Hoegh Autoliners Hauptforum WKN: A3C8LV ISIN: NO0011082075 Kürzel: HAUTO Forum: Aktien User: Andre1995

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19. Mai 2026, 22:58 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 4.653
Walnüsse
Walnüsse, 23.12.2024 11:40 Uhr
1
Google fragen... Ex Tag ist ein Tag zu spät
F
Frank0411, 23.12.2024 10:50 Uhr
1

Moin. Zum Thema Ex-Date und Record-Date (09.12./10.12.) bekommt man die Dividende wenn man am 09.12. gekauft hat oder ist das schon zu spät?

Ex-Tag = ohne Dividende Wenn du am 09.12. gekauft hast, gibt es also keine Dividende.
t
tom1974, 23.12.2024 9:53 Uhr
0
Moin. Zum Thema Ex-Date und Record-Date (09.12./10.12.) bekommt man die Dividende wenn man am 09.12. gekauft hat oder ist das schon zu spät?
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jaeger70, 23.12.2024 8:09 Uhr
1
also alles der Quellensteuer holen ! Kapitalertrag und Soli zahlst immer - das ist klar. ich hab das richtig verstanden.. Von den 25% Quellensteuer holt man sich grundsätzlich 15% vom deutschen Finanzamt bei der Steuererklärung und die anderen 10% direkt von Norwegen?
j
jaeger70, 23.12.2024 7:47 Uhr
0

15% in Steuererklärung angeben und 10% in Norwegen erstatten lassen ... Den Zusammenhang mit Eigentum, Kapitalerhöhung, Freibetrag und Spitzensteuersatz habe ich allerdings nicht verstanden ...

Ah ok 👍 ich hab gedacht entweder von Norwegen alles holen - oder einen Teil bei der Steuererklärung. (ich hab Hoegh erst seit Anfang 2024) dann müsste man also eh beides beantragen ?
S
SveGoe, 23.12.2024 7:44 Uhr
0

Frank Wer einen geringeren Steuersatz hat zahlt im Beispiel weniger als 51%. Aber zu kompliziert, um es hier händisch ins iPhone zu tippen.

Ich glaube du meinst, dass man sich zuviel gezahlte Kapitalertragssteuer in der Steuererklärung zurückzahlen lassen kann, wenn der persönliche Steuersatz weniger als 25% beträgt? Quellensteuer hat hiermit aber nichts zu tun!
c
comet, 22.12.2024 12:34 Uhr
0
Frank Wer einen geringeren Steuersatz hat zahlt im Beispiel weniger als 51%. Aber zu kompliziert, um es hier händisch ins iPhone zu tippen.
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Frank0411, 21.12.2024 23:21 Uhr
0
15% in Steuererklärung angeben und 10% in Norwegen erstatten lassen ... Den Zusammenhang mit Eigentum, Kapitalerhöhung, Freibetrag und Spitzensteuersatz habe ich allerdings nicht verstanden ...
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comet, 21.12.2024 22:31 Uhr
0
Gilt aber nur für Spitzensteuersatz Und wenn man Quellensteuer nicht in 2024 Steuererklärung geltend macht. 10 % holt man sich in N zurück. 2 Jahre maximal warten. In derRegel nach sechs Monaten da. Alles richtig?
c
comet, 21.12.2024 20:10 Uhr
0
So,nun lasst die Mitforisten in Ruhe. Wer nichts tut und dessen Freibetrag verbraucht war, der zahlt 51,…% Steuern. Frechheit! Wennich mein Eigentum zurück bekomme muss ich also Steuern dafür bezahlen! Bei Kapitalerhöhungen wurde mir bisher keine Steuer erstattet. Also Antrag in N stellen und hoffen das der Freibetrag noch reicht.
W
W00dy, 20.12.2024 17:47 Uhr
0

So hatte ich Deine Nachfrage auch verstanden, kohlmeyse, sonst hätte ich zu diesem Thema auch gar nicht mehr geantwortet ... Aber ich verstehe auch SveGoe, der von den oberflächlichen und beleidigenden Äußerungen zu diesem Thema mehr als genug hat. In diesem Sinne, ebenfalls ein Frohes Fest!

Ich denke man fragt sich weiterhin, warum du dich überhaupt angesprochen gefühlt hast, wenn du stets auf die Kapitaleinlage verwiesen hast. Ich denke, der Unmut war doch eigentlich ziemlich eindeutig auf Behauptungen gerichtet, die einen Wegfall bedingungslos propagiert haben. Kritisiert hat dich im Übrigen tatsächlich auch niemand; kann ja nicht wegdiskutiert werden dass du unerwähnt und unzitiert warst. Dass bei solchen Gewinnüberschüssen von der Kapitaleinlage heraus eine Dividende fertig gemacht wird, ist zwar nun wirklich sehr unwahrscheinlich, das ist ja aber erstmal egal würde ich sagen, ging ja nur um eine Erklärung deinerseits. So oder so: natürlich ein frohes Fest! 2
F
Frank0411, 20.12.2024 16:17 Uhr
0

Ich finde den Unterton nicht ok. Ich hatte diese Diskussion nur nicht mitbekommen. 😊 Allen ein frohes Fest und guten Rutsch. Vielleicht kann der Ein oder Andere mal sein Gemüt runterfahren.

So hatte ich Deine Nachfrage auch verstanden, kohlmeyse, sonst hätte ich zu diesem Thema auch gar nicht mehr geantwortet ... Aber ich verstehe auch SveGoe, der von den oberflächlichen und beleidigenden Äußerungen zu diesem Thema mehr als genug hat. In diesem Sinne, ebenfalls ein Frohes Fest!
G
Gast-759863600, 20.12.2024 15:24 Uhr
1

Lass es, Frank. Einige hier sind scheinbar nicht in der Lage, genau zu lesen. DU hattest stets gesagt, dass es an diesem Punkt hängt. Ich hatte ja sogar genau das nachgefragt, da es nirgendswo stand. Wer halt nur oberflächlich gelesen hat, dachte dann, dass das eine explizite Aussage war, dass die Dividende DIESESMAL steuerfrei ist. Dass sie das generell sei, hat eh niemand hier behauptet. Das wäre ja auch Quatsch

Ich finde den Unterton nicht ok. Ich hatte diese Diskussion nur nicht mitbekommen. 😊 Allen ein frohes Fest und guten Rutsch. Vielleicht kann der Ein oder Andere mal sein Gemüt runterfahren.
S
SveGoe, 20.12.2024 13:38 Uhr
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Die These lautete, dass die Dividende aus dem steuerlichen Einlagekonto, das mit der Kapitalherabsetzung gefüllt wurde, gezahlt werden könnte. Ausschüttungen aus dem Einlagekonto sind grundsätzlich steuerfrei - bei ausländischen Gesellschaften fällt die Quellensteuer weg. Das wurde bei der aktuellen Dividendenzahlung aber nicht umgesetzt.

Lass es, Frank. Einige hier sind scheinbar nicht in der Lage, genau zu lesen. DU hattest stets gesagt, dass es an diesem Punkt hängt. Ich hatte ja sogar genau das nachgefragt, da es nirgendswo stand. Wer halt nur oberflächlich gelesen hat, dachte dann, dass das eine explizite Aussage war, dass die Dividende DIESESMAL steuerfrei ist. Dass sie das generell sei, hat eh niemand hier behauptet. Das wäre ja auch Quatsch
F
Frank0411, 20.12.2024 12:36 Uhr
2

Warum sollte sie auch anders behandelt werden? Die Aktie hat ja nicht den Börsenplatz bzw. das Land geändert oder habe ich etwas verpasst?

Die These lautete, dass die Dividende aus dem steuerlichen Einlagekonto, das mit der Kapitalherabsetzung gefüllt wurde, gezahlt werden könnte. Ausschüttungen aus dem Einlagekonto sind grundsätzlich steuerfrei - bei ausländischen Gesellschaften fällt die Quellensteuer weg. Das wurde bei der aktuellen Dividendenzahlung aber nicht umgesetzt.
G
Gast-759863600, 20.12.2024 12:28 Uhr
0

Die steuerliche Behandlung der Dezemberdividende erfolgt identisch den Dividenden zuvor. Alle hier zu lesenden gegenteiligen Behauptungen sind Dampfplauderey.

Warum sollte sie auch anders behandelt werden? Die Aktie hat ja nicht den Börsenplatz bzw. das Land geändert oder habe ich etwas verpasst?
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