Reconnaissance Energy Africa WKN: A2PRKY ISIN: CA75624R1082 Kürzel: RECO Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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11:45:49 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 9.237
S
Schwambo, 27.10.2021 19:58 Uhr
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Schon lächerlich. Wir verbrennen seit Jahrzehnten Kohle und Gas nach Lust und Laune aber wenn der Afrikaner Öl fördern will ist es ein riesen Drama und wir können es der Natur nicht antun...
R
Roman1234, 27.10.2021 19:22 Uhr
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Ja der ZDF hat vor ca. 6Monaten schon mal ne Doku über recon gebracht...Naturschugzgebiet...Elefanten verjagen und Bauern vertreiben.....das wurde zwar alles widerlegt aber jetzt werden halt mal wieder sämtlichen register gezogen.
w
woelfchen_71, 27.10.2021 19:04 Uhr
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Vor zwei Wochen gab es eine Doku auf ZDF (immernoch verfügbar) Namibia: Ölbohrungen im Naturparadies. Verlust hin oder her,- danach bin ich auch mit Minus rausgegangen,-die Gefahr für die Region und die Widerstände die hieraus entstehen werden, zeichnen für mich kein gutes Bild..
S
Schwambo, 27.10.2021 18:58 Uhr
0
Schön auf reset gedrückt heute bei dem Widerstand um die 2,90. Jetzt geht's aufwärts
stringemil
stringemil, 27.10.2021 17:15 Uhr
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Immer nur Süden Norden wäre langsam angesagt bin schon bei 60% Verlust
grandtheftx
grandtheftx, 27.10.2021 11:45 Uhr
0
Ist halt stark geshortet. Aber irgendwann müssen sie Covern
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Roman1234, 27.10.2021 11:16 Uhr
1
ebenfalls aus Stockwits........die Amis sind gar nicht so Negativ drauf. Alles Übersetzt mit googletranslater Nur ein Gedanke... Die Beamten in Namibia mögen die Desinformation nicht mehr als Sie und sie haben gute Informationen nach der Desinformation veröffentlicht, um uns auf dem Laufenden zu halten. Also los geht's, lassen Sie diese Aktien die Leute reifen, oder nicht, Deutschland hat einen schlechten Tag und es sind die meisten Aktien, die gehandelt werden, solange ich mich erinnern kann. Es ist nur ein Papierverlust, bis Sie sich entscheiden zu verkaufen und Steinke verkauft nicht, er kauft.
U
Uranium, 27.10.2021 11:14 Uhr
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Ein Risiko dürfen wir nie vergessen: selbst wenn da produktionsfähiges Öl liegt, passt das nicht in die aktuelle Zeit und viele Mächte werden versuchen das zu verhindern. Trotzdem bleibe ich all in
R
Roman1234, 27.10.2021 11:13 Uhr
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Aus Stocktwits....weiß nicht wie zuverlässig der Post eines Users ist Seismische Daten ausgewertet und Ressourcenbericht werden Anfang / Mitte Dezember veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung dieses Berichts wird Haywood sein Ziel auf der Grundlage der Daten wesentlich aktualisieren. Eine Uplist-PR wird kurz nach dem Beginn des Handels an einer großen Börse im Januar 2022 kommen. Bei Uplist, ein paar Tage vor oder kurz nachdem Goldman die Berichterstattung zu einem beträchtlichen Kursziel einleiten wird, wiederum basierend auf unserem seismischen . Das dritte Bohrloch und der Bestand werden weiterhin laufen. Ich werde kein Kursziel angeben, da es wirklich von diesem Ressourcenbericht abhängt. aber ich erwarte, dass es viel höher sein wird als Haywoods Strom von $ 26 oder was auch immer es war.
R
Roman1234, 27.10.2021 10:53 Uhr
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Scheint so als ob es bei 2,9 € einen wiederstand gibt...ich hoffe wir schaffen es wieder über die 3,25....bezüglich uplisting
D
David_87, 27.10.2021 10:50 Uhr
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Jo, kam schon oft... Gerade wenn es bergab ging
R
Roman1234, 27.10.2021 10:47 Uhr
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Andercover das könnte sein....den mist hatten wir schon mal und recon hat sich dazu auch geäußert und konnte alles wiederlegen.
Andercover
Andercover, 27.10.2021 10:39 Uhr
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Das könnte mit einem der Gründe sein 🤷🏻‍♂️
Andercover
Andercover, 27.10.2021 10:38 Uhr
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DAS VERFAHREN DES HAUPTKLÄGERS: Nach dem Private Securities Litigation Reform Act von 1995 kann jeder Anleger, der während des Sammelklagezeitraums Wertpapiere von ReconAfrica erworben hat, die Ernennung zum Hauptkläger in der Sammelklage gegen ReconAfrica beantragen. Ein Hauptkläger ist im Allgemeinen derjenige, der das größte finanzielle Interesse an der von der mutmaßlichen Sammelklägergruppe angestrebten Abhilfe hat und der auch typisch und ausreichend für die mutmaßliche Sammelklägergruppe ist. Der federführende Kläger handelt bei der Leitung der ReconAfrica-Sammelklage im Namen aller anderen Mitglieder der Sammelklägergruppe. Der Hauptkläger kann eine Anwaltskanzlei seiner Wahl auswählen, um die ReconAfrica-Sammelklage zu führen. Die Fähigkeit eines Anlegers, sich an einem möglichen zukünftigen Gewinn aus der ReconAfrica-Sammelklage zu beteiligen, hängt nicht davon ab, ob er als Hauptkläger auftritt. ÜBER ROBBINS GELLER RUDMAN & DOWD LLP: Mit 200 Anwälten in 9 Büros landesweit ist Robbins Geller Rudman & Dowd LLP die größte US-amerikanische Anwaltskanzlei, die Anleger in Wertpapier-Sammelklagen vertritt. Die Anwälte von Robbins Geller haben viele der größten Entschädigungen für Aktionäre in der Geschichte erwirkt, darunter die größte Entschädigung für Wertpapier-Sammelklagen aller Zeiten - 7,2 Milliarden Dollar - in In re Enron Corp. Sec. Litig. Im ISS Securities Class Action Services Top 50 Report für das Jahr 2020 wurde Robbins Geller an erster Stelle genannt, weil sie im vergangenen Jahr 1,6 Milliarden Dollar für Anleger erstritten haben, mehr als doppelt so viel wie jede andere Kanzlei für Wertpapierkläger. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte http://www.rgrdlaw.com.
Andercover
Andercover, 27.10.2021 10:37 Uhr
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BUSINESS WIRE NEWS RECONAFRICA ALERT: RECONNAISSANCE ENERGY AFRICA LTD. F/K/A LUND ENTERPRISES CORP. ANLEGER MIT ERHEBLICHEN VERLUSTEN HABEN DIE MÖGLICHKEIT, EINE SAMMELKLAGE ZU FÜHREN - RECAF; LGDOF Von Lawyer Monthly am 27. Oktober 2021 SAN DIEGO-(BUSINESS WIRE)-#RECAFstock-Robbins Geller Rudman & Dowd LLP gibt bekannt, dass Erwerber von Reconnaissance Energy Africa Ltd. f/k/a Lund Enterprises Corp. ("ReconAfrica") (OTCMKTS: RECAF; LGDOF) zwischen dem 28. Februar 2019 und dem 7. September 2021 (der "Sammelklagezeitraum") bis zum 27. Dezember 2021 Zeit haben, um die Ernennung zum Hauptkläger in Muller v. Reconnaissance Energy Africa Ltd. f/k/a Lund Enterprises Corp. zu beantragen, Nr. 21-cv-05910 (E.D.N.Y.), der Sammelklage gegen ReconAfrica. Die ReconAfrica-Sammelklage, die am 25. Oktober 2021 eingeleitet wurde, wirft ReconAfrica sowie einigen seiner leitenden Angestellten Verstöße gegen den Securities Exchange Act von 1934 vor. Wenn Sie als Hauptkläger der ReconAfrica-Sammelklage auftreten möchten, geben Sie bitte Ihre Daten an, indem Sie hier klicken. Sie können auch Rechtsanwalt J.C. Sanchez von Robbins Geller unter der Telefonnummer 800/449-4900 oder per E-Mail unter jsanchez@rgrdlaw.com kontaktieren. Anträge des Hauptklägers für die ReconAfrica-Sammelklage müssen bis spätestens 27. Dezember 2021 beim Gericht eingereicht werden. BEHAUPTUNGEN ZUM FALL: ReconAfrica behauptet, sich mit der Identifizierung, Exploration und Entwicklung von Öl- und/oder Gasvorkommen in Namibia und Botswana zu befassen, unter anderem in der Kalahari-Wüste und anderen gefährdeten Gebieten. In der ReconAfrica-Sammelklage wird behauptet, dass die Beklagten während des gesamten Sammelklagezeitraums falsche und irreführende Angaben gemacht und nicht offengelegt haben: (i) den Plan von ReconAfrica, unkonventionelle Mittel zur Energiegewinnung (einschließlich Fracking) in der empfindlichen Kavango-Region einzusetzen; (ii) dass ReconAfrica mit nicht genehmigten Bohrtests beginnen würde; (iii) dass ReconAfrica illegal Wasser für Bohrtests verwenden würde; (iv) dass ReconAfrica verbrauchtes Wasser illegal in nicht abgedeckten Becken lagern würde; (v) dass ReconAfrica namibisches Recht umgehen und einen unangemessenen und ungeeigneten Berater einstellen würde; (vi) dass ReconAfrica infolgedessen künftige Bohrungen und wasserbezogene Lizenzen in Namibia und Botswana riskieren würde; (vii) dass ReconAfrica entgegen seiner Zusicherungen die von den Tests und der potenziellen Energiegewinnung betroffenen Menschen nicht erreicht und ihnen keine angemessenen Informationen (auch nicht in den jeweiligen Landessprachen) auf zugänglichen Wegen zur Verfügung gestellt hat; (viii) dass die Interessen von ReconAfrica im Owambo-Becken und nicht im so genannten Kavango-Becken liegen; (ix) dass ReconAfrica kontinuierlich Aktien gepumpt hat; und (x) dass die öffentlichen Erklärungen der Beklagten aufgrund der vorstehenden Ausführungen zu allen relevanten Zeitpunkten im Wesentlichen falsch und/oder irreführend waren.
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