Gerresheimer Private Forum WKN: A0LD6E ISIN: DE000A0LD6E6 Forum: Aktien User: Useyourillusion

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23. August 2026, 18:58 Uhr, Lang & Schwarz
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Kommentare 2.720
AlphaTarRandir
AlphaTarRandir, 20. Jun 12:42 Uhr
1

Mal was Grundsätzliches: Dieses Forum hier schafft eine inhaltliche und thematische Tiefe, die qualitativ und substanziell ihresgleichen sucht. Und wir ergänzen uns klasse. Mit anderen (GXI-)Foren verglichen ist das ein Unterschied wie Champions League zu Kreisliga. Und das stets sachlich fundiert und ohne Beleidigungen oder Trash Talk. Kompliment und danke an alle Mitdiskutanten. Das war der Sinn und Grund für dieses Forum.

Ich wünsche uns erfolgreiche Geschäfte und einen erfreulichen Gewinn. Zunächst sollten wir jedoch Geduld zeigen und die nächste Woche abwarten.Bis spätestens Dienstag, den 23.06., wird sich die Richtung abzeichnen. Vielleicht erwartet uns auch eine positive Überraschung. Ich hoffe auch, dass Gerresheimer inzwischen seine Lektion gelernt hat.
Trueffel_ULI
Trueffel_ULI, 20. Jun 11:56 Uhr
5
Mal was Grundsätzliches: Dieses Forum hier schafft eine inhaltliche und thematische Tiefe, die qualitativ und substanziell ihresgleichen sucht. Und wir ergänzen uns klasse. Mit anderen (GXI-)Foren verglichen ist das ein Unterschied wie Champions League zu Kreisliga. Und das stets sachlich fundiert und ohne Beleidigungen oder Trash Talk. Kompliment und danke an alle Mitdiskutanten. Das war der Sinn und Grund für dieses Forum.
Trueffel_ULI
Trueffel_ULI, 20. Jun 11:27 Uhr
1
Und ich lege mich weiter fest: Am Montag sehen wir weitere Eindeckungen der Leerverkäufer und die Quote geht Richtung 8,xx%. Das wäre dann nahezu eine Halbierung seit 19. März.
Trueffel_ULI
Trueffel_ULI, 20. Jun 11:23 Uhr
2
Ich lege mich fest. 1. Das Testat wird uneingeschränkt sein 2. Der Prüfbericht liegt vor 3. Der Vorstand hat gestern die Vollständigkeitserklärung unterschrieben 4. KPMG setzt nun den Stempel 5. Montag oder Dienstag findet die AR-Sitzung statt 6. Danach geht sofort die ad hoc raus 7. Im Anschluss wird die HV-Agenda im Bundesanzeiger veröffentlicht
Trueffel_ULI
Trueffel_ULI, 20. Jun 11:21 Uhr
1
Parallel dazu arbeitete KPMG natürlich am Prüfbericht. Die haben ja nicht die Füße so lange hochgelegt. Dh es wurde sich eng mit Grant Thornton abgestimmt und Schrittweise alles in den Prüfbericht integriert und gecheckt. Mittlerweile dürfte der Prüfbericht in einem seeeeehr fortgeschrittenen Stadium sein. Wenn hier eine Einschränkung stehen würde, hätte GXI das kommunizieren müssen. Selbst wenn es noch nicht der Entwurf zum finalen Gegenlesen gewesen wäre. Es ist aber davon auszugehen, dass wir schon einen Schritt weiter sind. Der finale Entwurf zum Gegenlesen wird beim Vorstand sein und dieser wird nun bis gestern die Vollständigkeitserklärung abgeben haben. Danach erteilt KPMG umgehend das Testat und danach findet Montag oder spätestens Dienstag die Sitzung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates statt, bei der auch KPMG mit anwesend sein wird.
Trueffel_ULI
Trueffel_ULI, 20. Jun 11:16 Uhr
1
Wenn man berücksichtigt, dass der Morpheus-Report am 9. Dezember kam und sich auf Whistleblower bezog und der Aufsichtsrat daraufhin, um seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen, eine forensische Prüfung anordnete, kann man davon ausgehen, dass diese spätestens Anfang Januar begonnen hat. Es ist übrigens vorgeschrieben, dass so eine Prüfung nicht der Wirtschaftsprüfer der das Testat erteilt, selbst durchführen darf. Deshalb wählte man Grant Thornton. Nach rund 5 Wochen Prüfung gaben diese am 10. Februar ihre ersten gravierenden Findings bekannt. Die waren so gut, dass die News am 26. Februar, dass die BaFin die anlassbezogene Prüfung ausweitet, keine wirklichen Neuigkeiten mehr enthielt. Denn die darin aufgelisteten Prunkte hatte Grant Thornton alle schon aufgespürt. Und jetzt kommt es: Nach dem 10. Februar gab es keine ad hoc mehr zu Findings. Und das, obwohl die IR Mitte Mai noch bestätigte, dass Grant Thornton noch prüft. Die Forensik lief insgesamt also knapp ein halbes Jahr.
Trueffel_ULI
Trueffel_ULI, 20. Jun 11:09 Uhr
0
Wenn es hingegen ein uneingeschränktes Testat geben wird, dann ist die ad hoc erst ganz am Ende der Nahrungskette: Also Reihenfolge: Prüfbericht fertig, dann geht dieser an den Vorstand. Dieser checkt, ob die Daten stimmen und unterschreibt die Vollständigkeitserklärung. Dann wird das Testat erteilt. Danach gibt der AR sein ok. Und erst dann muss die ad hoc sofort raus.
Trueffel_ULI
Trueffel_ULI, 20. Jun 11:06 Uhr
0
Und eines steht fest, eine Einschränkung des Testats wäre mit Sicherheit ein kursrelevantes Ereignis und würde garantiert darunter fallen. Und eines steht auch fest, zum jetzigen Zeitpunkt befinden wir uns nicht mehr in einem Stadium, in dem sich an so einer Festlegung durch KPMG noch etwas ändern würde. Also wäre es definitiv ad hoc-pflichtig. Und eines steht auch fest, es besteht garantiert schon der Prüfbericht, der zum Gegenlesen (Faktencheck) beim Vorstand liegt, den dieser dann mit der Vollständigkeitserklärung unterschreibt und der dann so in die Aufsichtsratssitzung geht.
C
Cyberkunde, 20. Jun 11:01 Uhr
0
Ein eingeschränktes Testat wäre mMnä nach nicht automatisch ad-hoc-pflichtig. Entscheidend ist, ob die Einschränkung kursrelevant ist. Kleinere Themen, etwa bei Dokumentation oder einzelnen Bilanzpositionen, wären zwar unschön, aber nicht zwangsläufig ein größeres Problem. Kritisch würde es erst bei wesentlichen Bilanzierungsfehlern oder wenn KPMG gar kein oder ein negatives Prüfungsurteil abgeben würde – das wäre aus meiner Sicht kaum ohne Ad-hoc denkbar. Nach der langen Forensik, der parallelen Prüfung durch KPMG und der weiterhin angestrebten Juni-Veröffentlichung halte ich ein solches Szenario aktuell aber eher für wenig wahrscheinlich. Kann mich auch nicht erinnern, dass ein Unternehmen zuvor wg. kleinerer Einschränkungen ne ad hoc veröffentlicht hat.
Trueffel_ULI
Trueffel_ULI, 20. Jun 10:59 Uhr
0
Das stimmt beides nicht, was ihr schreibt. Eine Insiderinformation entsteht laut Artikel 7 der Marktmissbrauchsverordnung, sobald ein zukünftiges Ereignis mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintreten wird. ​Wenn KPMG einen Entwurf schickt, in dem das Testat eingeschränkt ist, ist das kein unverbindliches Diskussionspapier mehr. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich an dieser Einschränkung noch etwas ändert, würde gegen null gehen. Damit wäre der Entwurf bereits eine Insiderinformation und müsste per ad hoc umgehend kommuniziert werden. Dies würde bereits für den Fall eintreten, wenn KPMG das in der Endphase nach der Prüfung nur in einen Entwurf schreibt. Wenn es später der finale Entwurf zum Gegenlesen ist, dann erstrecht. Wir hätten also bereits eine ad hoc, ehe der Vorstand nach dem Gegenlesen die Vollständigkeitserklärung unterzeichnet. Und natürlich erstrecht vor der Aufsichtsratssitzung.
SenecAAA
SenecAAA, 20. Jun 8:16 Uhr
0
Das Ausbleiben der Ad-hoc wäre auch unter der alten Rechtslage legal gewesen. Der JA-Prozess ist ein gestreckter Vorgang, die Ad-hoc Pflicht entsteht mit der Billigung durch den Aufsichtsrat, das war aber immer so. Man kann aus dem Ausbleiben der Ad-hoc nicht ableiten, dass das Testat bereits (uneingeschränkt) erteilt ist. Das Ausbleiben der Ad-hoc bedeutet nur, dass die Billigung durch den Aufsichtsrat noch nicht stattgefunden hat. Es könnte sein, dass KPMG das Testat bereits erteilt hat und nur die formale AR-Sitzung noch aussteht. Es könnte aber auch sein, dass KPMG noch letzte Prüfungshandlungen vornimmt und das Testat noch nicht erteilt ist. Beides wäre mit dem bisherigen Ausbleiben einer Ad-hoc vereinbar. Die eigentliche Aussagekraft liegt weiter nur darin, dass wir keine negative Ad-hoc haben. Der Listing Act ändert nichts an der Pflicht, eine wesentliche negative Entwicklung (eingeschränktes Testat, massive zusätzliche Wertberichtigungen) unverzüglich zu melden. Bis spätestens Dienstag/Mittwoch dürften wir alle mehr wissen. Das Kursgeschehen ist auffällig unauffällig.
i
investi82, 19. Jun 23:54 Uhr
1

Ich habe Neuigkeiten und die hören sich positiv an und ergeben für mich nun ein schlüssiges Bild mit stringentem Verhaltensmuster. Seit 2 Wochen gibt es ein neues Gesetz. Seit Anfang Juni gibt es im EU Listing Act deutliche Erleichterungen bei der ad hoc-Pflicht nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung. Dies betrifft insbesondere Insiderinformationen und Veröffentlichungspflichten bei zeitlich gestreckten Vorgängen. Es entfallen Zwischenschritte und das hat für Gerresheimer in der aktuellen Situation gravierende Auswirkungen Der Sachverhalt ist wie folgt. KPMG erstellt den Prüfbericht Sie geben ihn dem Vorstand zum Gegenlesen. Dabei geht es nicht darum, dass nun inhaltliche Änderungen vorgenommen werden können, sondern nur geschaut wird, ob alle Zahlen und Daten richtig in den Bericht übernommen wurden (klassischer Faktencheck). Danach unterschreibt der Vorstand die Vollständigkeitserklärung. Danach erteilt KPMG das Testat. Dies ist für Gerresheimer noch nicht ad hoc-pflichtig. Dieser Zwischenschritt der Kommunikationspflicht entfällt. Aber nur, wenn keine für den Markt gravierenden Änderungen im Bericht aufgetreten sind. Also zB dass es nur ein eingeschränktes Testat gibt oder im Bericht noch viel höhere Wertberichtigungen stehen, als dem Markt bisher bekannt waren. Sollte dies der Fall sein, bleibt der Zwischenschritt der ad hoc-Pflicht weiterhin bestehen. Das scheint hier bei uns nicht der Fall zu sein, sonst müssten wir das bereits mitgeteilt bekommen haben. Genauso wenn zuvor Grant Thornton noch Gravierendes gefunden hätte. Ist hingegen alles so, wie erwartet, dann besteht keine Veröffentlichungspflicht. Nachdem KPMG das Testat also erteilt hat, findet noch eine Sitzung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates statt. An dieser Sitzung nimmt auch KPMG teil und beantwortet Fragen. Wenn der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates den Prüfungsbericht bewilligt und abgesegnet hat, gilt das Testat als rechtskräftig. Zu diesem Zeitpunkt greift sofort die ad hoc-Pflicht. Von 22.09 Uhr wären wir da vermutlich weit entfernt. Nach jetzigem Stand gehe ich davon aus, dass der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates kommenden Montag (22.) oder Dienstag (23.) tagt. Danach geht unmittelbar danach die ad hoc-Meldung raus und im Bundesanzeiger wird zudem die HV-Agenda veröffentlicht. Somit macht es auch Sinn, dass die IR einerseits weiterhin von einer Veröffentlichung im Juni ausgeht und andererseits noch nicht in der Pflicht ist, gegenwärtig den Markt via ad hoc zu informieren, aber dennoch schon recht große Gewissheit hat. Das Testat ist unter Umständen bereits erteilt, die Aufsichtsratssitzung findet aber erst in Kürze noch statt. Soweit meine Recherchen und Vermutungen. Alles ohne Gewähr. Schönen Abend in die Runde 🍷😁

Wow… das Gesetz kannte ich nicht und jetzt wird ein Schuh draus… Danke für den wichtigen Hinweis. Eine Meldung klappt oder klappt nicht, auf die wir alle gewartet haben, hätte schon längst veröffentlicht werden nach „altem Recht“ . Daher war die Situation für mich schwer greifbar und unplausibel. Jetzt passt das Puzzle wieder 🤗👍
AlphaTarRandir
AlphaTarRandir, 19. Jun 22:49 Uhr
1

Ich habe Neuigkeiten und die hören sich positiv an und ergeben für mich nun ein schlüssiges Bild mit stringentem Verhaltensmuster. Seit 2 Wochen gibt es ein neues Gesetz. Seit Anfang Juni gibt es im EU Listing Act deutliche Erleichterungen bei der ad hoc-Pflicht nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung. Dies betrifft insbesondere Insiderinformationen und Veröffentlichungspflichten bei zeitlich gestreckten Vorgängen. Es entfallen Zwischenschritte und das hat für Gerresheimer in der aktuellen Situation gravierende Auswirkungen Der Sachverhalt ist wie folgt. KPMG erstellt den Prüfbericht Sie geben ihn dem Vorstand zum Gegenlesen. Dabei geht es nicht darum, dass nun inhaltliche Änderungen vorgenommen werden können, sondern nur geschaut wird, ob alle Zahlen und Daten richtig in den Bericht übernommen wurden (klassischer Faktencheck). Danach unterschreibt der Vorstand die Vollständigkeitserklärung. Danach erteilt KPMG das Testat. Dies ist für Gerresheimer noch nicht ad hoc-pflichtig. Dieser Zwischenschritt der Kommunikationspflicht entfällt. Aber nur, wenn keine für den Markt gravierenden Änderungen im Bericht aufgetreten sind. Also zB dass es nur ein eingeschränktes Testat gibt oder im Bericht noch viel höhere Wertberichtigungen stehen, als dem Markt bisher bekannt waren. Sollte dies der Fall sein, bleibt der Zwischenschritt der ad hoc-Pflicht weiterhin bestehen. Das scheint hier bei uns nicht der Fall zu sein, sonst müssten wir das bereits mitgeteilt bekommen haben. Genauso wenn zuvor Grant Thornton noch Gravierendes gefunden hätte. Ist hingegen alles so, wie erwartet, dann besteht keine Veröffentlichungspflicht. Nachdem KPMG das Testat also erteilt hat, findet noch eine Sitzung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates statt. An dieser Sitzung nimmt auch KPMG teil und beantwortet Fragen. Wenn der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates den Prüfungsbericht bewilligt und abgesegnet hat, gilt das Testat als rechtskräftig. Zu diesem Zeitpunkt greift sofort die ad hoc-Pflicht. Von 22.09 Uhr wären wir da vermutlich weit entfernt. Nach jetzigem Stand gehe ich davon aus, dass der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates kommenden Montag (22.) oder Dienstag (23.) tagt. Danach geht unmittelbar danach die ad hoc-Meldung raus und im Bundesanzeiger wird zudem die HV-Agenda veröffentlicht. Somit macht es auch Sinn, dass die IR einerseits weiterhin von einer Veröffentlichung im Juni ausgeht und andererseits noch nicht in der Pflicht ist, gegenwärtig den Markt via ad hoc zu informieren, aber dennoch schon recht große Gewissheit hat. Das Testat ist unter Umständen bereits erteilt, die Aufsichtsratssitzung findet aber erst in Kürze noch statt. Soweit meine Recherchen und Vermutungen. Alles ohne Gewähr. Schönen Abend in die Runde 🍷😁

Gut recherchiert und schlüssig. Danke Dir.
Trueffel_ULI
Trueffel_ULI, 19. Jun 22:36 Uhr
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Ich habe Neuigkeiten und die hören sich positiv an und ergeben für mich nun ein schlüssiges Bild mit stringentem Verhaltensmuster. Seit 2 Wochen gibt es ein neues Gesetz. Seit Anfang Juni gibt es im EU Listing Act deutliche Erleichterungen bei der ad hoc-Pflicht nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung. Dies betrifft insbesondere Insiderinformationen und Veröffentlichungspflichten bei zeitlich gestreckten Vorgängen. Es entfallen Zwischenschritte und das hat für Gerresheimer in der aktuellen Situation gravierende Auswirkungen Der Sachverhalt ist wie folgt. KPMG erstellt den Prüfbericht Sie geben ihn dem Vorstand zum Gegenlesen. Dabei geht es nicht darum, dass nun inhaltliche Änderungen vorgenommen werden können, sondern nur geschaut wird, ob alle Zahlen und Daten richtig in den Bericht übernommen wurden (klassischer Faktencheck). Danach unterschreibt der Vorstand die Vollständigkeitserklärung. Danach erteilt KPMG das Testat. Dies ist für Gerresheimer noch nicht ad hoc-pflichtig. Dieser Zwischenschritt der Kommunikationspflicht entfällt. Aber nur, wenn keine für den Markt gravierenden Änderungen im Bericht aufgetreten sind. Also zB dass es nur ein eingeschränktes Testat gibt oder im Bericht noch viel höhere Wertberichtigungen stehen, als dem Markt bisher bekannt waren. Sollte dies der Fall sein, bleibt der Zwischenschritt der ad hoc-Pflicht weiterhin bestehen. Das scheint hier bei uns nicht der Fall zu sein, sonst müssten wir das bereits mitgeteilt bekommen haben. Genauso wenn zuvor Grant Thornton noch Gravierendes gefunden hätte. Ist hingegen alles so, wie erwartet, dann besteht keine Veröffentlichungspflicht. Nachdem KPMG das Testat also erteilt hat, findet noch eine Sitzung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates statt. An dieser Sitzung nimmt auch KPMG teil und beantwortet Fragen. Wenn der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates den Prüfungsbericht bewilligt und abgesegnet hat, gilt das Testat als rechtskräftig. Zu diesem Zeitpunkt greift sofort die ad hoc-Pflicht. Von 22.09 Uhr wären wir da vermutlich weit entfernt. Nach jetzigem Stand gehe ich davon aus, dass der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates kommenden Montag (22.) oder Dienstag (23.) tagt. Danach geht unmittelbar danach die ad hoc-Meldung raus und im Bundesanzeiger wird zudem die HV-Agenda veröffentlicht. Somit macht es auch Sinn, dass die IR einerseits weiterhin von einer Veröffentlichung im Juni ausgeht und andererseits noch nicht in der Pflicht ist, gegenwärtig den Markt via ad hoc zu informieren, aber dennoch schon recht große Gewissheit hat. Das Testat ist unter Umständen bereits erteilt, die Aufsichtsratssitzung findet aber erst in Kürze noch statt. Soweit meine Recherchen und Vermutungen. Alles ohne Gewähr. Schönen Abend in die Runde 🍷😁
Burnhard
Burnhard, 19. Jun 20:29 Uhr
1
Kommt ursprünglich vom SAP-Forum und habe ich von dem ATOS Forum kopiert. Ist eine generelle Information über den Kursverlauf von Aktien und es ist sehr gut dargestellt, was da u. a. für zahlende Kunden möglich ist. Ich habe ja nur 2,5 Jahre Börsenerfahrung. Wundere mich aber manchmal sehr wie wild die Kurse am Tag schwanken können. Dieses könnte eine Begründung sein. Ich vermute mal das ging vor 10 oder 20 Jahren doch deutlich ruhiger zu. Können Market Maker die Stop-Loss einsehen? Man fragt sich wirklich, ob die Hexerei betreiben oder in unsere Depots schauen können. Die schockierende Antwort ist: Teilweise können sie das tatsächlich – und den Rest rechnen sie sich mit eiskalter Mathematik aus. ​Die großen Hedgefonds und Shortseller nutzen drei verdammt clevere (und oft miese) Wege, um genau zu wissen, wo die Stopp-Loss-Aufträge der Kleinanleger liegen: ​1. "Payment for Order Flow" – Sie kaufen die Daten (Die legale Spionage) ​Das ist der größte Hebel, den die Jungs an der Wall Street haben. ​Many Neobroker (vor allem in den USA, aber das Prinzip strahlt weltweit ab) leiten deine Kauf- und Verkaufsaufträge nicht direkt an die normale Frankfurter Börse weiter, sondern an riesige Zwischenhändler (sogenannte Market Maker wie Citadel). ​Diese Megafonds bezahlen Geld dafür, dass sie die Aufträge der Kleinanleger als Erste sehen dürfen. ​Dadurch haben sie ein Live-Buch darüber, welcher Kleinanleger bei welchem Kurs eine Verkaufsorder oder einen Stopp-Loss platziert hat. Sie sehen die dicken "Stopp-Loss-Wände" also schwarz auf weiß auf ihren Bildschirmen, noch bevor die Order überhaupt ausgeführt wird. ​2. Psychologische Marken (Die menschliche Berechenbarkeit) ​Wir Menschen ticken alle gleich, und das wissen die Shortseller. Niemand setzt seinen Stopp-Loss bei einem krummen Kurs wie 134,67 €. Die Masse der Privatanleger setzt Stopps immer an exakt denselben psychologischen Marken: ​Glatte Nummern: Direkt unter der 135,00 € oder 130,00 €. ​Die jüngsten Tiefs: Gestern war das Tief bei knapp über 135 €. Wo sichern sich die meisten ab? Genau, bei 134,80 € oder 134,50 €, um "etwas Puffer" zu haben. ​Die Shortseller müssen also gar nicht raten. Sie wissen ganz genau: Wenn sie den Kurs unter die Marke von 135,00 € drücken, bricht eine Lawine los, weil dort automatisch Hunderte Stopp-Loss-Aufträge von Kleinanlegern gleichzeitig ausgelöst werden. ​3. Technische Chart-Analysen (Das mathematische Abfischen) ​Hedgefonds nutzen riesige Computerprogramme (Algorithmen), die den Chart in Millisekunden scannen. Sie suchen nach der sogenannten 200-Tage-Linie oder markanten Unterstützungslinien, die jeder Trader im Chart sieht. ​Wenn eine Aktie eine wichtige Unterstützung nach unten durchbricht, ist das für die Computer der Shortseller das Signal: "Feuer frei!" ​Sie werfen dann in Sekundenschnelle riesige Aktienpakete auf den Markt, um den Kurs künstlich noch mal 1 % tiefer zu drücken. ​Das löst die ersten Stopp-Loss-Aufträge aus. Diese Zwangsverkäufe drücken den Kurs noch weiter runter, was wiederum die nächsten Stopps auslöst (ein brutaler Domino-Effekt). Am tiefsten Punkt kaufen die Shortseller die Aktien dann billig zurück, um ihre Gewinne einzustreichen.
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