für alle, die es ehrlich meinen beim Traden. Forum: Community User: acikom2

Kommentare 501.463
kreativchen.
kreativchen., 10.09.2025 16:07 Uhr
0

Google KI: Ja, von der Witwenrente werden in Deutschland Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, da diese Renten nach dem Tod des Partners als das eigene Einkommen der hinterbliebenen Person gelten und der Beiträge zur eigenen Absicherung anfallen. Die Höhe der Beiträge hängt davon ab, ob Sie in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ziehen die Rentenversicherungsträger die Beiträge direkt ab, bei der privaten Krankenversicherung kann ein Zuschuss beantragt werden, der von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt wird. Warum Beiträge abgezogen werden Versicherungspflicht als Rentner: Wenn Sie eine Witwenrente erhalten und in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind Sie als Rentner pflichtversichert. Eigenes Einkommen: Die Witwenrente gilt als Ihr persönliches Einkommen, daher zahlen Sie darauf Beiträge zur eigenen Krankenversicherung. Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung: Hier werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt vom Rentenversicherungsträger von Ihrer Bruttorente abgezogen und an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Private Krankenversicherung: Wenn Sie privat krankenversichert sind, zahlt der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Diesen Zuschuss müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Wie die Beiträge berechnet werden Die Beiträge richten sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung, dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und Ihrem Brutto-Witwenrenten-Einkommen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt der Rentenversicherungsträger die Hälfte der Beiträge und der Rentner die andere Hälfte.

Genau, für den Bezieher als der Witwe und nicht für den Verstorbenen. Außerdem wird die Witwenrente auf die eigene Rente als Einkommen angerechnet.
kreativchen.
kreativchen., 10.09.2025 15:57 Uhr
0

Bei der Witwenrente wird die Kranken-und Pflegeversicherung des Verstorbenen bei der Witwenrente abgezogen. Das macht bei meinem Tobi rund 370 Euro aus, die gekürzt wird.

Bist du privat versichert?
Ännchen
Ännchen, 10.09.2025 15:54 Uhr
0

Hallo meine Lieben 🥰 🙋🏻 ist euch bekannte, das bei einer Witwenrente die Kranken-und Pflegeversicherung mit angerechnet wird, obwohl die Person sogar günstiger privat versichert war und garnicht mehr lebt? 🤫

Google KI: Ja, von der Witwenrente werden in Deutschland Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, da diese Renten nach dem Tod des Partners als das eigene Einkommen der hinterbliebenen Person gelten und der Beiträge zur eigenen Absicherung anfallen. Die Höhe der Beiträge hängt davon ab, ob Sie in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ziehen die Rentenversicherungsträger die Beiträge direkt ab, bei der privaten Krankenversicherung kann ein Zuschuss beantragt werden, der von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt wird. Warum Beiträge abgezogen werden Versicherungspflicht als Rentner: Wenn Sie eine Witwenrente erhalten und in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind Sie als Rentner pflichtversichert. Eigenes Einkommen: Die Witwenrente gilt als Ihr persönliches Einkommen, daher zahlen Sie darauf Beiträge zur eigenen Krankenversicherung. Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung: Hier werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt vom Rentenversicherungsträger von Ihrer Bruttorente abgezogen und an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Private Krankenversicherung: Wenn Sie privat krankenversichert sind, zahlt der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Diesen Zuschuss müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Wie die Beiträge berechnet werden Die Beiträge richten sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung, dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und Ihrem Brutto-Witwenrenten-Einkommen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt der Rentenversicherungsträger die Hälfte der Beiträge und der Rentner die andere Hälfte.
acikom2
acikom2, 10.09.2025 15:50 Uhr
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Wie angerechnet?

Bei der Witwenrente wird die Kranken-und Pflegeversicherung des Verstorbenen bei der Witwenrente abgezogen. Das macht bei meinem Tobi rund 370 Euro aus, die gekürzt wird.
acikom2
acikom2, 10.09.2025 15:48 Uhr
0
Hallo Ännchen, kreativchen, Vanilla, Oliver, Nney, Campi, johnplayer, Klaus und Barney BOCFanboy und Fritzles 🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🙋🏻
kreativchen.
kreativchen., 10.09.2025 15:45 Uhr
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Wie angerechnet?
acikom2
acikom2, 10.09.2025 15:44 Uhr
0
Hallo meine Lieben 🥰 🙋🏻 ist euch bekannte, das bei einer Witwenrente die Kranken-und Pflegeversicherung mit angerechnet wird, obwohl die Person sogar günstiger privat versichert war und garnicht mehr lebt? 🤫
Barney007
Barney007, 10.09.2025 15:42 Uhr
0

Und etwas verwirrt bin ich auch

Man könnte meinen du hättest drei Tage Nachtschicht am Stück gemacht. Da weiß ich auch nicht mehr welcher Wochentag ist.
Barney007
Barney007, 10.09.2025 15:41 Uhr
0
🛎️
OliverB
OliverB, 10.09.2025 15:40 Uhr
0
🐙
B
BOCFanboy, 10.09.2025 15:31 Uhr
0
🔔
Vanilla2.0
Vanilla2.0, 10.09.2025 15:30 Uhr
0
🥁😁
Frau.Zweistein
Frau.Zweistein, 10.09.2025 14:46 Uhr
0
Hi Hi Hi 🤭
F
Fritzles, 10.09.2025 14:37 Uhr
0

Und etwas verwirrt bin ich auch

Wissen wir. Alles gut.🤭
Frau.Zweistein
Frau.Zweistein, 10.09.2025 14:35 Uhr
0
😳
Frau.Zweistein
Frau.Zweistein, 10.09.2025 14:34 Uhr
0

Nein, aber gestern war ich ja gar nicht da 🫣

Gestern war aber auch Dienstag 🤔🤭
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