Lilium Aktie WKN: A3CYXP ISIN: NL0015000F41 Kürzel: 5KD Forum: Aktien User: Leeroy.Jenkins
Haftung des Vorstands einer AG Der Vorstand einer AG leitet eigenverantwortlich die Geschäfte des Unternehmens und vertritt es nach innen und außen. Er verfügt über die alleinige und unbeschränkte Geschäftsführungsbefugnis sowie die Vertretungsmacht der Gesellschaft. Weder die Aktionär:innen noch der Aufsichtsrat können ihm Weisungen erteilen. Allerdings ist der Vorstand dem Wohle der Gesellschaft und seiner Aktionär:innen verpflichtet. Gemäß § 93 AktG müssen die Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleitung anwenden. Verstößt der Vorstand grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Sorgfaltspflicht und handelt zum Nachteil der AG oder ihrer Aktionär:innen, können die Vorstandsmitglieder persönlich für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Eine Pflichtverletzung liegt laut Business Judgment Rule, die seit 1997 im deutschen Aktiengesetz verankert ist, nicht vor, wenn eine Entscheidung auf Grundlage angemessener Informationen, ohne Berücksichtigung eigener oder unternehmensfremder Interessen in gutem Glauben und zum Wohl der AG getroffen wurde. Diese Regel soll das unternehmerische Risiko des Vorstandes begrenzen. ( also nur wenn grob fahrlässig gehandelt wurde, und das muss erst durch ein Gericht fest gestellt werden, bis das geklärt ist, vergehen Jahre und dann ist euer Schadensersatz verjährt ! So einfach wie sich das hier einige vorstellen ist das nicht. Und wie gesagt, sollte es doch einen geben, der Lilium übernimmt, und die gehen mal wieder an die Börse, bekommen die eine neue WKN und eure Aktien sind wertlos, da es neue Aktien dann gibt.
Sorry, ich lese hier schon seit wochen mit und finde einige Kommentare schon sehr erschreckend. Ihr solltet euch mal die neuen Gesetzlichen Grundlagen durch lesen! Seit 2020nglaube ich, können Kleinanleger im Schadensfall auch zur Kasse gebeten werden. Und man kann kein Vorstand Privat verklagen, und die haben auch keine Haftpflicht. Und ist die Aktie vom Markt genommen worden, und sollte wie auch immer mal wieder an die Börse gehen, bekommen die neuen Aktien eine neue WKN und eure Aktien sind wert los! ( Als Kapitalgesellschaft ist die AG auf das Kapital ihrer Aktionär:innen angewiesen. Um ihr wirtschaftliches Risiko zu beschränken, werden das Vermögen der Gesellschaft und das private Vermögen der Aktionär:innen strikt voneinander getrennt. Im Schadensfall oder im Fall, dass Insolvenz angemeldet werden muss, haften die Aktionär:innen nur in Höhe des Werts der von ihnen gehaltenen Aktien an der Gesellschaft. Die persönliche Haftung der Aktionär:innen mit ihrem privaten Vermögen ist nur bei rechtsmissbräuchlichen Handlungen durch die Aktionär:innen möglich. https://qonto.com/de/blog/rechtsformen/ag/haftung
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