Postbank, Einbuchung nach Split inkl. Versteuerung und falschen EK WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Forum: Aktien User: BTrader
Die Berichterstattung 'kippt' zu unseren Gunsten: https://www.investor-verlag.de/aktien-und-aktienhandel/byd-split-und-ihre-steuern/ Aber auch DER AKTIONÄR scheint Pro Shareholder zu argumentieren - leider hinter einer Paywall: https://www.deraktionaer.de/artikel/mobilitaet-oel-energie/aktiensplit-chaos-bei-byd-jetzt-greift-der-fiskus-zu-20384929.html
Hallo Foedi, hallo zusammen, als Betroffener aus Österreich möchte ich euch meine Erkenntnisse teilen, die vielleicht auch für euch in Deutschland den entscheidenden Hebel liefern. Auch ich bin nur ein Laie und diese Gesetzestexte waren für mich völlig neu. Der Weg zur Klarheit war ein Prozess: Zuerst hat ein Mitglied unserer Microsoft-Teams-Community hier in Österreich das Spezialgesetz (§ 3 EStG) gefunden, das solche Kapitalerhöhungen steuerfrei stellt. Unabhängig davon hat mich die KI auf das übergeordnete Grundprinzip des Steuerrechts hingewiesen, die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" im § 21 der Bundesabgabenordnung (BAO). Ich habe das dann selbst auf der offiziellen Gesetzes-Webseite der Republik Österreich nachgelesen und war erstaunt: Das Grundgesetz in § 21 hat nur wenige, glasklare Zeilen, die sogar ich als Laie sofort verstanden habe. Die erste Zeile besagt, dass der wahre wirtschaftliche Gehalt Vorrang hat und nicht eine leere Worthülse wie "Bonus Shares". Es zählt, ob wir echtes Geld erhalten haben oder nicht. Die Zeile darunter ist die Ausnahmeregelung, die besagt, dass speziellere Gesetze Vorrang haben können. Und hier hat sich alles perfekt zusammengefügt: Unser Spezialgesetz (§ 3 EStG) hebt das Grundprinzip nicht auf, sondern bestätigt es sogar für unseren Fall. Um absolut sicherzugehen, habe ich die KI unzählige Male attackiert mit der Frage, wie man bloß Wörter besteuern kann, wenn wir doch nichts geschenkt bekommen haben. Erst dadurch hat die KI das stärkste Gegenargument der Banken offengelegt: die sogenannte "Ausschüttungsfiktion" (laut KI erwähnt als eine Zeile im Spezialgesetz), die bei der Verwendung von Gewinnrücklagen eine Dividende unterstellt. Aber auch hier war die Analyse klar: Ein spezifisches Gesetz wie unser § 3 EStG ist immer stärker als ein allgemeiner Grundsatz wie diese Fiktion, vor allem, wenn nachweislich keine wirtschaftliche Bereicherung stattfand. Deshalb mein Rat an euch in Deutschland: Sucht nach eurem eigenen "Grundgesetz" – das ist sehr wahrscheinlich die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" nach § 42 eurer Abgabenordnung (AO) – und nach eurem "Spezialgesetz" für Kapitalerhöhungen im Einkommensteuergesetz. Lasst euch diese Gesetze von einer KI erklären; ich glaube nicht, dass die KI dabei halluziniert, sie ist ein extrem starkes Werkzeug, um die Logik von Gesetzestexten zu verstehen.
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