STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 Forum: Community User: Stahlhans

Kommentare 288.471
B
Biertoni, 14.03.2022 8:15 Uhr
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Und Schwupp. Schon bin ich das ganze Zeug wieder los geworden.
Golje
Golje, 14.03.2022 8:14 Uhr
0
Ja ein Ende wäre das beste. Aber der Kindermörder ist ja geiste.skrank und somit resistent.
F
Fritzles, 14.03.2022 8:13 Uhr
0

Fritzles du redest einen derben bullshit 🤣. Wer jetzt einsteigt wird bald viel Geld auf dem depot haben . Wenn sich das mit dem Krieg gelegt hat wird steini steil gehn .

Jep schon wieder ein DON 1 € Januar und 2 € Februar gell Luckypapi.👍
W
W74, 14.03.2022 8:13 Uhr
0
so heute 21 mit den unbekannten ?
W
W74, 14.03.2022 8:12 Uhr
0
ich denke auch immer ne perfekte lebenseefahrung und menschen kentnisse zu haben ....täusche mich aber immer wieder ..... grins
Golje
Golje, 14.03.2022 8:10 Uhr
0
🐴
Golje
Golje, 14.03.2022 8:09 Uhr
0
Lebenserfahrung Kolip, den Russen kann man genauso nicht trauen wie den Griechen.
W
W74, 14.03.2022 8:02 Uhr
0
wie hast du das bitte ausgerechnet mit den monaten und jahren ?
Supaflo
Supaflo, 14.03.2022 7:58 Uhr
0
😳🤷
Golje
Golje, 14.03.2022 7:20 Uhr
0
Das wird noch Monate/Jahre dauern mit dem Krieg. Ukraine ist nur der Anfang
L
Luckypapi, 14.03.2022 7:13 Uhr
5
Fritzles du redest einen derben bullshit 🤣. Wer jetzt einsteigt wird bald viel Geld auf dem depot haben . Wenn sich das mit dem Krieg gelegt hat wird steini steil gehn .
G
Gast-698933900, 14.03.2022 0:43 Uhr
5
ℹ️ Seifert war laut Jahresbericht am 3+4. März 22 Die HLSW GmbH ("HLSW"), ein Unternehmen, das im Besitz von Seifert ist und/oder von Seifert kontrolliert wird, reichte im März 2015 eine Klage ein, in der HLSW die Übertragung von 50 % der Anteile an der AIH Investment Holding GmbH ("AIH") auf sie forderte. Am 1. April 2021 zog HLSW diese Klage vorsorglich zurück. Steinhoff wurden Verfahrenskosten in Höhe von 33.065 € auferlegt, die HLSW im Juli 2021 an sie zahlte. Die LSW GmbH ("LSW"), die im Eigentum und/oder unter der Kontrolle von Seifert steht, reichte im Oktober 2015 eine weitere Klage gegen AIH und SEAG ein, in der LSW die Rückzahlung eines angeblich an SEAG und AIH gewährten Darlehens in Höhe von 299,9 Mio. € und Zinsen in Höhe von ca. 29,4 Mio. € fordert ("das Darlehensverfahren"). SEAG und AIH haben eine Antwort auf die Klage eingereicht und die von LSW beantragten Ansprüche in vollem Umfang bestritten. Darüber hinaus verlangte LSW von SEAG ausschließlich Finanzierungskosten und Verzugszinsen in Höhe von 58,93 Mio. € ab Oktober 2015 sowie Verzugszinsen in Höhe von 388,3 Mio. € zu einem Zinssatz von 5,14 % p.a. über dem 6-Monats-EURIBOR seit dem 12. Oktober 2015. Damit forderte die LSW zunächst von der SEAG rund 388,3 Mio. € zuzüglich Verzugszinsen seit Oktober 2015 und die Kosten des Verfahrens und von der SEAG und der AIH rund 329,33 Mio. € zuzüglich der Kosten des Verfahrens. Am 21. Dezember 2016 zahlte die SEAG an die LSW einen Betrag von 146,7 Mio. €. LSW reduzierte ihre Forderung am 17. Februar 2017 auf ca. 265,4 Mio. € (zzgl. Zinsen in Höhe von 5,14 % p.a. über dem 6-Monats-EURIBOR seit dem 22. Dezember 2016) gegenüber der SEAG und ca. 249,2 Mio. € gegenüber der AIH, zuzüglich der Verfahrenskosten beider Parteien. Am 20. Juli 2018 (aus formalen Gründen abgelehnt) und erneut am 20. September 2018 beantragte die LSW eine einstweilige Verfügung gegen die SEAG und die AIH, um ihren Anspruch aus dem Darlehensverfahren zu sichern. Der zuständige Richter des Darlehensverfahrens wies den Antrag der LSW vom 20. September 2018 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Beschluss vom 1. Oktober 2018 aus allen behaupteten Gründen zurück. LSW hat gegen den Gerichtsbeschluss vom 1. Oktober 2018 keine Beschwerde eingelegt. Im November 2020 traten die Parteien in Verhandlungen ein, in denen ein Vergleichsbetrag von 100 Mio. € erörtert wurde. Ein Vergleich kam nicht zustande, da die Parteien keine Einigung in Bezug auf bestimmte Vertragsbedingungen erzielen konnten. In Anbetracht dieser Verhandlungen beschloss das Management, die Vergleichsrückstellung für Seifert im Berichtszeitraum 2020 zu erhöhen. Das Management hat andere mögliche Ergebnisse des Gerichtsverfahrens in Betracht gezogen, ist jedoch nach wie vor der Ansicht, dass die derzeitige Rückstellung die beste Schätzung für die Begleichung der aktuellen Verpflichtung darstellt, und behält daher die Rückstellung zum 30. September 2021 bei 100 Millionen Euro. Die nächsten Gerichtsverhandlungen sind für den 3. und 4. März 2022 angesetzt. Die Zeugenaussagen in dieser Angelegenheit sind noch nicht abgeschlossen.
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