die Anwälte beider Seiten im oral argument nicht dasjenige wiederholen dürfen/sollen, was sie schon schriftsätzlich vorgetragen haben, das kennt das Gericht nämlich schon...ein etwas anderer Ton als in Deutschland. Daher könnte der neue Hinweis durchaus so gedeutet werden, daß nur dasjenige vom Gericht nun angesprochen wurde, was noch nicht Gegenstand der schriftlichen Auseinandersetzung war, damit das Gericht für alle Eventualitäten des Verfahrensfortgangs vorbereitet ist und die Parteien auch insoweit für den Fall der Fälle angehört hat."
G
Geldvermehrer,
23.05.2020 15:46 Uhr
0
Stimme Rollosen zu, es geht um die Fehler im 1. Verfahren. Das RevisionsGericht kann den Fall an die untere Instanz zurück verweisen aber auch die Klage abweisen oder einen ganz anderen Weg gehen.
Egal was das Gericht tut es wird eine Begründung dafür finden.
Bay5anto,
23.05.2020 15:30 Uhr
0
Ist nur die im Artikel auf Wallstreet Online mündliche Anhörung. Wie oben beschrieben müssen die Kläger Anwälte dort erstmal was Neues liefern.
Bay5anto,
23.05.2020 12:39 Uhr
0
Den Klägern ggf. auch gesundheitlich die Zeit weg und wer weiß, ob in der wirtschaftlichen Situation morgen noch etwas zu holen ist.
4/9/2020 update: The California Court of Appeal First Appellate District set a hearing date of June 2, 2020 for Johnson v. Monsanto.
Dix52,
23.05.2020 10:27 Uhr
0
@Rollosen Ich persönlich sehe es genau so. Schnelles Geld ohne viel Aufwand für die Kläger. Aus meiner Sicht hält Bayer mehr Trümpfe in der Hand. Und ich wiederhole mich gern. Die angespannte Wirtschaftslage kann die Sache eigentlich nur beschleunigen. Wer jetzt Geld braucht, weil Einnahmen fehlen, will nicht noch Jahre verhandeln.
G
Geldvermehrer,
23.05.2020 8:44 Uhr
0
Vor Gericht sei wie auf hoher See. Man kann nicht genau voraussagen was raus kommen wird. Auf jeden Fall sieht man dass Bayer bessere Karten hat als von Presse und Analysten verbreitet. Wenn sich der Prozess positiv entwickelt und die Gewinne in Q2 sich trotz Corona in Richtung 7,20 entwickeln geht es schnell auf die von JPM angepeilten 75 €.
Bay5anto,
22.05.2020 23:36 Uhr
0
Danke, sehr interessant 👍🏼
Eine wenig anstrengend zu lesen und sicher nicht für jeden leicht zu verstehen.
Hintergrund ( ich hatte das schon Mal im letzten Jahr ausgeführt), einer der Grundvorwürfe der Kläger war Monsanto hätte die Nutzer nicht ausreichend über die Risiken informiert. Also nach dem Motto "Kann Krebs auslösen".
Nun gibt es dazu bis heute aber keine wissenschaftlichen Erkenntnisse die dies eindeutig belegen. Einzig die IARC (intern. Agentur zur Krebsforschung) hat 2015 Glyphosat als “probably carcinogenic to humans” (Group 2A) bewertet. Also evtl. krebsauslösend, in diese Gruppe fällt aber z. B. auch rotes Fleisch und Kaffee.
Will man nun zu einem entsprechenden Hinweis nun auf Glyphosat verpflichten was man nur ausbringt, so müssten entsprechende Hinweise ja erst Recht auf Lebensmittel wie Fleisch und Kaffee verpflichtend sein.
Die US Umweltorganisation EPA hat daher gesagt das sei unsinnig insbesondere da unbewiesen und daher offiziell den Aufdruck eines entsprechenden Hinweises untersagt. Monsanto würde sich mit einem solchen Hinweis also wohl strafbar machen.
Um aus diesem Dilemma raus zu kommen, wurde wohl überlegt Glyphosat/Roundup aus dem Consumer Markt rauszunehmen.
Ein weiterer Hinweis um zu Verstehen wieso die erste Instanz so entscheiden kann, ist eine Spezialität des US-Rechtsystems. Die erste Instanz ist eine Laienjury und die besteht wie der Name sagt aus Laien/Nichtjuristen. Das sind Bürger von der Straße die das nicht einmal freiwillig machen, sondern bestimmt werden. In der USA ist es ein Volkssport sich vor diesen Ladungen zu drücken. Die Motivation ist also begrenzt.
Viel wichtiger ist aber, das diese Jury nicht faktengebunden ist. Sie kann also praktisch wie Kaiser Nero vor 2000 Jahren nach Gusto entscheiden. Die Entscheidung sind daher oft mehr emotional als sachlich (armer Bürger/böser Großkonzern).
Bei der oben beschriebenen Faktenlagen bin ich mir daher sicher, dass eine weitere Instanz (keine Laienjury mehr) eine andere Entscheidung treffen wird.
Wie das mit einem Zurückverweis in die erste Instanz ausschsut, ist mir im Detail noch nicht ganz klar.
G
Geldvermehrer,
22.05.2020 22:26 Uhr
0
lawmeetstax
22.05.20 14:04:40
Beitrag Nr. 5.039 (
63.771.169
)
Hier der Link
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.761.923 von lawmeetstax
Zitat:
Ich habe jetzt nochmal den supplemental brief von Monsanto vom 11. Februar 2020 gelesen. Jetzt wird Vieles viel klarer, was vorliegend juristisch entscheidend ist und was nicht. Hochspannend, kann ich nur sagen. Jeder, den das Glypho-Verfahren interessiert, sollte das lesen. Hier läßt sich das wirklich immer nur sehr oberflächlich und kurz darstellen: - Monsanto sagt, daß ein warning im label sich nicht mit Bundesrecht vertragen hätte und damit nach FIFRA für Monsanto unmöglich zu befolgen gewesen wäre. Unmögliches kann von Monsanto aber nicht verlangt werden, so daß dieser cause of action für Johnson gesperrt ist. Gestützt wird dies auf die Wyeth-Entscheidung. Dieser Teil klingt für mich sehr schlüssig und aufgrund der Verfügungen des Gerichts könnte man fast vermuten, daß das Gericht dies auch so sieht. Bemerkenswert ist, daß die erste Instanz diesen Vorrang des Bundesrechts mit dem Argument ablehnte, daß nach Landesrecht (Californien) ja ein Verkaufsverbot möglich gewesen wäre, dann könnte ein warning im label ja nicht gesperrt sein. Diese Ansicht zerlegt Monsanto aus meiner Sicht geradezu, weil die Möglichkeit eines Verkaufsverbots nichts damit zu tun hat, ob ich bei einem "umlabeln" gegen Bundesrecht verstoße. Natürlich hätte der Verkauf verboten werden können, aber das warning im label ist schlicht etwas anderes. Richtige Argumentation von Monsanto, wie ich finde. Kaum zu glauben, daß die erste Instanz das anders vertreten hatte. - Wenn der cause of action "warning im label" wegen FIFRA gesperrt ist, dann bliebe nur noch der cause of action "design defect". Und da wußte ich in meinem gestrigen Posting noch nicht, worauf das bitte gestützt werden soll. Das ist mir jetzt aber klar: Im US-Recht gibt es die consumer expectation theory. Daß damit tatsächlich ein design defect durchgesetzt werden kann, hat mich echt überrascht und läßt mich auch immer noch einigermaßen verstört zurück. Wie auch immer, Monsanto argumentiert, daß diese Theorie, um überhaupt rechtlich anwendbar zu sein, eine für jeden leicht erkennbare Gefahrenquelle voraussetzt, also naheliegende Dinge. Dies ist bei Gypho bereits deshalb nicht gegeben, weil Johnson eine Herrschar von Experten benötigte, um seinen claim (Krebsgefahr) darzustellen. Wenn man die Grundlagen dieser Theorie durchdenkt, überzeugt dieses Argument. Aber wichtiger ist die Frage des Gerichts, was eigentlich mit dem Jury-Urteil aus der ersten Instanz übrig bleiben kann, wenn das warning im label gesperrt ist, nicht aber der design defect. Und da trägt Monsanto nachvollziehbar mit Zitaten vor, daß die Anwälte von Johnson vor der Jury stets den design defect auf das fehlende warning im label gestützt haben. Wenn also das warning wegfällt, kann nicht einfach der design defect allein zurückbleiben. Dies könnte mithin ein Fehler der Johnson-Anwälte gewesen sein, daß sie den design defect wohl nie als eigenständige Grundlage dargestellt haben. Wie auch immer, Monsanto macht dann deutlich, daß das Verfahren zumindest an die Vorinstanz zurückverwiesen werden muß, da die Jury zu keinem Zeitpunkt über den design defect als alleinige Grundlage entschieden hatte. Immer wurde dies auf das fehlende warning im label gestützt. Dann kann aber nicht der design defect allein das Jury-Urteil heute noch stützen. Nach Lektüre der Schriftsätze (die frei verfügbar sind, man höre und staune), hätte ich tatsächlich gesagt, Monsanto gewinnt das Ding! Über eine tatsächliche Krebsgefahr ja oder nein wird übrigens inhaltlich nicht wirklich gestritten. Was mich jetzt allerdings ein bißchen wundert ist die Verfügung des Gerichts vom 13. Mai 2020, also daß über die Höhe des Schadensersatzes gesprochen werden soll. Ich vermute, daß ist als zusätzlicher Hinweis zu verstehen, mithin nicht als alleiniger Themeninhalt im oral argument. Jedenfalls wird in der Ladung betont, daß die Anwälte beider Seiten im oral argument nicht dasjenige wiederholen dürfen/sollen, was sie schon schriftsätzlich vorgetragen haben, das kennt das Gericht nämlich schon...ein etwas anderer Ton als in Deutschland. Daher könnte der neue Hinweis durchaus so gedeutet werden, daß nur dasjenige vom Gericht nun angesprochen wurde, was noch nicht Gegenstand der schriftlichen Auseinandersetzung war, damit das Gericht für alle Eventualitäten des Verfahrensfortgangs vorbereitet ist und die Parteien auch insoweit für den Fall der Fälle angehört hat.
► BAYER AG ■ Auf neuen Wegen ◄ | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/800232-5031-5040/bayer-ag-auf-neuen-wegen
G
Geldvermehrer,
22.05.2020 22:00 Uhr
0
Tigering, verstehe dich. Habe ungefähr den gleichen Einstieg. Laut JPM wird das Nierenmedikament für einige Zeit das einzige neu zugelassene Medikament sein und dabei mäßige Aussichten haben. Aber Bayer gibt überdurchschnittlich viel Geld für Forschung aus und die Pipeline ist voll, da wird es einen ständigen Newsflow geben.
Ertragsmäßig am wichtigsten wird dieses und nächstes Jahr der Agrarbereich sein. Dort kann viel verdient werden.
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