INOVIO PHARMACEUTICALS Forum: Community User: gerry
Kommentare 16.713
soom67,
07.09.2020 9:40 Uhr
0
Heute ist erst einmal Laborday in US, da passiert nichts! Schöne Woche
J
Joker_123,
07.09.2020 9:39 Uhr
0
Leider nein. Schau dir den Chart an der sagt alles auch wenn viele sagen das man den Chart hier nicht anwenden kann. Hätte aber natürlich nichts dagegen das es mal zur Abwechslung hoch geht
G
Ginkgo,
07.09.2020 9:28 Uhr
0
@ Joker, die automatische Korrektur ist hinderlich, du meinst natürlich hoch😄
J
Joker_123,
07.09.2020 9:16 Uhr
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Und die heutige Frage ist: wie tief geht es heute runter?
Q_mar,
06.09.2020 2:59 Uhr
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Eine Meinung eines Anwalts bei FB...
Meine Analyse: Warum das Berufungsgericht eine hohe Chance hat, zugunsten von Inovio und Ology zu entscheiden:
Hoffe, es wird sich beruhigen, wer in Bezug auf diesen Fall besorgt ist.
Inovio benötigt eine Zwangslizenz. Was ist es?
"Nicht freiwillige" oder "obligatorische" Lizenzierung ist, wenn der Patentinhaber (VGXI) gezwungen ist, die Verwertung seiner Erfindung durch eine dritte Person oder durch die Regierung selbst zu tolerieren. Zwangslizenzen können angebracht sein, wenn die öffentlichen Vorteile einer verstärkten Nutzung der patentierten Erfindung die langfristigen öffentlichen Kosten einer geringeren Offenlegung und Innovation überwiegen und das öffentliche Interesse an der erweiterten Funktionsweise der patentierten Erfindung die privaten Interessen des Patentinhabers überwiegt. Die Erteilung einer solchen Patentlizenz erfüllt in der Regel einen der drei Zwecke: die massive Produktion patentierter Produkte (z. B. patentierte Arzneimittel) zur Heilung einer Krankheit, ein Kartellgesetz zur Ermöglichung eines fairen Wettbewerbs (z. B. zwischen Unternehmen) und eine nichtkommerzielle Nutzung (z von der Regierung).
Inovios Fall erfüllt einen dieser Zwecke. wähle einfach einen aus.
Der Erfolg eines Zwangslizenzierungssystems hängt vom industriellen und technologischen Kontext ab, mit dem der Lizenznehmer konfrontiert ist. Damit eine Zwangslizenz wirksam wird, muss eine Reihe von Bedingungen vorliegen. Zunächst sind Lizenznehmer mit ausreichenden Kapazitäten unverzichtbar. Der Mangel an technischer Raffinesse und Lernfähigkeit hat den Technologietransfer in Entwicklungsländern erheblich beeinträchtigt. Bestehende Produktionskapazitäten sind auch im Hinblick auf die Menge und Geschwindigkeit von Bedeutung, mit der der Zwangslizenznehmer die patentierte Technologie oder das urheberrechtlich geschützte Werk in Produktion bringen kann. Je mehr qualifizierte Kapazitäten vorhanden sind, desto schneller kann das lizenzierte geistige Eigentum in die Massenproduktion gelangen und das zugrunde liegende Ziel der einzelnen Zwangslizenzen erfüllen, unabhängig davon, ob es sich um ein lokales Arbeiten der Technologie, die Behandlung der Krise der öffentlichen Gesundheit, die Verbreitung fortgeschrittenen Wissens und die Förderung höherer Kenntnisse handelt Bildung oder andere soziale oder kulturelle Bedürfnisse.
Insbesondere ist die erforderliche Kapazität nicht auf diejenigen beschränkt, die sich im ausstellenden Land befinden. Wenn der Geltungsbereich der Zwangslizenz die Einfuhr umfasst, könnte die ausstellende Regierung kompetente Hersteller in Übersee einsetzen, um das lizenzierte geistige Eigentum zu verwerten und gezielte Produkte zur Erfüllung der inländischen Bedürfnisse herzustellen. Diese Praxis ist im Rahmen des TRIPS-Übereinkommens zulässig. Keine Bestimmung in derselben Vereinbarung sieht nicht freiwillige Einfuhrlizenzen vor. Der Schlüssel ist, dass der erwartete ausländische Lieferant das Recht haben muss, im eigenen Land zu produzieren und die fraglichen Produkte rechtmäßig exportieren zu können.
Es gibt einige Situationen, in denen diese Bedingungen erfüllt sind. Wenn die Laufzeit des geistigen Eigentums, das den lizenzierten Gegenstand abdeckt, abgelaufen ist oder im jeweiligen Ausland kein einschlägiger Schutz des geistigen Eigentums sichergestellt wurde, ist es völlig rechtmäßig, den Gegenstand zu praktizieren und die Ergebnisse dorthin zu exportieren. Eine Lieferung aus dem Ausland kann auch möglich sein, wenn im Ausfuhrland eine Zwangslizenz vorliegt. Nach Artikel 31 Buchstabe f des TRIPS-Übereinkommens muss jedoch jede nicht freiwillige Lizenz vorwiegend für die Belieferung des Inlandsmarktes erteilt werden, was den Lizenznehmer nicht an der Ausfuhr hindert, solange die Ausfuhr einen geringen Teil der Lizenz ausmacht Gesamtproduktion
Eine weitere wichtige Voraussetzung für eine effektive nicht freiwillige Lizenzierung ist die Größe des Marktes, die ein entscheidender Faktor für die Umsatzerlöse ist, die ein Lizenznehmer bei der Ausübung des Patents oder des Urheberrechts vernünftigerweise erwarten kann. Die potenzielle Größe des Marktes hängt eng damit zusammen, ob der Lizenznehmer die für die Nutzung des geistigen Eigentums erforderlichen Kosten erstattet, von Skaleneffekten profitiert oder sogar Gewinne erzielt. Wenn die Marktgröße eng begrenzt ist und mit der Zwangslizenz nur ein sehr begrenzter Umsatz erzielt werden kann, können selbst Hersteller oder Verlage mit ausreichender Kapazität zur Ausübung des Patents oder Urheberrechts davon Abstand nehmen.
Wenn der Lizenznehmer keinen Zugang zu kritischem Know-how für die Ausübung der lizenzierten Technologie hat, kann die Erteilungsbehörde der Zwangslizenz vom Rechteinhaber verlangen, dieses Know-how zu übertragen, um die Lücke zu schließen. Darüber hinaus könnte die Behörde vom Lizenznehmer verlangen, das Zielprodukt vor Ort herzustellen oder das lizenzierte Arzneimittel der Öffentlichkeit zu einem erschwinglichen Preis zur Verfügung zu stellen, um sicherzustellen, dass die Zwangslizenzierung das vorgesehene Ziel erreicht.
Darüber hinaus hat die WTO während der Doha-Verhandlungsrunde 2001 eine Ministererklärung verabschiedet, in der die Bedeutung der Auslegung und Umsetzung von TRIPS zur Unterstützung der öffentlichen Gesundheit anerkannt wurde. In der separaten Erklärung, die als „Doha-Erklärung“ bekannt wurde, wurde patentierten Arzneimitteln, die weit verbreitete tödliche Krankheiten heilen könnten, besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Als Maßnahme kündigte die Europäische Kommission 2006 die Rechtswirkung der Erklärung von Doha in der Europäischen Union an (Lit. 5). Infolgedessen könnten in Industrieländern Zwangslizenzen für die Herstellung patentierter Arzneimittel unter Bedingungen für den Export in die am wenigsten entwickelten Länder zur Behandlung von Seuchen erteilt werden.
O
Ory1907,
05.09.2020 19:21 Uhr
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Wenn diesen Monat nichts kommt ist es vorbei zwecks Covid, die anderen ziehen dann endgültig davon. Dann bleibt Inovio nur noch der Impfstoff gegen Krebs und Infektionskrankheiten.
Q_mar,
04.09.2020 20:06 Uhr
0
Farinello, so sehe ich das auch bei Sorrento... hier erwarte ich aber mehr.😉
Q_mar,
04.09.2020 20:04 Uhr
0
Die Daten werden von einem Magazin überprüft. Dem CEO bleibt auch nichts anderes, als abzuwarten.
Farinello,
04.09.2020 20:03 Uhr
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Bzw erwarte
Farinello,
04.09.2020 20:02 Uhr
0
Ich will auch einfach Meine 15,7 Ek zurück. Mehr will ich gar nicht mehr 🙈
Haas,
04.09.2020 20:01 Uhr
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Ich „nur“ selbstständiger Handwerker, aber von mir wird auch erwartet, dass ich irgendwann abliefer!! 👍🏼
Haas,
04.09.2020 20:00 Uhr
0
So sehe ich das auch.
stilzrumpel,
04.09.2020 19:58 Uhr
0
Sind wir doch mal ehrlich, seit Wochen hoffen wir das bald etwas passiert. INO hat noch nicht einmal die detaillierten Ergebnisse der Phase 1 veröffentlicht. Wie lange wollen die denn noch warten ? Jeden Tag geht es weiter runter....das kann doch keinem CEO egal sein. Da hat man auch eine gewisse Bringschuld...
soom67,
04.09.2020 18:18 Uhr
0
👍
haras,
04.09.2020 18:05 Uhr
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Na so ganz sollte man es nicht aufgeben. Denke die Wochen der Wahrheit kommen noch. Am 14.9. der 1 Teil von dreien im September. Wenn die verpuffen sollten ja dann war's fürs erste. Aber solange aushalten und sogar noch etwas nachkaufen. Mein Ziel erstmal die 17 zurück!!!!
Haas,
04.09.2020 17:55 Uhr
0
Hier wird wohl auch keiner mehr drin sein, bei dem es grün ist.
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