GAZPROM Forum: Community User: Caiw5c5f62645bb07

Kommentare 99.652
Franz71
Franz71, 12.03.2022 12:04 Uhr
0
O k. Dann is ja gut
T
TobiEE, 12.03.2022 12:03 Uhr
1
🤦🏼‍♂️
O
Openinsider, 12.03.2022 12:02 Uhr
2
Dann kann sich die EU selbst zerlegen
O
Openinsider, 12.03.2022 12:02 Uhr
2
Solange ich es schaffe bevor der Luftraum geschlossen wird, gehts nach Südamerika.. süden Brasiliens, Blumenau dort gibts viele deutsche "Kollonien"
G
Gast-754599200, 12.03.2022 12:02 Uhr
0
Solange niemand unser Grundgesetz ändert musst du nicht
Franz71
Franz71, 12.03.2022 12:01 Uhr
0
Ggf doch weiss noch nicht mal sehen
Franz71
Franz71, 12.03.2022 12:00 Uhr
0
Deswegen will oder muss einfache Frage. Wenn ich muss habe ich keine wahl
Franz71
Franz71, 12.03.2022 11:59 Uhr
0
Will ist richtig ich will nicht schießen auch auf pappkameraden nicht.
O
Openinsider, 12.03.2022 11:59 Uhr
0
@lightfire, so sieht es aus. Noch sehen die Mehrheit der Menschen das als "prorussische Ansicht" und verurteilen vorschnell. Ich bin kein Freund der Russen bzw. Des Kremls, sehe es aber so wie du, der Westen wird den kürzeren ziehen.
B
Buffetfräse, 12.03.2022 11:58 Uhr
0
So isses!
S
SilverDaFox, 12.03.2022 11:58 Uhr
1
Und die meisten schießen weil sie müssen
S
SilverDaFox, 12.03.2022 11:58 Uhr
0
Wer auf Menschen schießen will hat bei der Bundeswehr nichts zu suchen.
B
Buffetfräse, 12.03.2022 11:57 Uhr
0
War ich, mir ging es um deine Aussage, dass du nicht schiessen willst - wer will das schon?
Franz71
Franz71, 12.03.2022 11:56 Uhr
0
Mein arsxh muss niemand retten. Das verlange 8ch nicht.warst du beim Militär buffetfräse ich war dreimal im Ausland.
B
Buffetfräse, 12.03.2022 11:50 Uhr
0
Franz mach dir keine Sorgen. Gibt bestimmt Leute, die zwar auch nicht schiessen wollen, dir aber deinen Ar.sch retten
G
Gast-754599200, 12.03.2022 11:50 Uhr
0
@franz Der Kriegsdienst mit der Waffe kann weiterhin gem. Art. 4 Abs. 3 GG verweigert und beim Kreiswehrersatzamt (seit 30. November 2012 Karrierecenter der Bundeswehr) beantragt werden. Über den Antrag entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA),[43] vormals Bundesamt für den Zivildienst.[44] Wehrpflichtige, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind, haben im Spannungs- oder Verteidigungsfall statt des Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst nach Art. 12a Abs. 2 GG zu leisten (§ 1 Abs. 2 KDVG). Nach § 53 ZDG ist die Dienstflucht strafbar.
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