BAYER WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
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2 denkbare szenarien enstehen.. 1.solange nocch nicht von klägerseite dem vergleich zugestimmt haben, kann bayer.. logischerweise zurücktrten, soweit so gut. 2.selbst wenn die kläger zugestimmt haben gibt es i.d.r möglichkeiten denoch zurückzutreten unter schwereN vorraussetzungen zb betrug.. also trittbrettfahrern.. oder aber wenn eine sogenante vorbehaltsklausel vorhanden ist. wenn zb eine gewisse quote zb 90 prozent der kläger zustimmen müssten.. es bleibt also ein megathema... und ich hoffe , das bayer gute juristen hat.. =))
Gemini hat es auch drauf !!! Was passiert, wenn der Supreme Court für Bayer entscheidet? Hier gibt es zwei Hauptszenarien für Bayer: Szenario A (Urteil kommt VOR Abschluss des Vergleichs): Wenn der Supreme Court im Juni sagt: „Bayer hat recht, Einzelstaaten dürfen nicht wegen Warnhinweisen klagen“, dann hat Bayer eine extrem starke Verhandlungsposition. Sie könnten den aktuellen Vergleich theoretisch platzen lassen (wenn die Quote nicht erreicht wurde) und einen viel günstigeren Deal anbieten. Szenario B (Vergleich ist vorher „fest“): Wenn genug Leute unterschrieben haben, bevor das Urteil fällt, ist der Deal meistens bindend. Bayer würde dann zwar die Milliarden zahlen, hätte aber endlich die Sicherheit, die der Aktienmarkt verlangt. Fazit Der Vergleich ist für Bayer die „Spatz in der Hand“-Lösung, während der Supreme Court die „Taube auf dem Dach“ ist. Bayer hofft darauf, dass der Supreme Court ein Grundsatzurteil fällt, das künftige Klagen unmöglich macht. Der aktuelle Milliarden-Vergleich dient dazu, die Vergangenheit (die zehntausenden alten Klagen) abzuräumen. Es ist also ein Wettlauf gegen die Zeit: Die Kläger wollen das Geld sichern, bevor der Supreme Court ihnen eventuell den Boden unter den Füßen wegzieht, und Bayer will die Rechtssicherheit – so oder so.
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