SNAP WKN: A2DLMS ISIN: US83304A1060 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 5.036
Saint_Just
Saint_Just, 05.01.2022 3:38 Uhr
0
Was macht Steinman?
Saint_Just
Saint_Just, 05.01.2022 3:37 Uhr
0
Ich war immer ein Nacht-Wesen;)
Rumbuff
Rumbuff, 05.01.2022 3:36 Uhr
0
😅😂 Du bist auch Nacht Gespenst, Saint. Wir scheinen wohl erst im Dunkeln raus zukommen. 🤣
Saint_Just
Saint_Just, 05.01.2022 3:33 Uhr
0
Rumbuff, schlafen
Rumbuff
Rumbuff, 05.01.2022 3:32 Uhr
0
Stalkst mich wohl jetzt? 😅🤣
Rumbuff
Rumbuff, 04.01.2022 18:55 Uhr
0
Sektorrotation. So sieht für mich aus.
Gandia
Gandia, 04.01.2022 18:39 Uhr
0
Und deshalb benutzt keiner mehr Snap oder was?? 🤦🤦
B
Bötzlbötzer, 04.01.2022 17:03 Uhr
0
davon
B
Bötzlbötzer, 04.01.2022 16:57 Uhr
0
extrem Verschiebungen, anscheinend geht die Börse aus die Pandemie ist besiegt
Gandia
Gandia, 04.01.2022 16:20 Uhr
0
Was ist jetzt eigentlich los? Aus dem nichts -5%
D
Dannhaltnet, 29.12.2021 11:14 Uhr
0
Wobei die Klage ja schon eingepreist ist seit Oktober......mal sehen was passiert
D
Dannhaltnet, 29.12.2021 11:14 Uhr
0
@Investors: Sorry, hatte den Bericht erst später gelesen. 👍👍
D
Dannhaltnet, 29.12.2021 11:13 Uhr
0
Das könnte demnächst einen guten EK geben...😎😎
D
Dannhaltnet, 29.12.2021 11:12 Uhr
0
FALLBEHAUPTUNG: Snap verlässt sich für sein Werbegeschäft auf Benutzerdaten. Im Juni 2020 hat Apple Inc. neue Datenschutzfunktionen für iOS, sein mobiles Betriebssystem für das iPhone, angekündigt. Im April 2021 hat Apple die neuen Datenschutzfunktionen für iOS veröffentlicht. In der Sammelklage von Snap wird behauptet, dass die Beklagten während des Sammelzeitraums falsche und irreführende Angaben gemacht und Folgendes nicht offengelegt haben: (i) Apples Datenschutzänderungen hätten und hatten wesentliche Auswirkungen auf das Werbegeschäft von Snap; (ii) Snap hat seine Fähigkeit, seine Werbung mit den Datenschutzänderungen von Apple umzustellen, überbewertet; (iii) Snap kannte die Risiken der Auswirkungen der Datenschutzänderungen von Apple auf das Werbegeschäft von Snap, spielte diese jedoch herunter; (iv) Snap hat sein Engagement für den Datenschutz überbewertet; und (v) infolgedessen waren die öffentlichen Äußerungen der Beklagten und gegenüber Journalisten zu allen relevanten Zeitpunkten wesentlich falsch und/oder irreführend.
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