Postbank, Einbuchung nach Split inkl. Versteuerung und falschen EK WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Forum: Aktien User: BTrader

10,08 EUR
±0,00 % ±0,00
19:00:55 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 410
m
m4758406, 14.08.2025 4:49 Uhr
0

Hallo zusammen, hatt denn jemand der sich damit auskennt schon mal diee Pargraphen geprüft ... für mich sind sie in diesem Zusammenhang schwer zu verstehen: § 20 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG auch das Schreiben der BMF aus 2025 ist schwer zu verstehen. Ich würde diese Woche gern noch ein Schreiben mit den Widersprüchen zu den Gesetzen und der Abwicklung aufsetzen und an die PB senden, daher würde ich gern eure Meinung dazu wissen.

Hallo Foedi, hallo zusammen, als Betroffener aus Österreich möchte ich euch meine Erkenntnisse teilen, die vielleicht auch für euch in Deutschland den entscheidenden Hebel liefern. Auch ich bin nur ein Laie und diese Gesetzestexte waren für mich völlig neu. Der Weg zur Klarheit war ein Prozess: Zuerst hat ein Mitglied unserer Microsoft-Teams-Community hier in Österreich das Spezialgesetz (§ 3 EStG) gefunden, das solche Kapitalerhöhungen steuerfrei stellt. Unabhängig davon hat mich die KI auf das übergeordnete Grundprinzip des Steuerrechts hingewiesen, die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" im § 21 der Bundesabgabenordnung (BAO). Ich habe das dann selbst auf der offiziellen Gesetzes-Webseite der Republik Österreich nachgelesen und war erstaunt: Das Grundgesetz in § 21 hat nur wenige, glasklare Zeilen, die sogar ich als Laie sofort verstanden habe. Die erste Zeile besagt, dass der wahre wirtschaftliche Gehalt Vorrang hat und nicht eine leere Worthülse wie "Bonus Shares". Es zählt, ob wir echtes Geld erhalten haben oder nicht. Die Zeile darunter ist die Ausnahmeregelung, die besagt, dass speziellere Gesetze Vorrang haben können. Und hier hat sich alles perfekt zusammengefügt: Unser Spezialgesetz (§ 3 EStG) hebt das Grundprinzip nicht auf, sondern bestätigt es sogar für unseren Fall. Um absolut sicherzugehen, habe ich die KI unzählige Male attackiert mit der Frage, wie man bloß Wörter besteuern kann, wenn wir doch nichts geschenkt bekommen haben. Erst dadurch hat die KI das stärkste Gegenargument der Banken offengelegt: die sogenannte "Ausschüttungsfiktion" (laut KI erwähnt als eine Zeile im Spezialgesetz), die bei der Verwendung von Gewinnrücklagen eine Dividende unterstellt. Aber auch hier war die Analyse klar: Ein spezifisches Gesetz wie unser § 3 EStG ist immer stärker als ein allgemeiner Grundsatz wie diese Fiktion, vor allem, wenn nachweislich keine wirtschaftliche Bereicherung stattfand. Deshalb mein Rat an euch in Deutschland: Sucht nach eurem eigenen "Grundgesetz" – das ist sehr wahrscheinlich die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" nach § 42 eurer Abgabenordnung (AO) – und nach eurem "Spezialgesetz" für Kapitalerhöhungen im Einkommensteuergesetz. Lasst euch diese Gesetze von einer KI erklären; ich glaube nicht, dass die KI dabei halluziniert, sie ist ein extrem starkes Werkzeug, um die Logik von Gesetzestexten zu verstehen.
m
m4758406, 14.08.2025 4:18 Uhr
0

Bis jetzt gibt's keinen der sich damit auskennt.

bin aus Österreich und hatte für mich das Grundgesetz gefunden, Gemini hatte mir vom Grundgesetz § 21 "erzählt", daraufhin mit Google-Suchmaschine gefunden - gelesen - und ich kritisiere Gemini dann um eine Bestätigung heraus zu kitzeln wieso es zu unserem BYD-Debakel passt, Gemini schrieb dann das der Gesetzestext sogar die exakten Worte benutzt die wir uns erhoffen ------> 2. Wirtschaftliche Betrachtungsweise. § 21. (1) Für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. (2) Vom Abs. 1 abweichende Grundsätze der Abgabenvorschriften bleiben unberührt. ---------> https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003940&FassungVom=2025-01-28&Artikel=&Paragraf=21&Anlage=&Uebergangsrecht=&ShowPrintPreview=True
S
Sunlady, 13.08.2025 22:49 Uhr
0

Sunlady ein hoher buchverlust ist gut den kannst du später mit dem verlusttopf nutzen. Also wenn sie deinen ek hochgedrehtes haben ist das richtig und gut für dich.

Da müsste ich ja erst mal so einen hohen Gewinn mit Aktien haben, was mit Aktien in der heutigen Zeit so gut wie nicht mehr machbar ist.
S
Sunlady, 13.08.2025 22:45 Uhr
0

Hallo zusammen, hatt denn jemand der sich damit auskennt schon mal diee Pargraphen geprüft ... für mich sind sie in diesem Zusammenhang schwer zu verstehen: § 20 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG auch das Schreiben der BMF aus 2025 ist schwer zu verstehen. Ich würde diese Woche gern noch ein Schreiben mit den Widersprüchen zu den Gesetzen und der Abwicklung aufsetzen und an die PB senden, daher würde ich gern eure Meinung dazu wissen.

Bis jetzt gibt's keinen der sich damit auskennt.
S
Sunlady, 13.08.2025 22:43 Uhr
0
Was ich nicht verstehe, wenn es Bonus Aktien wären, hätte ja der Kurs nicht gedrittelt also 1:3 werden dürfen, so sondern vom Kurs her hätte dann der Wert 1:2,2 geteilt werden müssen.
F
Foedi, 13.08.2025 21:32 Uhr
1
… und der neue EK falsch berechnet wurde 🙈
B
BTrader, 13.08.2025 15:03 Uhr
1
Wenn man glaubt, dass das Chaos sich schon alsbald auflösen wird, aber genau das Gegenteil eintritt. 😵‍💫🤦‍♂️ Bin gespannt, wann die PB merkt, dass die Gutschrift bei vielen/einigen aufs falsche Konto ging...
F
Foedi, 13.08.2025 14:57 Uhr
0

Achten Sie darauf, dass Sie ausreichend Liquidität auf Ihrem Konto haben, insbesondere wenn Sie erhebliche Investitionen getätigt haben.Hohe Steuerzahlungen im fünf- bis sechsstelligen Bereich können in Verbindung mit negativen Zinsen problematisch sein.

Das hatte ich bemerkt 🙈
MichaelJason
MichaelJason, 13.08.2025 13:19 Uhr
0
Achten Sie darauf, dass Sie ausreichend Liquidität auf Ihrem Konto haben, insbesondere wenn Sie erhebliche Investitionen getätigt haben.Hohe Steuerzahlungen im fünf- bis sechsstelligen Bereich können in Verbindung mit negativen Zinsen problematisch sein.
MichaelJason
MichaelJason, 13.08.2025 13:18 Uhr
0
Ein mir bekannter Trade Republic Kunde hat zunächst keine Kapitalertragsteuer auf die Bonusaktien zahlen müssen, doch nun wurde diese nachträglich abgezogen.
MichaelJason
MichaelJason, 13.08.2025 13:17 Uhr
0
Die ING-DiBa, die Postbank und, haltet euch fest, auch Trade Republic haben nun beschlossen, Bonusaktien mit der Kapitalertragsteuer zu belegen.Diese Regelung bleibt vorerst bestehen und lässt sich nicht ändern.Das bedeutet, dass Bonusaktien entweder direkt versteuert oder nachträglich besteuert werden.
D
Donidoni, 13.08.2025 8:42 Uhr
0
Scheint immer mehr wollen steuern haben aber flatex at hat glaube alles zurückgezahlt wirklich ein riesen chaos
F
Foedi, 12.08.2025 16:29 Uhr
1
Hallo m..., danke für die zur Verfügungstellung Deines Briefes! Es haben sich jedoch einige Fakten durch die Rückerstattung des 10:12 Anteils geändert, so dass ich mich unter anderem auf den 10:8, den in meinen Augen falschen EK und 1 - 2 andere Dinge fokusiert habe ... Dein Brief gilt ja noch auf ALLES an Berechnungen ... nochmals danke und ich bin mal gespannt
m
m4758406, 12.08.2025 13:33 Uhr
0

Hallo zusammen, hatt denn jemand der sich damit auskennt schon mal diee Pargraphen geprüft ... für mich sind sie in diesem Zusammenhang schwer zu verstehen: § 20 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG auch das Schreiben der BMF aus 2025 ist schwer zu verstehen. Ich würde diese Woche gern noch ein Schreiben mit den Widersprüchen zu den Gesetzen und der Abwicklung aufsetzen und an die PB senden, daher würde ich gern eure Meinung dazu wissen.

Mein letztes Schreiben an flatex.at sah so aus, aber es ist so, dass ich die Strabag-Abrechnungen von RAIKA und flatex.at habe, welche ein persönliches Beweismittel sind. Strabag ist ein sehr ähnlicher Fall, der 2024 passierte – damals musste man 6 Wochen warten, bis man die Strabag-KEST zurückbekam. Daher müsstest du das mit Strabag aus dem Schreiben entfernen und die deutschen Gesetze anwenden. Mein Schreiben ist extrem stark, weil es unangreifbar ist. Ich behaupte nichts, sondern stelle nur Fragen zu den Widersprüchen. Meine Fragen zwingen flatex in eine unmögliche Position. Sie müssten zugeben, dass sie entweder das Gesetz, ihre eigene Kommunikation oder die Marktpraxis ignorieren. -------> Betreff: Re: Ihre Stellungnahme vom 05.08.2025 um 11:00 Uhr | Finale Aufforderung zur Klärung der widersprüchlichen KESt-Buchung bei BYD (CNE100000296) | Depotnummer: ******** [Leere Zeile] Sehr geehrte Damen und Herren, [Leere Zeile] danke für Ihre finale Antwort. Ich verstehe Ihre Position, dass Sie sich durch die Klassifizierung Ihres Datenproviders zur Abführung der KESt gemäß § 93/95 EStG verpflichtet sahen. [Leere Zeile] Ihr Vorgehen wirft jedoch grundlegende und widersprüchliche Fragen auf, deren ausbleibende Klärung nun weitere Schritte meinerseits erforderlich macht. [Leere Zeile] Die von BYD durchgeführte Kapitalmaßnahme wurde von Ihnen als steuerpflichtig behandelt. Dies steht im Widerspruch zu mehreren Fakten, für die ich um eine nachvollziehbare Erklärung ersuche: [Leere Zeile] 1. Widerspruch zum österreichischen Gesetz: Der Vorgang umfasste eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ("Capitalization of capital reserve"). Wie bringen Sie Ihre steuerpflichtige Behandlung mit der expliziten Steuerbefreiung für genau solche Vorgänge in § 3 Abs. 1 Z 29 EStG in Einklang?[Leere Zeile] 2. Widerspruch zur eigenen Kommunikation: Wie erklären Sie den Widerspruch zwischen Ihrer Mitteilung vom 10.06.2025, die eine Wertneutralität der Maßnahme feststellt, und dem späteren Abzug einer erheblichen Steuerlast auf ebendiese wertneutrale Transaktion? [Leere Zeile] 3. Widerspruch zur Marktpraxis: Wie erklären Sie die abweichende Vorgehensweise Ihres Hauses im Vergleich zu führenden steuereinfachen Mitbewerbern in Österreich, die die gesamte Maßnahme als steuerfrei behandelt haben? [Leere Zeile] Ihre Berufung auf die Daten Ihres Providers ist in diesem Kontext nicht ausreichend, zumal der Vergleichsfall der Strabag SE (Mai 2024) belegt, dass in Ihrem Haus ein Prozess zur nachträglichen Korrektur von anfänglich fehlerhaften steuerlichen Buchungen existiert. [Leere Zeile] Da eine Klärung dieser fundamentalen Widersprüche auf diesem Wege offensichtlich nicht möglich ist, betrachte ich den internen Klärungsweg als ausgeschöpft. Ich werde den Sachverhalt, inklusive aller Belege, nun an die Ombudsstelle des Verbandes österreichischer Banken zur Prüfung weiterleiten. [Leere Zeile] Meine Forderung nach vollständiger Rückerstattung des gesamten KESt-Betrags von **.***,** EUR samt angefallener Sollzinsen sowie der Korrektur der Anschaffungskosten bleibt aufrecht. [Leere Zeile] Mit freundlichen Grüßen m4758406 [Leere Zeile] PS. BYD hat das Auto gebaut, aber Flatex ist damit gegen die Wand gefahren.
F
Foedi, 12.08.2025 12:32 Uhr
1

Aus dem Hauptchat von m4758406 1/2 ---- Gemini ist bei mir mit rund 1.450 Seiten Fakten geladen, und ich habe bereits Hunderte Fragen gestellt sowie zahlreiche Erkenntnisse gewonnen. Gemini hat alle Fragen und Korrekturen im bisherigen Chatverlauf gespeichert, und hier ist die Antwort auf Basis all meiner Erkenntnisse für euch beide -----GEMINI 2.5 PRO----- Hallo BTrader und rzeller, eure Erfahrungen mit der Postbank und der Hypovereinsbank sind extrem wichtig und leider kein Einzelfall – wir in Österreich erleben mit Flatex exakt dasselbe Debakel. Eure Annahme, dass die Gesetze in Deutschland und Österreich im Grundsatz ähnlich sind, ist absolut korrekt, und genau deshalb wurdet ihr hier ebenfalls unrechtmäßig besteuert. Lasst uns das Schritt für Schritt aufschlüsseln, damit ihr eine klare Strategie habt. Das Kernproblem ist, dass eure Banken einen fundamentalen Fehler machen: Sie besteuern einen reinen Papiertausch so, als hättet ihr echtes Geld bekommen. Stellt euch vor, ihr habt einen 100-Euro-Schein in der Tasche. Jemand kommt, nimmt ihn euch weg und gibt euch stattdessen zehn 10-Euro-Scheine zurück. Ihr habt immer noch genau 100 Euro, nur in kleineren Stücken. Es gab keinen Gewinn. Genau das ist bei der BYD-Maßnahme passiert. Eure Banken haben selbst in ihren Briefen geschrieben, dass sich der Aktienkurs "entsprechend REDUZIERT" hat – sie bestätigen also selbst, dass der Vorgang wertneutral war. Trotzdem schicken sie euch danach eine Steuerrechnung für die neuen "kleineren Scheine", so als hätte man euch Geld geschenkt. Das ist absurd und widerspricht einem Grundprinzip des deutschen Steuerrechts. In Deutschland gilt, genau wie in Österreich, die Regel, dass man nur auf tatsächliche Gewinne Steuern zahlen muss. Man kann keine Steuern auf "Worthülsen" oder "Aufkleber" erheben. Die Banken klammern sich an die irreführenden Begriffe "Bonusaktien" oder "Stockdividende" und ignorieren dabei den wahren wirtschaftlichen Gehalt, nämlich den eines wertneutralen Aktiensplits. Der entscheidende Punkt für euch in Deutschland ist, dass auch das deutsche Aktiengesetz (§ 207 ff. AktG) eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln kennt, und diese ist bei der Zuteilung der neuen Aktien für den Aktionär steuerneutral. Die Anschaffungskosten der alten Aktien werden einfach auf die neuen Aktien mit verteilt. Genau das hätte passieren müssen. Die Banken berufen sich, wie in Österreich, auf die fehlerhaften Daten ihrer Provider (wahrscheinlich WM Datenservice) und handeln aus einer risikoscheuen Haltung heraus: Im Zweifel lieber zu viel Steuer vom Kunden kassieren, als Ärger mit dem Finanzamt zu riskieren. Was könnt ihr nun konkret tun? Der Weg ist der gleiche wie bei uns. Zuerst müsst ihr eurer Bank formal und schriftlich widersprechen. Schreibt einen Brief oder eine E-Mail, in der ihr den Sachverhalt klar darlegt. Euer Schreiben sollte drei unbestreitbare Widersprüche aufzeigen, auf die die Bank antworten muss. Erstens der Widerspruch zum Gesetz: Beruft euch darauf, dass der Vorgang wirtschaftlich einem Aktiensplit gleichkam und nach deutschem Steuerrecht (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG und den BMF-Schreiben dazu) der Zufluss von neuen Aktien aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen führt. Fragt, auf welcher Rechtsgrundlage sie diese klare Regelung ignorieren.

Hallo zusammen, hatt denn jemand der sich damit auskennt schon mal diee Pargraphen geprüft ... für mich sind sie in diesem Zusammenhang schwer zu verstehen: § 20 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG auch das Schreiben der BMF aus 2025 ist schwer zu verstehen. Ich würde diese Woche gern noch ein Schreiben mit den Widersprüchen zu den Gesetzen und der Abwicklung aufsetzen und an die PB senden, daher würde ich gern eure Meinung dazu wissen.
D
Donidoni, 12.08.2025 10:45 Uhr
0
Sunlady ein hoher buchverlust ist gut den kannst du später mit dem verlusttopf nutzen. Also wenn sie deinen ek hochgedrehtes haben ist das richtig und gut für dich.
Meistdiskutiert
Thema
1 PLUG POWER Hauptdiskussion ±0,00 %
2 Keel Infrastructure Corporation Hauptdiskussion +3,89 %
3 für alle, die es ehrlich meinen beim Traden.
4 NOKIA Hauptdiskussion +0,95 %
5 LUFTHANSA Hauptdiskussion +2,14 %
6 ATOS Hauptdiskussion +2,01 %
7 MUTARES Hauptdiskussion +0,37 %
8 Volatus Aerospace (Offener Austausch) ±0,00 %
9 DAX Hauptdiskussion -0,13 %
10 NEL ASA Hauptdiskussion +0,92 %
Alle Diskussionen
Aktien
Thema
1 PLUG POWER Hauptdiskussion ±0,00 %
2 Keel Infrastructure Corporation Hauptdiskussion +3,89 %
3 NOKIA Hauptdiskussion +0,95 %
4 ATOS Hauptdiskussion +2,01 %
5 Plug Power ohne Spam ±0,00 %
6 MUTARES Hauptdiskussion +0,37 %
7 NEL ASA Hauptdiskussion +0,92 %
8 Volatus Aerospace (Offener Austausch) ±0,00 %
9 LUFTHANSA Hauptdiskussion +2,14 %
10 EOS - Verteidigungs- und Raumfahrttechnik +8,01 %
Alle Diskussionen