Lilium Aktie WKN: A3CYXP ISIN: NL0015000F41 Kürzel: 5KD Forum: Aktien User: Leeroy.Jenkins

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Kommentare 41.437
s
sowiesau, 28.10.2024 22:29 Uhr
0
Dem Vernehmen nach ist für den frühen Montagabend auch eine erste Sitzung des vorläufigen Gläubigerausschusses geplant. Aus der wiwo
S
SpaceSky2000, 28.10.2024 22:28 Uhr
0
Ja, der Artikel der wiwo weiter oben. Ich suche ihn nocb mal
DerSpecht
DerSpecht, 28.10.2024 22:27 Uhr
0

Angeblich war die gläubigervedsammlubg bereits heute Abend.

Hast du da ne Quelle?
E
Eierkopp, 28.10.2024 22:26 Uhr
0

Dann würde alles zusammenpassen: GE, die weiterlaufenden Ausstellungen in Texas und Saudi Arabien, der neue Pilot und das Filmteam, und nicht zuletzt Enders und Co., die ihre Anteile behalten. Jetzt müssten nur noch Tencent und Co. im Rahmen ihrer Möglichkeiten aufstocken, die neue Produktionsstätte in Frankreich müsste bekanntgegeben werden (ggf. mit neuem Hauptsitz), Bayern bleibt als Entwicklungszentrale und man hätte nach Vorbild von Airbus saniert. Voila

Wann genau hat Airbus denn seinen letzten Insolvenzantrag gestellt? Bis dahin kann ich zumindest nachvollziehen,was du schreibst.
DerSpecht
DerSpecht, 28.10.2024 22:26 Uhr
1
Ich habe mir eine kleine Menge dazu gekauft… Grund hier in meiner kurzen Diskussion mit Jogi. https://x.com/heispe/status/1851005729563435220?s=46&t=Z40Bosdi3I1s5HkxbsFQ9A
S
SpaceSky2000, 28.10.2024 22:26 Uhr
0
Angeblich war die gläubigervedsammlubg bereits heute Abend.
G
Gast-754913001, 28.10.2024 22:24 Uhr
0
Eine Gläubigerversammlung wird abgehalten, um innerhalb von zwei Wochen zu entscheiden, ob der Plan ausreichend ist. 🤔
G
Gast-755364800, 28.10.2024 22:24 Uhr
0
Zustimmung wird auch schon abgesprochen sein weil Plan B.
S
SpaceSky2000, 28.10.2024 22:20 Uhr
0
Zitat chatcpt: FRAGE:Wenn ein Unternehmen Insolvenz in Eigenverantwortung anmelden, werden dann die Gehälter über die insolvenzumlage bezahlt? ANTWORT: Ja, wenn ein Unternehmen Insolvenz in Eigenverantwortung (auch Eigenverwaltung genannt) anmeldet, können die Gehälter der Mitarbeiter in den ersten drei Monaten über das sogenannte Insolvenzgeld (finanziert durch die Insolvenzumlage) bezahlt werden. Das Insolvenzgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit übernommen und soll sicherstellen, dass die Arbeitnehmer ihre Gehälter auch in der Insolvenzphase weiterhin erhalten. Während der Phase der Eigenverwaltung behält das Unternehmen die Kontrolle über die Geschäfte und arbeitet mit einem Sachwalter zusammen, der die Prozesse überwacht. FRAGE: Muss das zurück bezahlt werden, wenn es dem Unternehmen wieder besser geht? ANTWORT: Nein, das Insolvenzgeld muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn sich die finanzielle Lage des Unternehmens nach der Eigenverwaltung verbessert. Das Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die speziell dazu dient, Arbeitnehmern während der ersten drei Monate einer Insolvenzphase (unabhängig von der Art der Insolvenz) finanziell abzusichern. Das Unternehmen muss diese Mittel also nicht zurückerstatten, da sie aus der Insolvenzumlage finanziert werden, die von allen Unternehmen eingezahlt wird, um solche Fälle abzusichern.
G
Gast-754913001, 28.10.2024 22:19 Uhr
0
Ablauf der Insolvenz in Eigenverwaltung Mit Eröffnung der Insolvenz in Eigenverwaltung wird Ihnen ein Sachverwalter zugeteilt, der eine Kontroll- und Überwachungsfunktion ausübt. Nun wird er Insolvenzplan, der von Ihnen aufgestellt wurde, durchgeführt und die Maßnahmen werden weiter ausgearbeitet und umgesetzt. Eine gute Zusammenarbeit mit Ihren Gläubigern ist dabei entscheidend, da diese letztendlich entscheiden, ob der Insolvenzplan durchgeführt wird. Dabei finden meist innerhalb von 2 Wochen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung eine Gläubigerversammlung statt, in der der Insolvenzplan besprochen wird und die Gläubiger für oder gegen diesen stimmen.  Dadurch wird noch einmal klar, dass ein optimal ausgearbeiteter Insolvenzplan eine der bedeutendsten Rollen in der Insolvenz in Eigenverwaltung spielt. Ist dieser nicht perfekt ausgearbeitet, weist Lücken auf oder ist nicht rechtssicher, werden die Gläubiger nicht für diesen stimmen und Sie geraten in eine normale Insolvenz, in der Sie keinerlei Mitbestimmungsrecht mehr haben. https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-insolvenz-in-eigenverwaltung-anforderungen-und-abwicklung-update-2021-193061.html?origin=serp_auto Falsch gedacht 😅
G
Gast-755364800, 28.10.2024 22:17 Uhr
0
Eine offizielle Mitteilung von Lilium sollte bald kommen.
s
sowiesau, 28.10.2024 22:14 Uhr
0

Ja genau das hat die KI beschrieben.

War auf mich bezogen. Ich habe zuvor Eigenverantwortung geschrieben.
G
Gast-755364800, 28.10.2024 22:13 Uhr
0
Ja genau das hat die KI beschrieben.
s
sowiesau, 28.10.2024 22:12 Uhr
0
*Eigenverwaltung natürlich
G
Gast-755364800, 28.10.2024 22:11 Uhr
0
Das sagt die KI Wenn der Antrag auf Eigenverwaltung in einem Insolvenzverfahren angenommen wurde, wie im Fall von Lilium N.V., bedeutet das Folgendes: 1. Insolvenzverfahren: Lilium N.V. befindet sich in einer finanziellen Krise und ist zahlungsunfähig oder droht zahlungsunfähig zu werden. Deshalb hat das Unternehmen Insolvenz beantragt. 2. Eigenverwaltung: Im Gegensatz zu einem regulären Insolvenzverfahren, bei dem ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird, behält das Unternehmen bei der Eigenverwaltung eine gewisse Kontrolle über sich selbst. Das bedeutet, dass die Geschäftsführung weiterhin die Geschäfte leiten kann, jedoch unter der Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters. Dieser Sachwalter überwacht, ob das Unternehmen die Interessen der Gläubiger wahrt und sorgt für Transparenz. 3. Ziel der Eigenverwaltung: Der Hauptzweck der Eigenverwaltung ist es, dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich zu sanieren und fortzuführen, ohne dass ein externer Insolvenzverwalter das Ruder übernimmt. Dies soll die Restrukturierung des Unternehmens erleichtern, indem bestehende Verträge angepasst, Verhandlungen mit Gläubigern geführt und möglicherweise Teile des Unternehmens verkauft werden. 4. Vorteile für das Unternehmen: Lilium N.V. hat mehr Spielraum und Entscheidungsfreiheit, um den Betrieb stabil zu halten und möglicherweise eine Sanierung oder einen Neustart vorzubereiten. Dabei bleibt das Vertrauen der Gläubiger durch die Überwachung des Sachwalters gewahrt. Zusammengefasst bedeutet das, dass Lilium N.V. weiterhin versucht, die Kontrolle über die eigene Sanierung zu behalten, während sie im Insolvenzverfahren ist, anstatt die Verantwortung komplett an einen externen Insolvenzverwalter abzugeben.
s
sowiesau, 28.10.2024 22:11 Uhr
0

Darf ich mal kurz fragen was das jetzt genau heißt? Wenn der Antrag für die Insolvenz angenommen worden ist bekommen die jetzt Unterstützung oder wie läuft das jetzt in den nächsten Wochen ab? Gehen wir jetzt mal bitte weg von dem Kurs, mich interessiert einfach nur im generell, wie es jetzt weitergehen könnte oder weitergehen wird. Bekommen Sie jetzt Unterstützung oder wie läuft das genau?

Was meinst du denn damit? Wenn der Antrag auf Insolvenz in Eigenverantwortung angenommen wird (anscheinend bereits passiert) dann ist das angenommen. Das hat nix mit einer Unterstützung zu tun.
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