BED BATH & BEYOND Forum: Community User: Storm300018

Kommentare 118.452
optionentrader3
optionentrader3, 13.08.2023 18:54 Uhr
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Ach NeuerUser, dass du mir so viel Aufmerksamkeit schenkst, schmeichelt mir jetzt aber. Ein Psychologe hätte mir hunderte Euro abgeknöpft, bei dir krieg ich das umsonst und auch noch zum Nachlesen. BBBY war vor etwa 10 Jahren mal ein 5 Sterne Wert im Börsenbrief von Value Investor Volker Gelfahrth, den ich damals abonniert hatte. Hatte ich damals auf der Watchlist, aber nie gekauft. Daher interessiert mich BBBY mehr als die anderen Meme, die du aufgezählt hast. Wenn mich Leute im Februar als Clown, Lappen und ahnungslos betitelt haben, dann sollten diejenigen schon vertragen, wenn der Clown sich mal meldet. Ihr könnt mir ja auch gerne den Spiegel vorhalten, falls der Squeeze irgendwann doch noch kommt (auch wenn ich nie jemanden beleidigt habe).
N
NeuerUser, 13.08.2023 16:23 Uhr
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Liest jemand diese Aufsätze???🤔

Überfordern dich aneinandergereihte Buchstaben? Ach warte, du bist doch der mit den bösen und beleidigenden Worten mit Punkttrennung?! Dann lass lieber, schaue RTL2…
studie8888
studie8888, 13.08.2023 16:16 Uhr
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Liest jemand diese Aufsätze???🤔

Ja muss man lesen, Bilder einfügen geht ja noch nicht!
Hopppla
Hopppla, 13.08.2023 16:13 Uhr
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Liest jemand diese Aufsätze???🤔
N
NeuerUser, 13.08.2023 16:10 Uhr
3

Ich mische mich nicht in eure Angelegenheiten. Ich äußere meine Meinung, was auch der Sinn eines Forums ist. Man darf auch schreiben, warum man nicht investiert. Mich interessiert das zumindest immer bei den Werten, die ich im Depot habe. Wer nur Einheitsmeinung lesen möchte, kann jeden Andersdenkenden blockieren und freut sich über die Harmonie im Forum. Machen ja auch einige. Ob Einheitsmeinung Erfolg an der Börse bringt? Hmmm...

🤨Oh doch das tust du, verehrter Meinungsprohet, das tust du! Neben deiner Wertung ist es auch noch Spott vertreten, liest sich problemlos heraus! Spott eines reifen Mannes, der sich als kleines Licht bezeichnet, aber mehr Watt als ne Strassenfunzel in Anspruch nimmt. Nein, zum gefühlt 10000x!🙄(Alter Verwalter ist senile Demenz anstrengend… )Du darfst natürlich deine Meinung haben! Machst du auch prima, diese unentwegt zu präsentieren, mit einem gewissen Drang, fast schon Zwang! Du solltest Kommentare öfter lesen, dann erinnerst du dich vielleicht auch daran? Es ist nur so dezent ätzend mit jemanden zu diskutieren, der sich feiert, weil eins von 741 Szenarien teils eintraf, die Messe ist jedoch noch lange nicht gesungen!☝️ Ja ich weiß auch, dass dein Charakterbild -sollte der Fall des Ergebnis =0 eintreffen- den unterschwelligen Hohn zum Vorschein bringt und du dich weiter und weiter daran aufhängst, fast schon befriedigst!? Wäre natürlich ein Invest für die eigene Zufriedenheit, dass man durch Verluste bei anderen nur erzeugen kann! Naja, finde ich eher so geht so. Aber nur meine Meinung. Warum treibst du dich eigentlich nicht bei Tupper,Mullen,Windeln,… und Co rum? Deine Meinung wird da sicherlich herzlichst begrüßt! Zudem bekommst du damit auch den Tag gehörig gefüllt! Wäre doch Abwechslung zum Lieblingsforum, wo du mehr kommentierst und spottest als bei deinen Watchlist-Invests……… Schon wirklich schräg, muss man sich nur mal so vor Augen halten! Ich wünsche dir dennoch nen angenehmen Strand Aufenthalt und ein aufregendes Fußballspiel, ggf. einen Sieg für deine Mannschaft.🫡
M
Moowalker, 13.08.2023 16:07 Uhr
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https://www.millernash.com/firm-news/news/today-in-tax-spin-off-structures-in-mergers-and-acquisitions Am 12. November 2021 erließ der IRS das Private Letter Ruling 202145025 ( PLR 202145025).), in dem der antragstellende Steuerpflichtige beabsichtigte, eine Reihe von Transaktionen durchzuführen, um seine Organisationsstruktur abzubauen und einen seiner Geschäftsbereiche zu verkaufen. Das allgemeine spaltende Ziel dieser Transaktion bietet sich häufig für eine steuerfreie Ausgliederung an (wie beispielsweise oben in PLR 202145020 erörtert), aber es gab wahrscheinlich im Urteil nicht offengelegte Faktoren, die einen solchen Ansatz ausschlossen. Stattdessen hat die Organisation ihre beiden Geschäftsbereiche im Wesentlichen in eine untergeordnete Muttergesellschaft und eine Tochtergesellschaft zusammengefasst. Die untergeordnete Muttergesellschaft fusionierte mit einer neu gegründeten LLC, wobei die LLC überlebte. Die daraus resultierende LLC schüttete die Anteile der Tochtergesellschaft steuerfrei an einen übergeordneten Muttergesellschafter aus und wurde anschließend im Rahmen einer unserer Einschätzung nach steuerpflichtigen Kapitalbeteiligungsveräußerung verkauft. Der letzte Schritt dieser Transaktion umfasste die Gründung einer Tochtergesellschaft LLC, die sich vollständig im Besitz der Tochtergesellschaft befand und in die die übergeordnete Muttergesellschaft im Rahmen einer nachgelagerten Fusion fusioniert werden sollte. Wenn sich der Staub gelegt hätte, wäre der eigentliche Eigentümer alleiniger Eigentümer der Tochtergesellschaft, ohne offene Fragen. Eine der in diesem Urteil angesprochenen Fragen ist, ob die endgültige nachgelagerte Fusion angesichts der Dekonsolidierung der konsolidierten Steuergruppe des ursprünglichen Steuerzahlers und des Verkaufs eines bedeutenden Geschäftsbereichs als steuerfreie Umstrukturierung gelten würde. Eine der Voraussetzungen für eine steuerfreie Umstrukturierung besteht darin, dass eine „Kontinuität des Unternehmens“ gewährleistet sein muss – das heißt, das historische Geschäft und die Vermögenswerte der Organisation müssen in der Form erhalten bleiben, die sich aus der geplanten Umstrukturierung ergibt. Aufgrund dieser Anforderung könnte die Entkonsolidierung und der Verkauf von Geschäftsbereichen unter bestimmten Umständen fatale Folgen für die Steuerfreiheit haben. Obwohl der IRS zugunsten des Steuerzahlers entschied, geht aus dem Urteil nicht ganz klar hervor, warum. Ein interessanter Kontrapunkt besteht darin, dass die Anforderungen an die Kontinuität von Unternehmen im Kontext spaltender Umstrukturierungen und Ausgliederungen im Allgemeinen nicht angewendet werden. Insbesondere weist die Präambel zu TD 8760 darauf hin, dass der IRS die Vorschriften zur Kontinuität von Umstrukturierungen von Unternehmen „D“, „F“ oder Abschnitt 355-Transaktionen nicht erweitert hat, da weitere Untersuchungen erforderlich sind, um festzustellen, ob solche Anforderungen gerechtfertigt sind. Daher kann es Fälle geben, in denen, sofern die Fakten dies zulassen, eine Ausgliederungstransaktion ein vorzuziehender Ansatz sein könnte.
M
Moowalker, 13.08.2023 15:54 Uhr
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Shills 🤫🤫🤫
M
Moowalker, 13.08.2023 15:53 Uhr
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https://www.mondaq.com/unitedstates/corporate-tax/24087/the-continuity-of-interest-and-continuity-of-business-enterprise-regulations "Der Internal Revenue Service („Service“ oder „IRS“) betrachtet die Anforderung der Kontinuität des Interesses als erfüllt, wenn nach der Transaktion historische Aktionäre der Zielgesellschaft Aktien der übernehmenden Gesellschaft halten (aufgrund des vorherigen Besitzes der Zielaktien). mindestens 50 % des Aktienwerts der Zielgesellschaft ausmachen. In 7 Fällen wurden jedoch Umstrukturierungen mit deutlich geringeren Aktienanteilen genehmigt."
M
Moowalker, 13.08.2023 15:34 Uhr
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Bevor Shills eifrig in die Tasten hauen und sagen, ja die Anforderung an Kontinuität ist nicht gegeben... https://www.woodllp.com/Publications/Articles/ma/069907.htm ANFORDERUNG AN KONTINUITÄT DES GESCHÄFTSUNTERNEHMENS: Form-, Inhalts- und Steuerrecht Seltsamerweise können diese Probleme im Allgemeinen mit relativ geringen Schwierigkeiten vermieden werden. Notwendig ist, dass es Parteien gibt, die bereit sind, die Form (aber nicht unbedingt den Inhalt) der Transaktion zu ändern. Es ist allgemein anerkannt, dass die Prüfung der Unternehmenskontinuität nicht für das Unternehmen oder die Betriebsvermögenswerte des übernehmenden Unternehmens (im Gegensatz zum Zielunternehmen) gilt. In Fällen, in denen die Gefahr besteht, dass die Anforderungen an die Kontinuität des Unternehmens verletzt werden, kann die Anforderung daher in der Regel dadurch umgangen werden, dass die Transaktion als umgekehrter Erwerb strukturiert wird. Die Anforderung der Unternehmenskontinuität wird erfüllt, auch wenn im Wesentlichen das gesamte historische Geschäftsvermögen eines konstituierenden Unternehmens veräußert werden soll, wenn die Parteien der Transaktion das erwerbende Unternehmen zum Unternehmen machen, dessen historisches Geschäft beendet oder eingeschränkt wird. Der IRS hat diesem einfachen Ansatz zur Umgehung der Kontinuität der Unternehmensanforderungen im Revenue Ruling 81-25 zugestimmt.
M
Moowalker, 13.08.2023 15:21 Uhr
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https://www.leoberwick.com/reverse-cash-mergers-reverse-triangular-mergers/ Steuerfreie umgekehrte Dreiecksfusion Je nachdem, wie die Transaktion durchgeführt wird, kann eine umgekehrte Dreiecksfusion entweder steuerpflichtig oder nicht steuerpflichtig sein. Wenn es steuerpflichtig ist, wird es wie oben beschrieben als Aktienkauf behandelt. Andererseits kann sie auch als steuerfreie Umstrukturierung strukturiert werden, wenn sie unter Abschnitt 368(a)(2)(E) des Internal Revenue Code fällt. Eine Vielzahl komplexer Anforderungen müssen erfüllt werden, darunter die folgenden:     Der Erwerber muss (die Tochtergesellschaft unmittelbar vor der Fusion;     Nach der Fusion muss das Zielunternehmen im Wesentlichen sein gesamtes Vermögen und im Wesentlichen alle Immobilien der Tochtergesellschaft halten; Und     Die Aktionäre des Zielunternehmens müssen Aktien des Zielunternehmens, die die Kontrolle über das Zielunternehmen darstellen, gegen stimmberechtigte Aktien des erwerbenden Unternehmens eintauschen. Ganz allgemein wird „Kontrolle“ definiert als eine Aktie, die 80 % der Stimmrechte aller stimmberechtigten Aktienklassen und mindestens 80 % der Aktien aller anderen Aktienklassen besitzt. Darüber hinaus muss die Transaktion der „Kontinuitätsregel des Unternehmens“ (d. h. das Unternehmen muss das Geschäft des Zielunternehmens fortführen oder einen wesentlichen Teil des Geschäftsvermögens des Zielunternehmens in seinem Geschäft nutzen) sowie der „Regel der Kontinuität des Interesses“ genügen. (was bedeutet, dass die Aktionäre des erworbenen Unternehmens eine Kapitalbeteiligung am übernehmenden Unternehmen halten müssen). Mit anderen Worten: In der steuerfreien Variante erhalten die Aktionäre der ehemaligen Zielgesellschaft im Tausch stimmberechtigte Aktien der übernehmenden Gesellschaft. Im Gegensatz dazu erhalten die Aktionäre bei einer steuerpflichtigen Reverse-Cash-Fusion Bargeld.
optionentrader3
optionentrader3, 13.08.2023 15:07 Uhr
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Ich mische mich nicht in eure Angelegenheiten. Ich äußere meine Meinung, was auch der Sinn eines Forums ist. Man darf auch schreiben, warum man nicht investiert. Mich interessiert das zumindest immer bei den Werten, die ich im Depot habe. Wer nur Einheitsmeinung lesen möchte, kann jeden Andersdenkenden blockieren und freut sich über die Harmonie im Forum. Machen ja auch einige. Ob Einheitsmeinung Erfolg an der Börse bringt? Hmmm...
N
NeuerUser, 13.08.2023 14:39 Uhr
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Ach Gott, man kann auch am Strand liegen und statt Zeitung zu lesen mal im Forum schreiben. Oder nachts vom feiern heimkommen und zum Einschlafen 10 Minuten für einen Post opfern. Das Lesen meiner Posts kostet euch auch Lebenszeit, die ihr sinnvoller verwenden könntet. Aber ignorieren wollt ihr mich auch nicht. Hmmm...🤔 Ich fahr jetzt für die zweite Runde zum Strand baden und hör mir später über Eintracht FM die Partie der Frankfurter bei Lok Leipzig an. Welch Zeitverschwendung 😱

Also wenn man Sveni fragt, scheint das ja ein langweiliger und nicht schöner Urlaub zu sein…Klärt das doch mal, kann ja nur einer von euch beiden Recht haben, verehrte Foren Commander ohne Invest!😜Dräng dich doch nicht auf, es ist schlichtweg nicht erwünscht! Na, Fussbll ist ein weiteres Thema was uns unterscheidet.Manche stehen drauf, andere nicht, ist jedermanns Sache. Allerdings geht man niemanden auf den Senkel, in den man den Ballsport verfolgt. Aber bringt nichts, es ist deine Welt, wir Menschen leben nur darin und fügen uns dem Licht das uns alle erhellt!
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