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Kommentare 173.589
M
Mephi, 16.05.2021 7:45 Uhr
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Der SC würde nicht feststellen ob Glyphosat krebserregend ist oder nicht. Die Hoffnung ist, dass er gewisse Kriterien definiert, wer vor Gericht als Experte zugelassen und angehört werden kann und wer nicht. Gut möglich, dass der SC diese Frage interessant fände und den Fall daher annehmen würde. Dass diesbezüglich einiges im Argen liegt in den USA ist ja offensichtlich, auch für den Supreme Court. Und für solche Dinge interessieren sich die dann auch. Man hat wie gesagt kein Recht dass der Supremecourt sich mit seinem Fall befasst. Man muss ihn dafür interessieren. Insbesondere der Fall Hardeman eignet sich dafür hervorragend, dort wurde ein ganz windiger „Experte“ auf die Jury losgelassen, den sogar Chhabbria selbst absolut grenzwertig fand, ihn dann aber doch zuliess. Die Bayer-Strategie ist klar: vier Jahre Luft durch den Vergleich und in der Zeit neue Grundlagen durch den Supremecourt
Lminer
Lminer, 16.05.2021 7:33 Uhr
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Am Mittwoch, den 19.5., wird kein Urteil gefällt. Da findet nur eine Anhörung statt. Bis der Richter entscheidet "kann dann noch einige Tage oder Wochen" dauern. https://www.boersennews.de/nachrichten/artikel/bayer-im-fokus--mit-agrarneuheiten-auf-wachstumskurs---zweifel-bleiben/2989331/
M
Matries, 16.05.2021 7:20 Uhr
0
#Ascescendar Du bist nen Laberkopf... Rufe ne 0190er Nummer an... Nochmals hier geht es um die Bayer Aktie und weder um Mietpreisbremse, Kapitalertragssteuer oder die Grünen etc..
G
Guschtl, 16.05.2021 1:01 Uhr
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Aber zurück zu Bayer, ja diese wollen zum Surpreme Court und wenn der Surpreme Court feststellen sollte oder entscheiden sollte, dass das Mittel krebserrengend ist (was ich nicht glaube), dann könnte man dies evtl auch auf die Flaschen schreiben, wenn Sie sagen nein ist nicht so, dann könnte das andere Klagen eliminieren. So oder so, die Sache endet mit dem Surpreme Court und wird evtl am Mittwoch für aktuelle und die meisten künftigen Fälle geklärt.
G
Guschtl, 16.05.2021 0:51 Uhr
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Und genau das macht mir ehrlich gesagt Sorgen, da ich in einigen Unternehmen investiert bin, die auch in den USA tätig sind.
G
Guschtl, 16.05.2021 0:32 Uhr
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Das ist wie bei Corona Impfungen, da sterben Leute aber am Ende stand es im Beipackzettel oder im Aufklärungsbogen, was es an Nebenwirkungen geben könnte. Aber hier werden Deklarationen nicht erlaubt, weil die Behörde sich weigert, weil es ja eigentlich offensichtlich eine Falschangabe ist. Da gebe ich der Behörde auch recht, es gibt keinen Nachweis aber dass man hier trotzdem die Hand aufhalten kann zeigt doch einfach nur, wie man in den USA verschaukelt werden kann, wenn sie mit Bayer fertig sind, wer kommt als Nächstes?
G
Guschtl, 16.05.2021 0:27 Uhr
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Echt kompliziert, Bayer ist da in ein echt vertracktes Rechts- und Behördesystem geraten, Sie werden bestraft dafür dass Sie es nicht deklariert haben aber dürfen es auch nicht deklarieren, da es ja eine Falschinformation wäre.
G
Guschtl, 16.05.2021 0:24 Uhr
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@Stockpicker Die Schweiz ist ja auch nicht Abgabeweltmeister wie wir.
G
Guschtl, 16.05.2021 0:23 Uhr
0
Nunja, so wie ich das verstanden habe will Bayer auf den Flaschen Hinweise anbringen, dass es krebserregend sei, dies lehne aber die US Behörde EPA ab, weil diese dies als Falschinformation ansieht, deshalb wollen sie stattdessen auf Studien verweisen. Schon kompliziert aber man kann dann hier keine Vorwürfe machen, warum man nicht darauf hinweist. Ist ja wie bei einem Medikament, sobald die Nebenwirkung im Zettel steht kann man nicht mehr dagegen vorgehen. Die Kennzeichnung wäre eine Lösungsmöglichkeit. Der längere Weg ist über den Surpreme Court um künftige Klagen und dementsprechend auch Risiken zu klären. Der Vergleich ist ebenfalls ein gutes Mittel um Klagen einzudämmen, allerdings könnte man immer wieder Einzelklagen haben die mal hier mal da 20 Millionen kosten könnten, bis der Surpreme Court hier evtl mal Bayer recht geben könnte oder die EPA die Deklaration erlaubt.
Stockpicker_99
Stockpicker_99, 16.05.2021 0:12 Uhr
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Hier in der Schweiz sind Veräußerungsgewinne unabhängig von der Haltedauer steuerfrei.
D
DerAktienKaiser, 15.05.2021 23:52 Uhr
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Insgesamt ist aber die Kapitalertragssteuer weniger Bürokratie, wenn man einen deutschen Broker hat kümmert der sich darum und fertig, da ist dann nichts mehr auszufüllen.
D
DerAktienKaiser, 15.05.2021 23:32 Uhr
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Sorry ich meinte überall Weltweit müssen Körperschaftssteuern bezahlt werden.
D
DerAktienKaiser, 15.05.2021 23:24 Uhr
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Es gibt genauso wie bei der Mietpreisbremse hier klare Stellungnahmen des BVG, die Mietpreisbremse wie sie die SPD und Grünen wollen ist verfassungswidrig und eine volle Besteuerung von Kapitalerträgen von Aktien genauso, auch wäre der Betrag hier nicht mehr verhältnismäßig.
D
DerAktienKaiser, 15.05.2021 23:22 Uhr
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@Rroland Überall weltweit müssen Kapitalertragssteuern bezahlt werden, von daher gibt es nur die Möglichkeit des Halbsteuerverfahrens. Das hieße die Hälfte der Kapitalerträge würden versteuert werden mit dem Einkommen. Bei Zinsen oder Anleihen wären es die vollen Beträge. Eine volle Anrechnung bei Aktien ist gegen die Verfassung, da es sonst eine Doppelbesteuerung wäre. Ans Einkommen koppekn hieße aber auch Werbungskosten sind absetzbar wie die Fahrt zur Hauptversammlung oder der Flug, Hotel Verpflegung etc.
R
Rroland, 15.05.2021 22:48 Uhr
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Die Idee ist im Prinzip auch nicht neu. Merz hatte das vor 20 Jahren so ungefähr im Sinn. Jetzt haben wir hier einen Topf und da einen Topf und Töpfe verrechnen und Freigrenzen und weiß der Kukuk. Bürokratische Ineffizienz.
R
Rroland, 15.05.2021 22:45 Uhr
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@Ascescendar Ich bin Ingenieur, ich denke pragmatisch. Selbstverständlich sollen Kapitalweträge nicht doppelt versteuert werden. Ich würde das Steuersystem neu denken. Alles was man im Jahr verdient ist Einkommen. Ob ich das als Domina, durch Arbeit, Kapitalerträge, Verkaufen von Gemälden erziele ist im Prinzip egal. Am Ende des Jahres bezahle ich meinen Steuersatz und die Geschichte wäre transparent und einfach. Kleine Einkommen werden beim Vermögensaufbau unterstützt, Großverdiener zahlen einen etwas höheren Satz.
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