SBERBANK Forum: Community User: Tycoon1597
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Abwicklung der im Rahmen der Kapitalmaßnahme (Squeeze-out) vorgesehenen Barabfindung ist derzeit aufgrund der bestehenden Sanktionsvorgaben nicht möglich. Am 20. Juli 2022 wurden unter anderem Sanktionen gegen russische zentrale Wertpapierverwahrstellen (CSDs) verhängt, welche durch unsere Lagerstelle entsprechend umgesetzt wurden und zu einer Sperrung der hiervon betroffenen Vermögenswerte geführt haben. Diese Situation besteht nach derzeitigem Kenntnisstand unverändert fort. Nach Rücksprache mit der Lagerstelle und deren zuständigen Compliance-Abteilung wurde uns mitgeteilt, dass die betreffenden Vermögenswerte aus zwei Gründen von der Sperrung erfasst sind: Zum einen aufgrund der bestehenden Sanktionen der Europäischen Union (EU) und des Office of Foreign Assets Control (OFAC) und zum anderen aufgrund des Umstands, dass die den betreffenden ADRs zugrunde liegenden Wertpapiere letztlich bei der National Settlement Depository (NSD) verwahrt werden. Die betreffende Position ist daher ebenfalls von der bestehenden Vermögenssperre betroffen. Infolgedessen kann die mit der ISIN US80585Y3080 verbundene Kapitalmaßnahme (Squeeze-out) derzeit nicht abgewickelt bzw. verarbeitet werden. Dies gilt entsprechend auch für die Auszahlung der im Rahmen der Kapitalmaßnahme vorgesehenen Barabfindung. Wir bitten um Kenntnisnahme und um Verständnis dafür, dass eine Abwicklung der vorgenannten Kapitalmaßnahme und der damit verbundenen Barabfindung zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der bestehenden sanktionsrechtlichen Beschränkungen nicht erfolgen kann. Freundliche Grüße Freundliche Grüße Kundenservice DADAT
DADAT / Schelhammer Capital Bank AG Kundenservice Wertpapiere [Adresse / E-Mail-Adresse, falls bekannt] Betreff: Dringende Klärung und Auszahlung der Barabfindung aus der Liquidation der Sberbank-ADRs (ISIN US80585Y3080) – Widerspruch zu Ihrer Antwort vom [Datum Ihrer Antwort einfügen] Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrer Antwort vom [Datum] teilen Sie mir mit, dass die Auszahlung der Barabfindung aus der Kapitalmaßnahme (Squeeze-out / Liquidation) der Sberbank-ADRs (ISIN US80585Y3080) aufgrund von EU- und OFAC-Sanktionen sowie der Verwahrung der Underlying-Wertpapiere bei der National Settlement Depository (NSD) derzeit nicht möglich sei. Diese Begründung erscheint mir nicht nachvollziehbar und widerspricht dem tatsächlichen Sachverhalt. Tatsache ist: JP Morgan hat das betreffende ADR-Programm im Juni 2026 unter einer speziellen OFAC-Lizenz beendet, die zugrundeliegenden Aktien verkauft und eine Liquidationszahlung (Barabfindung) von ca. 4,48 USD pro ADR ausgeschüttet. Diese Zahlung erfolgt ohne direkten Zahlungsfluss über die NSD. Mehrere österreichische und deutsche Depotbanken – darunter nachweislich die Easybank – haben diese Barabfindung bereits an ihre Kunden weitergeleitet und gutgeschrieben. Ihre pauschale Berufung auf „bestehende sanktionsrechtliche Beschränkungen“ und die NSD-Verwahrung erklärt nicht, warum andere Banken dieselbe Position bereits abwickeln konnten. Sie wirkt vielmehr wie eine vorsorgliche Übererfüllung (Over-Compliance) zulasten der Anleger. Ich fordere Sie daher auf, mir binnen 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens schriftlich mitzuteilen: ob und wann die Liquidationszahlung von JP Morgan bei Ihrer Lagerstelle (Clearstream bzw. Unterverwahrstelle) eingegangen ist, aus welchem konkreten sanktionsrechtlichen Grund Ihre Bank – im Gegensatz zur Easybank – die Weiterleitung verweigert, welche konkreten Schritte Sie unternehmen, um die Auszahlung an mich zu ermöglichen, ob eine interne Freigabe oder eine Anfrage bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (FMA) bzw. bei Clearstream bereits erfolgt ist. Sollte innerhalb der gesetzten Frist keine nachvollziehbare und zufriedenstellende Klärung erfolgen, behalte ich mir vor, die Angelegenheit der Finanzmarktaufsicht (FMA), dem Bankenombudsmann sowie – falls erforderlich – gerichtlich prüfen zu lassen. Gleichzeitig werde ich die unterschiedlichen Behandlung derselben Position durch verschiedene österreichische Banken dokumentieren und ggf. öffentlich machen. Ich erwarte eine klare, inhaltliche und nicht nur formelhafte Antwort. Mit freundlichen Grüßen [Ihr vollständiger Name] [Ihre Depotnummer] [Ihre Kontaktdaten] [Ort, Datum] Hinweise zur Verwendung: Datum der ursprünglichen DADAT-Antwort und Ihre Depotnummer einfügen. Falls Sie die Antwort per E-Mail erhalten haben, können Sie dieses Schreiben ebenfalls per E-Mail (mit Lesebestätigung) und zusätzlich per Einschreiben senden. Behalten Sie eine Kopie und den Versandnachweis.
DADAT / Schelhammer Capital Bank AG Kundenservice Wertpapiere [Adresse / E-Mail-Adresse, falls bekannt] Betreff: Dringende Klärung und Auszahlung der Barabfindung aus der Liquidation der Sberbank-ADRs (ISIN US80585Y3080) – Widerspruch zu Ihrer Antwort vom [Datum Ihrer Antwort einfügen] Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrer Antwort vom [Datum] teilen Sie mir mit, dass die Auszahlung der Barabfindung aus der Kapitalmaßnahme (Squeeze-out / Liquidation) der Sberbank-ADRs (ISIN US80585Y3080) aufgrund von EU- und OFAC-Sanktionen sowie der Verwahrung der Underlying-Wertpapiere bei der National Settlement Depository (NSD) derzeit nicht möglich sei. Diese Begründung erscheint mir nicht nachvollziehbar und widerspricht dem tatsächlichen Sachverhalt. Tatsache ist: JP Morgan hat das betreffende ADR-Programm im Juni 2026 unter einer speziellen OFAC-Lizenz beendet, die zugrundeliegenden Aktien verkauft und eine Liquidationszahlung (Barabfindung) von ca. 4,48 USD pro ADR ausgeschüttet. Diese Zahlung erfolgt ohne direkten Zahlungsfluss über die NSD. Mehrere österreichische und deutsche Depotbanken – darunter nachweislich die Easybank – haben diese Barabfindung bereits an ihre Kunden weitergeleitet und gutgeschrieben. Ihre pauschale Berufung auf „bestehende sanktionsrechtliche Beschränkungen“ und die NSD-Verwahrung erklärt nicht, warum andere Banken dieselbe Position bereits abwickeln konnten. Sie wirkt vielmehr wie eine vorsorgliche Übererfüllung (Over-Compliance) zulasten der Anleger. Ich fordere Sie daher auf, mir binnen 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens schriftlich mitzuteilen: ob und wann die Liquidationszahlung von JP Morgan bei Ihrer Lagerstelle (Clearstream bzw. Unterverwahrstelle) eingegangen ist, aus welchem konkreten sanktionsrechtlichen Grund Ihre Bank – im Gegensatz zur Easybank – die Weiterleitung verweigert, welche konkreten Schritte Sie unternehmen, um die Auszahlung an mich zu ermöglichen, ob eine interne Freigabe oder eine Anfrage bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (FMA) bzw. bei Clearstream bereits erfolgt ist. Sollte innerhalb der gesetzten Frist keine nachvollziehbare und zufriedenstellende Klärung erfolgen, behalte ich mir vor, die Angelegenheit der Finanzmarktaufsicht (FMA), dem Bankenombudsmann sowie – falls erforderlich – gerichtlich prüfen zu lassen. Gleichzeitig werde ich die unterschiedlichen Behandlung derselben Position durch verschiedene österreichische Banken dokumentieren und ggf. öffentlich machen. Ich erwarte eine klare, inhaltliche und nicht nur formelhafte Antwort. Mit freundlichen Grüßen [Ihr vollständiger Name] [Ihre Depotnummer] [Ihre Kontaktdaten] [Ort, Datum] Hinweise zur Verwendung: Datum der ursprünglichen DADAT-Antwort und Ihre Depotnummer einfügen. Falls Sie die Antwort per E-Mail erhalten haben, können Sie dieses Schreiben ebenfalls per E-Mail (mit Lesebestätigung) und zusätzlich per Einschreiben senden. Behalten Sie eine Kopie und den Versandnachweis.
Ja, ich verstehe den Widerspruch – und er ist real und ärgerlich. Es geht um die Sberbank ADR (ISIN US80585Y3080, WKN A1JB8N). JP Morgan hat im Juni 2026 das Depositary-Receipt-Programm formal beendet, die zugrundeliegenden Aktien unter einer speziellen OFAC-Lizenz verkauft und eine Liquidationszahlung (Barabfindung) von ca. 4,48 USD pro ADR ausgeschüttet. Das ist keine klassische deutsche Squeeze-out-Maßnahme nach AktG, sondern die Beendigung des ADR-Programms mit Zwangsverkauf der Underlying-Shares.434ef9 Magenta Warum Easybank gezahlt hat und DADAT nicht Easybank (BAWAG) hat die Zahlung offenbar weitergeleitet. Das ist bei mehreren österreichischen und deutschen Banken passiert, die die Gelder von JP Morgan / den Clearingsystemen erhalten und an die Kunden durchgereicht haben. DADAT (Schelhammer Capital Bank) beruft sich auf die Antwort der Lagerstelle + Compliance: Die Position sei wegen EU-Sanktionen + OFAC und weil die Underlying-Shares bei der NSD (russischer Zentralverwahrer, selbst sanktioniert) liegen, gesperrt. Deshalb könne weder die Kapitalmaßnahme noch die Barabfindung abgewickelt werden. Das klingt nach unterschiedlicher Compliance-Auslegung (manchmal auch „Over-Compliance“ genannt). JP Morgan hat die Zahlung ohne Zahlungsfluss an die NSD oder die russische Regierung abgewickelt – unter spezieller OFAC-Lizenz. Manche Depotbanken akzeptieren das und leiten weiter, andere sehen die gesamte Position weiterhin als sanktionsbehaftet an und blockieren vorsichtshalber.2d8629 Magenta Passt die DADAT-Aussage? Teilweise ja: Die ADRs und die Underlying-Shares bei der NSD waren und sind sanktionsrechtlich hochproblematisch. Viele Banken behandeln russische ADR-Positionen noch immer sehr restriktiv. Aber unvollständig/problematisch: Die konkrete Auszahlung von JP Morgan läuft seit Ende Juni 2026. Wenn Easybank (und andere) die Beträge bereits gutgeschrieben haben, ist die pauschale Aussage „kann derzeit nicht abgewickelt werden“ für diese spezifische Liquidationszahlung nicht mehr zwingend. Es hängt stark von der jeweiligen Verwahrkette, dem Clearing (Clearstream etc.) und der internen Risikoeinschätzung der Bank ab. Viele Inhaber berichten aktuell genau von diesem Flickenteppich: Manche Banken zahlen, andere nicht, und die Begründungen variieren (Sanktionen, NSD, interne Compliance, fehlende Freigabe der Lagerstelle). Was du tun kannst Schriftlich nachhaken bei DADAT und konkret fragen: Ob die Liquidationszahlung von JP Morgan (Notice vom 08.06.2026, Payment ab 22.06.2026) bei ihrer Lagerstelle eingegangen ist. Warum Easybank auszahlen konnte und sie nicht. Ob eine spezielle OFAC-/EU-Genehmigung oder eine interne Freigabe möglich ist. Die Lagerstelle (meist Clearstream oder eine Unterverwahrstelle) namentlich nennen lassen und deren genaue Begründung verlangen. Falls die Antwort weiter pauschal bleibt: Bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) oder dem Bankenombudsmann nachfragen – besonders wenn andere österreichische Banken (Easybank) bereits gezahlt haben. Kurz: Die DADAT-Aussage ist nicht komplett erfunden, aber sie erklärt nicht, warum die Zahlung bei anderen Banken schon durchgelaufen ist. Das ist der eigentliche Widerspruch, und der ist berechtigt.
Versteht du das, wobei die Easy Bank ausgezahlt hat? Nach Rücksprache mit der Lagerstelle und deren zuständigen Compliance-Abteilung wurde uns mitgeteilt, dass die betreffenden Vermögenswerte aus zwei Gründen von der Sperrung erfasst sind: Zum einen aufgrund der bestehenden Sanktionen der Europäischen Union (EU) und des Office of Foreign Assets Control (OFAC) und zum anderen aufgrund des Umstands, dass die den betreffenden ADRs zugrunde liegenden Wertpapiere letztlich bei der National Settlement Depository (NSD) verwahrt werden. Die betreffende Position ist daher ebenfalls von der bestehenden Vermögenssperre betroffen. Infolgedessen kann die mit der ISIN US80585Y3080 verbundene Kapitalmaßnahme (Squeeze-out) derzeit nicht abgewickelt bzw. verarbeitet werden. Dies gilt entsprechend auch für die Auszahlung der im Rahmen der Kapitalmaßnahme vorgesehenen Barabfindung. Wir bitten um Kenntnisnahme und um Verständnis dafür, dass eine Abwicklung der vorgenannten Kapitalmaßnahme und der damit verbundenen Barabfindung zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der bestehenden sanktionsrechtlichen Beschränkungen nicht erfolgen kann. Freundliche Grüße Freundliche Grüße Kundenservice DADAT m maxhome, 15:04 Uhr 0 Easybank hat erneut ausgezahlt! Arasthan, 13:49 Uhr Danke für die Info, welchen Wert? A Arasthan, 13:49 Uhr 2 Easybank hat erneut ausgezahlt!
Die Differenz von ca. 0,05 USD pro ADR kommt hauptsächlich durch die Cancellation Fee von 0,05 USD pro ADR zustande. Diese Gebühr (plus anteilige Kosten der Abwicklung) wird vom Bruttobetrag abgezogen. Der von Ihnen gesehene Wert von 4,53 USD entspricht sehr nah dem Zwischenwert von 4,528498 USD (vor Abzug der Cancellation Fee). Der gutgeschriebene Betrag von 4,48 USD ist die offizielle Endrate von 4,476211 USD (gerundet). Für Ihre 10.000 Stück Brutto/Zwischenwert (ca. 4,53): ≈ 45.300 USD Netto (4,476211): ≈ 44.762 USD Differenz: ca. 538 USD (entspricht im Wesentlichen der 0,05-USD-Fee × 10.000 + geringfügige Rundungen/Kosten).
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