HELLOFRESH SE INH O.N. WKN: A16140 ISIN: DE000A161408 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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18. Mai 2026, 23:00 Uhr, Lang & Schwarz
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Kommentare 74.114
B
Bullzballz, 27.11.2024 10:08 Uhr
0
Was soll ich da wickerl?
W
Wickerl, 26.11.2024 20:28 Uhr
0
Schaut mal Atos vorbei
p
peterente, 26.11.2024 20:28 Uhr
0
Genau. Das wurde sehr oft vom CEO erwähnt
JetzMalEhrlich
JetzMalEhrlich, 26.11.2024 17:15 Uhr
1

Ja. Schon enorm stark die Aktie in den letzten Wochen. Viele andere Aktien finden immer weitere neue Tiefs. Hier nicht.

Ja, wenn hier 2024 das vielbesungene Übergangsjahr war, dann stehen uns gute Zeiten bevor…
JetzMalEhrlich
JetzMalEhrlich, 26.11.2024 17:14 Uhr
1

Achso, du wolltest den Freibetrag ausnutzen, richtige Entscheidung. Das Volumen an steuerfreien Erträgen sollte man nicht verschenken👍 Bei Ehegatten verdoppelt sich der Betrag übrigens. Ich nutze den Freibetrag bereits über die Ausschüttungen meiner Dividendenzahler 👍😎

Ja, dieses Jahr war in meinem Depot alles anders - durch die HF - Geschichte hatte ich dividendenstarke Titel mit Verlust abgestoßen, um bei HF nachzukaufen - Gott sei Dank ist es gut gegangen. Jetzt zum Ende des Jahres wollte ich die 2000 Euro Steuerfreibetrag nicht verfallen lassen…
M
Mäusebussard, 26.11.2024 17:07 Uhr
0

Klar, der Verlust bliebe einem steuerrechtlich auch in der Zukunft erhalten. Dann verlierst Du aber den Steuerfreibetrag für das laufende Jahr. Ich versuche es immer so hinzubekommen, dass ich am Ende des Steuerjahres moderate Gewinne ausweise, so dass der Freibetrag ausgeschöpft ist und die verbleibenden (hoffentlich) Gewinne im Depot verbleiben. Das hat dieses Jahr perfekt geklappt - hätte das Mitte des Jahres nicht für möglich gehalten (wie ich es auch nicht für möglich gehalten hätte, dass HF auf 4,42 sinkt 🫣). Verrücktes Börsenjahr mit voraussichtlich versöhnlichem Abschluss…

Achso, du wolltest den Freibetrag ausnutzen, richtige Entscheidung. Das Volumen an steuerfreien Erträgen sollte man nicht verschenken👍 Bei Ehegatten verdoppelt sich der Betrag übrigens. Ich nutze den Freibetrag bereits über die Ausschüttungen meiner Dividendenzahler 👍😎
p
peterente, 26.11.2024 17:06 Uhr
0
Ja. Schon enorm stark die Aktie in den letzten Wochen. Viele andere Aktien finden immer weitere neue Tiefs. Hier nicht.
JetzMalEhrlich
JetzMalEhrlich, 26.11.2024 17:01 Uhr
0

Hast du Verluste aus anderen Aktienveräußerungen mit Gewinnen von HFG verrechnen lassen? Wenn der Verlust ungenutzt bleibt, wird er automatisch von der Bank ins neue Jahr vorgetragen.

Klar, der Verlust bliebe einem steuerrechtlich auch in der Zukunft erhalten. Dann verlierst Du aber den Steuerfreibetrag für das laufende Jahr. Ich versuche es immer so hinzubekommen, dass ich am Ende des Steuerjahres moderate Gewinne ausweise, so dass der Freibetrag ausgeschöpft ist und die verbleibenden (hoffentlich) Gewinne im Depot verbleiben. Das hat dieses Jahr perfekt geklappt - hätte das Mitte des Jahres nicht für möglich gehalten (wie ich es auch nicht für möglich gehalten hätte, dass HF auf 4,42 sinkt 🫣). Verrücktes Börsenjahr mit voraussichtlich versöhnlichem Abschluss…
M
Mäusebussard, 26.11.2024 16:49 Uhr
0

Puh. Musste im Hinblick auf das Steuerjahr irgendwann 2/3 meiner HF - Aktien verkaufen und wollte dafür möglichst die gleiche Anzahl wieder an Land ziehen. Hat gestern und heute geklappt - jetzt sind sie wieder vollzählig. 😃

Hast du Verluste aus anderen Aktienveräußerungen mit Gewinnen von HFG verrechnen lassen? Wenn der Verlust ungenutzt bleibt, wird er automatisch von der Bank ins neue Jahr vorgetragen.
JetzMalEhrlich
JetzMalEhrlich, 26.11.2024 16:33 Uhr
0
Puh. Musste im Hinblick auf das Steuerjahr irgendwann 2/3 meiner HF - Aktien verkaufen und wollte dafür möglichst die gleiche Anzahl wieder an Land ziehen. Hat gestern und heute geklappt - jetzt sind sie wieder vollzählig. 😃
R
Rupie, 26.11.2024 14:49 Uhr
0

Naja, dann hat das am Freitag stattgefunden. Hab eh schon die ganze Zeit den Eindruck, daß der Bundesanzeiger zeitlich nicht korrekt ist. Kann auch sein, daß sie ihre Leerverkäufe erst einen Tag später melden dürfen

Die Meldung dass sie Aktien verliehen haben betrifft den Freitag. Das heißt aber nicht dass wir wissen ob und wann der Leiher geworfen hat…
Chakotay
Chakotay, 26.11.2024 14:48 Uhr
0

Richtig, aber der ungedeckte Verkauf ist neben der eu auch in England un den Staaten verboten. Wo geht der überhaupt? Und dann müsste ich ja auch keine Aktien kaufen um zu werfen. Die Frage war doch ob ich MS brauche oder ob die Broker selbst an potentielle LV ausleihen können. Und das geht doch. Oder bin ich jetzt völlig verkehrt?

MS ist halt Marktführer zusammen mit JP Morgan. Theoretisch kann das auch ne andere Bank machen, klar
Chakotay
Chakotay, 26.11.2024 14:44 Uhr
0

Genau, die Meldung zu MS betrifft ja die Veränderungen von Freitag.

Naja, dann hat das am Freitag stattgefunden. Hab eh schon die ganze Zeit den Eindruck, daß der Bundesanzeiger zeitlich nicht korrekt ist. Kann auch sein, daß sie ihre Leerverkäufe erst einen Tag später melden dürfen
R
Rupie, 26.11.2024 14:44 Uhr
0

In Deutschland sind ungedeckte Leerverkäufe verboten, während gedeckte Leerverkäufe erlaubt sind. Ungedeckte Leerverkäufe, bei denen der Verkäufer die verkauften Wertpapiere nicht besitzt oder geliehen hat, sind seit 2010 gesetzlich untersagt. Die EU-Verordnung Nr. 236/2012 hat diese Regelung auf europäischer Ebene vereinheitlicht. Gedeckte Leerverkäufe, bei denen der Verkäufer die Wertpapiere leiht, können jedoch temporär von der BaFin eingeschränkt werden, wenn Marktstörungen drohen. Quelle: Perplexity (KI)

Richtig, aber der ungedeckte Verkauf ist neben der eu auch in England un den Staaten verboten. Wo geht der überhaupt? Und dann müsste ich ja auch keine Aktien kaufen um zu werfen. Die Frage war doch ob ich MS brauche oder ob die Broker selbst an potentielle LV ausleihen können. Und das geht doch. Oder bin ich jetzt völlig verkehrt?
M
Mäusebussard, 26.11.2024 14:42 Uhr
0

Wir haben doch gestern die MS Meldung bekommen. Heute die Daten vom Bundesanzeiger, die von gestern sind

Genau, die Meldung zu MS betrifft ja die Veränderungen von Freitag.
Chakotay
Chakotay, 26.11.2024 14:37 Uhr
0

Bist du sicher? Deutsche Broker können doch Aktien verleihen denke ich.

In Deutschland sind ungedeckte Leerverkäufe verboten, während gedeckte Leerverkäufe erlaubt sind. Ungedeckte Leerverkäufe, bei denen der Verkäufer die verkauften Wertpapiere nicht besitzt oder geliehen hat, sind seit 2010 gesetzlich untersagt. Die EU-Verordnung Nr. 236/2012 hat diese Regelung auf europäischer Ebene vereinheitlicht. Gedeckte Leerverkäufe, bei denen der Verkäufer die Wertpapiere leiht, können jedoch temporär von der BaFin eingeschränkt werden, wenn Marktstörungen drohen. Quelle: Perplexity (KI)
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