BITCOIN GROUP WKN: A1TNV9 ISIN: DE000A1TNV91 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Robi1982, 12.03.2018 12:32 Uhr
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Noch im vergangenen Jahr legten Bitcoin und Co. eine Traumrally hin, im Januar war dann jedoch alles anders. Es kam zu herben Verlusten, Anleger flüchteten in Scharen aus Kryptowährungen. Doch der Kursrutsch könnte bald vorbei sein. Die Kursbewegung von Kryptowährungen fallen meist um einiges deutlicher aus als beispielsweise bei Aktien. Da das Digitalgeld keinen inneren Wert aufweisen kann, sind die Token Spielball von Spekulationen. Auch Voraussagen, wohin die Kurse gehen, scheinen zunehmend schwieriger zu werden, da immer mehr Einzelinvestoren in den Markt einsteigen. Dennoch gibt es Anzeichen, dass es Mitte Februar mit Bitcoin, Ethereum, IOTA und Co. wieder nach oben gehen könnte. Sie möchten in Kryptowährungen investieren? Unsere Ratgeber erklären, wie es innerhalb von 15 Minuten geht:  » Bitcoin kaufen, Ripple kaufen, IOTA kaufen, Litecoin kaufen, Ethereum kaufen,Monero kaufen. Abwärtsbewegung im Januar schon fast "Tradition" Am Beispiel von Bitcoin zeigt sich, dass Kryptowährungen schon in der Vergangenheit immer zu Jahresbeginn einen Rücksetzer erlebt haben. So verzeichnete der Bitcoin am 12. Dezember 2015 ein Hoch bei 469,10 US-Dollar, fiel dann am 16. Januar 2016 auf ein Tief bei 354,91 US-Dollar - ein Minus von fast 25 Prozent. Danach ging es für die Cyberdevise wieder nach oben. Auch in anderen Jahren lassen sich ähnliche Bewegungen ausmachen. Die Abwärtsbewegung zu Beginn eines Jahres kann verschiedene Gründe haben, über die meist nur spekuliert werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt spielen wohl mehrere Faktoren eine Rolle. Bitcoin-Futures, Krypto-Regulierung und Hackerangriffe Als Belastung für den Bitcoin-Kurs stellten sich die neuen Terminkontrakte (Futures) der Börse CME heraus. Allein die Ankündigung dieser Finanzprodukte trieb den Preis für einen Coin weit nach oben. Erst seit dem 11. Dezember 2017 war es Anlegern an einer offiziellen, regulierten Börse dank ihnen möglich, auf fallende Bitcoin-Notierungen zu wetten. Doch die erste Runde der Terminkontrakte lief am 17. Januar aus, die zweite am 26. Januar - und prompt ging es mit den Kursen abwärts. Des Weiteren schreiten immer mehr offizielle Stellen ein, um den Handel mit Kryptowährungen zu regulieren. Doch nicht nur Finanz- und Börsenaufsicht sind alarmiert, selbst Facebook verbannt Werbung für Kryptowährungen, da man "irreführende und betrügerische Werbepraktiken" vermutet. Auch die Deutsche Bundesbank wird nicht müde zu betonen wie instabil Kryptowährungen sind. Hinzu kommen zahlreiche Hackerangriffe, wie zuletzt auf die japanische Krypto-Börse Coincheck, welcher durch den Cyberdiebstahl rund 430 Millionen Euro abhanden kamen. Für fallende Kurse könnte jedoch noch ein weiterer Faktor verantwortlich sein. Verursacht das chinesische Neujahrsfest Kursschwankungen? Ein weiterer Grund für fallende Krypto-Kurse könnte das chinesische Neujahrsfest sein. Die Feierlichkeiten stehen am 16. Februar an. In China wird das neue Jahr traditionell mit Geschenken und Familienbesuchen begangen. Um das nötige Geld für diese Dinge aufzutreiben, könnten viele Chinesen ihre Bitcoins und andere Digitalwährungen verkaufen. Da ein Großteil der Cyberdevisen-Anleger aus dem asiatischen Raum stammen, könnte dies auch Auswirkungen auf die Kurse haben. Im Gegenzug wäre es möglich, dass die Abwärtsbewegung bei Bitcoin und Co. genau aus diesem Grund nach dem chinesischen Neujahrsfest beendet ist. Nicht nur Investoren aus dem asiatischen Raum könnten dann den Einstieg erneut wagen, auch könnte der vergleichsweise niedrige Einstiegskurs weitere Anleger locken. Redaktion finanzen.net Das könnte Sie auch interessieren: finanzen.net Ratgeber Bitcoin kaufen - So geht's
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Robi1982, 12.03.2018 11:31 Uhr
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So jetzt Angriff bitcoin auf die 10 k und wir mal langsam auf die 50 Euro
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Robi1982, 12.03.2018 11:26 Uhr
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Ende April bin ich der meinung
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Ostfreesk, 12.03.2018 11:24 Uhr
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Wann bringt die Group noch mal Zahlen?
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Robi1982, 12.03.2018 11:10 Uhr
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Wenn das so weiter geht hoffe ich das wir heute Nachmittag 10k sehen ich würde mich für alle freuen
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Robi1982, 12.03.2018 11:01 Uhr
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Ja darum nicht immer gleich Panik bekommen der Staat will was verbieten was er nicht kontrollieren kann und selber drinnen ist.
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Ostfreesk, 12.03.2018 10:59 Uhr
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Achso. Diese Steuersache hatte ja auch4% gekostet. Die Revision am nächsten Tag aber keine Korrektur. Frechheit...
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Robi1982, 12.03.2018 10:43 Uhr
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Wen jetzt noch mehr Leute investieren würden dann würden wa schnell über 50 Euro sein
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Robi1982, 12.03.2018 10:35 Uhr
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Eben hoch geschossen
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Robi1982, 12.03.2018 10:35 Uhr
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Ja aber damals wurde durch news gepusht mit den Jahres zahlen. Darfst nicht vergessen
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Ostfreesk, 12.03.2018 10:26 Uhr
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Meine dass wir eigentlich bei 50 stehen müssten. Der Coin ist auf dem tief von vor 2 Wochen. Damals standen hier 50.
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Robi1982, 12.03.2018 9:52 Uhr
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Jetzt wieder Stillstand bei beiden
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Robi1982, 12.03.2018 9:02 Uhr
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Jup da gebe ich dir recht . Darum warte ich ja wegen den zahlen hier und es werden noch gute news kommen.
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benmaster, 12.03.2018 8:58 Uhr
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Das große Problem des Bitcoin ist dass viel zu wenig Volumen gehandelt wird Es bräuchte jetzt erstmal ne gute Nachricht damit die Leute einsteigen und dann wäre der Weg nach oben offen So wird der weiterhin nur rum dümpeln..
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Robi1982, 12.03.2018 8:51 Uhr
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Ja warten wa ab . Wenn es gegen 12/14 Uhr nach oben geht ist super. Das waren inner so die kritischen Zeiten
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Robi1982, 12.03.2018 8:50 Uhr
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Nun ist es offiziell: Die Umsatzsteuer auf Kryptowährungen ist endgültig vom Tisch Posted on 2. March 2018 by Christoph Bergmann // 22 Comments Es hat ein wenig gedauert, bis das Bundesfinanzministerium das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur bundesdeutschen Tatsache gemacht hat. Aber nun ist es soweit. Sorgen, dass es irgendwie doch noch zu einer Verumsatzsteuerung von Bitcoin-Verkäufen kommt, haben sich damit endgültig erledigt. Nachdem wir vor etwa zwei Wochen die Meldung hatten, dass das Finanzamt Bonn-Innenstadt versucht, von einem Bitcoin-Unternehmer die Umsatzsteuer für den Verkauf von Bitcoin zu verlangen, hat dies für ein gewisses Entsetzen in der Szene gesorgt. Unbestätigten Berichten zufolge hat dies zu Schlaflosigkeit unter Bitcoin-Tradern geführt und in einem extremen Fall sogar eine Psychose ausgelös. Manch ein Trader begann, sich wegen der potenziell hohen Umsatzsteuernachforderung um seine wirtschaftsliche Existenz zu fürchten. Mit ausgelöst wurde die Unruhe etwa durch Berichte des Steuerberaters Rüdiger Quermann sowie des Rechtsanwalts István Cocron. Experten wie der Steuerberater Diplom-Kaufmann Christian Densch aus Essen, der als „Kryptotaxpert“ Gastgeber einer beliebten Facebook-Gruppe ist, haben von Anfang an energisch darauf hingewiesen, dass hier unnötig Panik verbreitet wird. Die Forderungen des Finanzamtes Bonn-Innenstadt seien in keinster Weise zu halten. Sie seien auch kein Ausfluss einer wie auch immer gearteten Verschwörung der Finanzämter, die nun versuchten, Bitcoin kaputt zu machen und die Bitcoin-Trader zu ruinieren, sondern lediglich das Ergebnis einer gewissen Trägheit der Behörden. Es sei weder notwendig, sich Sorgen zu machen, noch angebracht, Ängste zu schüren oder gar das persönliche Armageddon zu verkünden. Wie sich bald darauf zeigte, hat der Steuerberater Christian Densch recht. Ihm gelang es im persönlichen Gespräch und einem darauf folgenden E-Mail-Verkehr, eine zur Veröffentlichung freigegebene Einschätzung von Dr. Christian Hufen zu bekommen. Dr. Hufen ist Persönlicher Referent des Parlamentarischen Staatssekretärs des Bundesministeriums für Finanzen, Dr. Michael Meister. Er schreibt, dass sich Kryptotaxperts „Vermutung, dass der Umtausch von Bitcoins in andere Währungen unter eine Umsatzsteuerbefreiung fällt, bestätigt“ hat. Es gilt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Fall Hedqvist. „Danach handelt es sich bei dem Umtausch konventioneller (gesetzlicher) Währungen in Einheiten der virtuellen Währung ‚Bitcoin‘ und umgekehrt um eine Dienstleistung gegen Entgelt, die unter die Steuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 (sog. EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, MwStSystRL) fällt.“ Der Steuerberater Densch hat noch einige weitere Fragen gestellt – etwa zum Mining oder zur steuerlichen Handhabung von Zahlungen mit Bitcoin – auf die der Persönliche Referent interessante, und im großen und ganzen auch erfreuliche Antworten gibt. Aber dazu ein andermal mehr. Hier sollte man feststellen, dass das Thema der Umsatzsteuer für den Verkauf von Bitcoins vom Tisch war. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 27. Februar, das auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht ist, bestätigt nun auch gegenüber den Behörden die Anwendung des Urteils des EuGH und bestätigt den Inhalt der E-Mail, die “Kryptotaxpert” bereits am 21.02.2018 auf seiner Seite veröffentlicht hat. Beim Umtausch von Bitcoin in Euro handelt es sich um eine „steuerbare sonstige Leistung, die im Rahmen einer richtlinienkonformen Gesetzesauslegung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei ist.“ Die Grundsätze dieser Anordnung seien in allen offenen Fällen anzuwenden. Wer also sich noch irgendwie von der Umsatzsteuer bedroht fühlt, kann nun offiziell aufatmen. Warum aber hat das Bonner Finanzamt nun trotz all dem einen Umsatzsteuerbescheid erlassen? Die Antwort darauf dürfte einen interessanten Einblick darin geben, wie deutsche Behörden zu arbeiten verpflichtet sind. Die Hauptsachgebietsleiterin Betriebsprüfung und Gewerbesteuer beim Finanzamt Bonn-Innenstadt verwies im Rahmen eines Telefonats mit Herrn Densch darauf, dass ohne Anwendungsschreiben der vorgesetzten Behörde ein EuGH Urteil nicht unmittelbar durch das Finanzamt umgesetzt werden darf. Unglücklicherweise orientierte sich die Verwaltungsmeinung noch an der Auffassung des BMF die Umsätze mit Bitcoin unterliegen der Umsatzsteuer. Das Finanzamt Bonn-Innenstadt hatte somit keine andere Wahl, als den mißliebigen Bescheid zu erlassen, auch wenn es sich selbst im klaren war, dass dieser nicht rechtens sein kann. Es wäre interessant, wenn sich der Betroffene auch einmal zu Wort melden würde, bei der Aufregung, die um dieses Thema erzeugt wurde, dürfte ihm das ja nicht entgangen sein. Disclaimer: Christian Densch hat beim Verfassen dieses Artikels durch das Beisteuern belegbarer Informationen geholfen. Dafür vielen Dank
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