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Kommentare 25.701
Luzifer666
Luzifer666, 20.02.2020 13:10 Uhr
0
Ich überweise es trotzdem auf mein Konto. Mit Genehmigung meiner Bank. Funktioniert schon 13 Jahre. Probiert es aus und meldet euch dann bitte noch einmal
Luzifer666
Luzifer666, 20.02.2020 13:07 Uhr
0
Vermutlich bist du hier unser klassensprecher. Das waren immer die schlauen bei uns in der Klasse. Naja mein Schulabschluss ist ja schon 36 Jahre her. Aber an solche Mitbürger wie dich erinnere ich mich immer wieder gerne
Gärtner13
Gärtner13, 20.02.2020 13:05 Uhr
0
Aktien auf Kinder übertragen und Steuern sparen 6. Dezember 2018 Bei Aktiengewinnen gilt die Abgeltungssteuer von 25 %. Wer Kinder hat kann Aktiengewinne auch auf diese übertragen, um Steuern zu sparen. Aber lohnt sich das? Die Abgeltungssteuer gilt für Gewinne über dem Sparpauschbetrag von 801 Euro pro Person pro Jahr. Neben dem Sparerpauschbetrag gilt zusätzlich der Grundfreibetrag von 9.000 Euro (für das Jahr 2018) und Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro – auch für deine Kinder. Es liegt also nahe, das Depot auf deine Kinder zu überschreiben, um deren Steuerfreibeträge von insgesamt 9.837 Euro für die steuerfreie Gewinnausschüttung von Aktien und Dividenden zu nutzen. Diese Schenkung bedeutet allerdings auch, dass dir das Geld nicht mehr gehört. Steuern auf Aktiengewinne In Deutschland werden Gewinne durch Aktien, die nach 2008 gekauft wurden, durch die Abgeltungssteuer mit 25 % versteuert. Vorausgesetzt die Gewinne liegen über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro bei Singles und 1.602 Euro bei Ehepartnern mit getrennten. Um die Versteuerung deiner Aktiengewinne musst du dich in der Regel nicht selbst kümmern. Diese Aufgabe wird von deinem Kreditinstitut übernommen, wo sich auch dein Depot befindet. Du kannst auch deinen Sparerpauschbetrag über diesen Weg klären und musst dir den Betrag nicht nachträglich über deine Steuererklärung zurückholen. Dafür reichst du bei deinem Kreditinstitut einfach einen Freistellungsauftrag. Deine Kapitalerträge kannst du mit Taxfix in die Steuererklärung eintragen – einfach und schnell.   Steuern sparen bei Aktiengewinnen Natürlich musst du nur auf deinen Gewinn Steuern zahlen, also den Differenzbetrag zwischen dem Aktienkaufwert und dem Verkaufswert. Wenn du aber nun auch Aktien verkaufst, die Verlust gemacht haben, dann kannst du die Aktiengewinne und die Aktienverluste miteinander verrechnen. Es wird also nur der Aktiengesamtgewinn versteuert. Beispiel 1: Du kaufst im Jahr 2010 für 10.000 Euro Aktien der XYZ AG und verkaufst diese im Jahr 2018 für 15.500 Euro. Außerdem hast du im Jahr 2013 für 10.000 Euro Aktien der ABC AG gekauft. Diese sind heute nur noch 5.000 Euro wert und auch diese verkaufst du im Jahr 2018. Du hast nun also durch die 5.500 Euro Gewinn und die 5.000 Euro Verlust einen Aktiengewinn von insgesamt 500 Euro gemacht. Dieser liegt unter der Sparpauschgrenze und muss somit nicht versteuert werden. Du hast auch die Möglichkeit deine Aktienverluste aus dem Vorjahr durch einen Verlustvortrag anzurechnen. Das Beispiel macht zudem deutlich, dass es durchaus Sinn machen kann, die Auszahlungen der Aktiengewinne auf die Jahre zu verteilen. Tipp: Sollte dein Gewinn über dem Freibetrag liegen und du spielst mit dem Gedanken dir im Dezember den Gewinn auszahlen zu lassen, dann verteile das lieber auf Dezember und Januar, also auf zwei Steuerjahre. Wenn du dann auch noch verheiratet bist, und sich somit dein Sparpauschbetrag um 1.602 Euro pro Jahr erhöht, dann kannst du auf diese Weise über den Jahreswechsel 3.204 Euro deiner Aktiengewinne steuerfrei einstreichen. Zudem gibt es noch eine weitere Möglichkeit deine Steuern bei Aktiengewinnen zu sparen: Der Übertrag an deine Kinder. Steuern sparen mit dem Kinderdepot Der Grundfreibetrag von 9.000 Euro und der Sparpauschbetrag von 801 Euro gelten auch für deine Kinder. Gemeinsam mit dem Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro sind insgesamt 9.837 Euro pro Jahr für deine Kinder steuerfrei. Du könntest also für deine Kinder ein Depot eröffnen und deine Aktien übertragen oder Geld auf dieses Konto überweisen, um damit Aktien als Anlage zu kaufen. Und tatsächlich können die Aktiengewinne jedes Jahr bis zu diesem Betrag steuerfrei ausgeschüttet werden. Allerdings muss man dabei einiges beachten. 1. Ab einem jährlichen Einkommen von über 5901 Euro muss sich dein Kind selbst versichern und ist nicht mehr in deiner Familienversicherung mitversichert. 2. Wenn du deinem Kind Geld überweist oder das Depot überträgst, dann musst du die Schenkungssteuer berücksichtigen. Du kannst deinem Kind innerhalb von 10 Jahren 400.000 Euro schenken, deinem Enkelkind 200.000 und deiner Nichte oder deinem Neffen maximal 20.000 Euro ohne dass dafür Schenkungssteuern anfallen. 3. Wenn du für dein minderjähriges Kind ein Depot eröffnest und dort dein Geld überträgst, dann gehört es deinem Kind und du bist nur noch Treuhänder. Das bedeutet, dass du das Geld nicht ohne weiteres nutzen, geschweige denn dir auf dein Konto zurücküberweisen darfst. 4. Das Geld darf ausschließlich für dein Kind ausgegeben werden, nicht aber für den Kindesunterhalt. Du darfst also davon nicht das Schulgeld, Kinderzimmermöbel oder die Klassenfahrt bezahlen, sondern darfst es bloß verwalten und anlegen mit geringem Risiko. Alle Ausgaben von diesem Konto müssen vom Familiengericht genehmigt werden. 5. Wenn du das Geld zurückholen möchtest und das Familiengericht dem zustimmt, dann musst du die Abgeltungssteuer, sowie die darauf anfallenden Zinsen nachzahlen. Ein Übertrag an die minderjährigen Kinder, um Steuern bei Aktiengewinnen zu sparen, ist also nur bedingt ratsam, etwa wenn du vorhast deinen Kindern ohnehin ein Vermögen für zum Beispiel die spätere Ausbildung aufzubauen.
Luzifer666
Luzifer666, 20.02.2020 13:02 Uhr
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Das sagst du? Naja. Ein Tipp war es ja auch nicht wirklich für dich. Von wem weisst du denn wen was interessiert? Bist du Gott?lol
S
Santander0007, 20.02.2020 12:55 Uhr
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Mach doch was du willst 🤷‍♂️ interessiert eh keinen ;-)))
Luzifer666
Luzifer666, 20.02.2020 12:41 Uhr
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S.c.h.l.a.u.b.e.r.g.e.r und b.e.s.s.e.r.w.i.s.s.e.r gehören in die Lücken des Textes
H
Hildegard, 20.02.2020 12:26 Uhr
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Die Aktie, wie ein Flummiball ↕️
S
Santander0007, 20.02.2020 12:24 Uhr
0
So isses ☝️
D
Damian2, 20.02.2020 12:17 Uhr
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Gehört aber auch jetzt alles deinem Sohn. So wie ich mich auch Mal informiert hatte.
Luzifer666
Luzifer666, 20.02.2020 12:07 Uhr
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Nichtveranlagungsbescheinigung. Das Depot läuft auf dem Namen meines minderjährigen Sohnes. Ich bin zeichnungsbefugter über das Depot. Und bevor welche hier wieder loslabbern. Erst informieren dann schreiben
Luzifer666
Luzifer666, 20.02.2020 12:05 Uhr
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8250 Euro beträgt mein Freibetrag
Trakosta
Trakosta, 20.02.2020 12:03 Uhr
0
500 € ist gut! Freibetrag noch nicht ausgeschöpft?
Luzifer666
Luzifer666, 20.02.2020 11:46 Uhr
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So. Und raus. 500 Euro Gewinn an einem Tag ist ausreichend. Steuerfrei natürlich
R
Rumit, 20.02.2020 11:08 Uhr
0
Und wenn es ein Glaube an sich selbst - oder an Luz**** ist. 😂 An dieser Stelle glaube ich an den Markt. Ansonsten der Mensch denkt - und Gott lacht 😇 BTW hier geht's ja um P7 macht sich heute ganz gut
Luzifer666
Luzifer666, 20.02.2020 10:22 Uhr
0
Wenn der Mensch nicht weiter weiss sucht er sich einen Glauben
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