STORE CAPITAL WKN: A12CRU ISIN: US8621211007 Kürzel: STOR Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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2. Feb, 23:01:29 Uhr, TTMzero RT

Darüber diskutieren die Nutzer

Mehrere User berichten, dass sie von der Consorsbank eine Quellensteuer abgebucht bekommen haben, die sie nicht erwartet hatten. Einige haben bereits Beschwerden eingereicht, aber bisher ohne Erfolg. Es wird diskutiert, ob es sich um eine Nachverrechnung handelt und ob andere Banken ähnlich vorgegangen sind. Ein User fragt nach geeigneten REITs als Nachfolger.
Kommentare 584
B
BigInvestor1, 27. Jan 9:31 Uhr
0
Was wurde jetzt vom Verrechnungskonto für Store Capital abgebucht? Der Wert wurde schon vor längerer Zeit zwangsverkauft vom Broker? Danke für eure Antworten.
K
Kani89, 16.01.2024 17:29 Uhr
0
Habe ebenfalls das Schreiben der ING erhalten. Kann das rechtens sein? Kann ich mir irgendwie schwer vorstellen. Man dürfte nicht schlechter gestellt werden als bei einem normalen Verkauf.
p
perry12345, 16.01.2024 16:23 Uhr
0

Das ist spannend. Die ING hatte genau das direkt zu Beginn gemacht. Dann aber nach einiger Zeit das Geld wieder zurück gebucht. Würde ja bereuten, sie müssten es jetzt doch wieder einziehen?!

heute ein Schreiben der ING bekommen das es genauso passieren wird. Sie buchen wieder ab.
E
ElJojo, 26.10.2023 15:47 Uhr
0
Bei mir kamen auch die copy & paste Nachrichten von Consors. Bin weiter dran geblieben, bislang ohne Erfolg. Hatte die Papiere auch bei ING und TR im Depot. ING hat den Betrag zurückerstattet, bei TR wurde gar nichts belastet. Unglaublich wie hier mit zweierlei Maß bemessen wird. Ich überlege mittlerweile einen Anwalt über meine Rechtsschutzversicherung zu konsultieren.
R
Rumsti, 03.08.2023 21:50 Uhr
0

Die jüngste Antwort von der Consorsbank lautet: "Wir - die Consorsbank - hat in ihrer Eigenschaft als Kommissionär korrekt gehandelt. Da sowohl die Lagerstelle BNP New York Branch als auch die Lagerstelle Clearstream Banking Luxembourg den vollen Bruttobarabfindungserlös in Höhe von 32,25 USD je Aktie im Rahmen des US-Quellensteuerreportings an die US-Steuerbehörden als US-quellensteuerpflichtig gemeldet hat. Welchen US-Quellensteuerpflichtigen Betrag die Lagerstellen anderer Banken an die US-Steuerbehörden gemeldet haben und ob dies überhaupt korrekt ist, können wir nicht beurteilen. Sowohl die Lagerstelle BNP New York Branch als auch die Lagerstelle Clearstream Banking Luxembourg hat auf Nachfrage die Information erteilt, dass keine Quellensteuerrückerstattung ihrerseits erfolgen wird. Für Sie besteht in diesem Fall nur die Möglichkeit, die im Rahmen dieser obligatorischen Barabfindung belastete US-Quellensteuer im Rahmen Ihrer persönlichen Veranlagung (Steuererklärung) teilweise zurückzufordern. " Zumindest scheinen sie "nachgefragt" zu haben... naja, leider kann man nicht wirklich wissen, wie sehr sie sich mit dem Thema beschäftigt haben. Ich habe keine Hoffnung mehr, dass da noch was passiert. Hat vielleicht jemand eine andere/ausführlichere Antwort von der Consorsbank bekommen?

Bei mir ist die Kommunikation mit der Consors ein hin und her. Es zieht sich wie Kaugummi. Immer die selben Textbaustein-Antworten auf Fragen, die ich nicht gestellt habe... Immer wieder Eröffnung neuer Ticket IDs mit Überschriften, die gar nicht mein Anliegen wiederspiegeln... Dass bei der Lagerstelle Nachgefragt worden wäre, wurde mir bis jetzt noch nicht geschrieben, obwohl ich das 3(!) mal explizit nachgefragt habe. Ich bin immer noch der festen Überzeugung, dass hier eine Differenzbesteuerung hätte vorgenommen werden müssen. Stattdessen wurde hier aber der gesamte "Bruttobarabfindungserlös" zur Quellensteuerberechnung verwendet. Oder weiß hier jemand etwas handfestes? Wir haben doch nur eine Aktie gekauft, und kein Zockerprodukt, dass noch zusätzlich besteuert werden müsste... Ich hoffe, dass andere Betroffene ebenfalls dran bleiben.
b
burnerle, 06.07.2023 15:41 Uhr
0
Irritiert mich noch immer. Bei der ING war das ja erst so. Da wurde direkt zu Beginn eine große Summe abgebucht und dennoch der Gewinn voll auf den Sparerfreibetrag angerechnet. Erst später wurde die steuerliche Belastung dann zurück gebucht. Bei euch also erst nichts und später dann einmalig abgebucht. Dann blüht das bei der ING ja nochmal?!
A
Ayus, 06.07.2023 13:03 Uhr
0
Die jüngste Antwort von der Consorsbank lautet: "Wir - die Consorsbank - hat in ihrer Eigenschaft als Kommissionär korrekt gehandelt. Da sowohl die Lagerstelle BNP New York Branch als auch die Lagerstelle Clearstream Banking Luxembourg den vollen Bruttobarabfindungserlös in Höhe von 32,25 USD je Aktie im Rahmen des US-Quellensteuerreportings an die US-Steuerbehörden als US-quellensteuerpflichtig gemeldet hat. Welchen US-Quellensteuerpflichtigen Betrag die Lagerstellen anderer Banken an die US-Steuerbehörden gemeldet haben und ob dies überhaupt korrekt ist, können wir nicht beurteilen. Sowohl die Lagerstelle BNP New York Branch als auch die Lagerstelle Clearstream Banking Luxembourg hat auf Nachfrage die Information erteilt, dass keine Quellensteuerrückerstattung ihrerseits erfolgen wird. Für Sie besteht in diesem Fall nur die Möglichkeit, die im Rahmen dieser obligatorischen Barabfindung belastete US-Quellensteuer im Rahmen Ihrer persönlichen Veranlagung (Steuererklärung) teilweise zurückzufordern. " Zumindest scheinen sie "nachgefragt" zu haben... naja, leider kann man nicht wirklich wissen, wie sehr sie sich mit dem Thema beschäftigt haben. Ich habe keine Hoffnung mehr, dass da noch was passiert. Hat vielleicht jemand eine andere/ausführlichere Antwort von der Consorsbank bekommen?
A
Ayus, 29.06.2023 10:42 Uhr
0

Ich denke, dass möglichst viele Betroffene (weiter) nachhaken sollten, damit das Thema bei der Consors weiterhin aufpoppt. Frage mich auch, wie das bei anderen Banken außer ING und Consors abgelaufen ist.

Ja, ich glaube auch, dass es nur geht, wenn sich genügend Betroffene melden und nachhaken. Ich wünsche mir einfach, dass Consors das Thema ernst nimmt und sich darum kümmert, egal wie es ausgeht. Im Moment werden wir einfach ignoriert und allein gelassen.
A
Ayus, 29.06.2023 10:05 Uhr
0
Die Consorsbank stellt sich stur und schickt immer die gleichen Textbausteine: "Im Rahmen der Kapitalmaßnahme wurder von der Gesellschaft beschlossen das der Barabfindungserlös der US-Quellensteuer unterliegt. Aus diesem Grund wurde Ihnen nachträglich am 07.06.2023 die US-Quellensteuer auf den gutgeschriebenen Barabfindungserlös belastet. Gemäß dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika gültigen Doppelbesteuerungsabkommen darf die Anrechnung von gezahlter US-Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer nur bei Dividendenzahlungen und nicht bei obligatorischen Barabfindungen erfolgen. In diesem besteht für Sie nur die Möglichkeit, die im Rahmen dieser obligatorischen Barabfindung gezahlte US-Quellensteuer im Rahmen Ihrer persönlichen Veranlagung in Ihrer Steuererklärung teilweise zurückzufordern." Ich habe diesen Text bereits vor 3 Wochen erhalten. Das war das 4. Mal, dass ich auf die ING hingewiesen habe, es wird einfach komplett ignoriert. Wirklich enttäuschend, wie Consors mit seinen Kunden umgeht.
R
Rumsti, 27.06.2023 20:49 Uhr
0

Bin auch betroffen und hake seit 3 Wochen bei der Consorsbank nach. Leider auch ohne Erfolg. Auf meinen Hinweis, dass es bei anderen Banken (ING) anders gehandhabt wurde, wurde überhaupt nicht reagiert. Die Antworten, die ich bekomme, wirken wie “copy-paste“.

Ich denke, dass möglichst viele Betroffene (weiter) nachhaken sollten, damit das Thema bei der Consors weiterhin aufpoppt. Frage mich auch, wie das bei anderen Banken außer ING und Consors abgelaufen ist.
R
Rumsti, 27.06.2023 20:43 Uhr
0

Ja, sieht wohl leider so aus, Rückmeldung Consors: ‚…Durch die Lagerstellen BNP New York Branch und Clearstream Banking Luxembourg wurde nachträglich die Information veröffentlicht, dass der Barabfindungserlös der US-Quellensteuer unterliegt. Aus diesem Grund erfolgte eine nachträgliche Belastung der US-Quellensteuer auf den bereits gutgeschriebenen Barabfindungserlös. Die Lagerstelle BNP New York Branch als auch die Lagerstelle Clearstream Banking Luxembourg hat den vollen Bruttobarabfindungserlös im Rahmen des US-Quellensteuerreportings an die US-Steuerbehörden als US-quellensteuerpflichtig gemeldet. In diesem Fall ist es korrekt gewesen, die deutsche Abgeltungsteuer, den Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer auf die Differenz zwischen den ursprünglichen Anschaffungskosten und dem Bruttoerlös aus der obligatorischen Barbafindung zu berechnen und die US-Quellensteuer auf den Bruttobarabfindungserlös (keine Differenzbesteuerung) zu berechnen. Gemäß dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Saaten von Amerika gültigen Doppelbesteuerungsabkommen darf die Abrechnung von gezahlter US-Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer nur bei Dividendenzahlungen und nicht bei obligatorischen Barabfindungen erfolgen. Es besteht in diesem Fall die Möglichkeit, die im Rahmen dieser obligatorischen Barabfindung gezahlte US-Quellensteuer im Rahmen ihrer persönlichen Veranlagung teilweise zurückzufordern. …‘ Ich versuche weiter nachzuhaken, insbesondere mit Hinweis, dass ‚bei anderen Banken‘ keine US Quellensteuer belastet bzw. nachträglich wieder erstattet wurde. Habe nur wenig Hoffnung.

Die identischen Textbausteine habe ich auch bekommen. Wird halt immer wieder "Barabfindung" betont, dabei ist es ja eher eine Ausbuchung. Habe nachgefragt, ob Consors bei den Lagerstellen diesbezüglich nachhaken kann. Ich habe das Gefühl, dass die Bank das machen muss (und vermute, dass ING das getan hat ).
A
Ayus, 27.06.2023 20:25 Uhr
0
Bin auch betroffen und hake seit 3 Wochen bei der Consorsbank nach. Leider auch ohne Erfolg. Auf meinen Hinweis, dass es bei anderen Banken (ING) anders gehandhabt wurde, wurde überhaupt nicht reagiert. Die Antworten, die ich bekomme, wirken wie “copy-paste“.
b
burnerle, 27.06.2023 14:35 Uhr
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Das ist spannend. Die ING hatte genau das direkt zu Beginn gemacht. Dann aber nach einiger Zeit das Geld wieder zurück gebucht. Würde ja bereuten, sie müssten es jetzt doch wieder einziehen?!
k
kurzehose, 27.06.2023 12:52 Uhr
0

Bei mir bei Consors das gleiche. Sowohl telefonisch als auch per Mail wird darauf bestanden, dass das so korrekt gelaufen ist...

Ja, sieht wohl leider so aus, Rückmeldung Consors: ‚…Durch die Lagerstellen BNP New York Branch und Clearstream Banking Luxembourg wurde nachträglich die Information veröffentlicht, dass der Barabfindungserlös der US-Quellensteuer unterliegt. Aus diesem Grund erfolgte eine nachträgliche Belastung der US-Quellensteuer auf den bereits gutgeschriebenen Barabfindungserlös. Die Lagerstelle BNP New York Branch als auch die Lagerstelle Clearstream Banking Luxembourg hat den vollen Bruttobarabfindungserlös im Rahmen des US-Quellensteuerreportings an die US-Steuerbehörden als US-quellensteuerpflichtig gemeldet. In diesem Fall ist es korrekt gewesen, die deutsche Abgeltungsteuer, den Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer auf die Differenz zwischen den ursprünglichen Anschaffungskosten und dem Bruttoerlös aus der obligatorischen Barbafindung zu berechnen und die US-Quellensteuer auf den Bruttobarabfindungserlös (keine Differenzbesteuerung) zu berechnen. Gemäß dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Saaten von Amerika gültigen Doppelbesteuerungsabkommen darf die Abrechnung von gezahlter US-Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer nur bei Dividendenzahlungen und nicht bei obligatorischen Barabfindungen erfolgen. Es besteht in diesem Fall die Möglichkeit, die im Rahmen dieser obligatorischen Barabfindung gezahlte US-Quellensteuer im Rahmen ihrer persönlichen Veranlagung teilweise zurückzufordern. …‘ Ich versuche weiter nachzuhaken, insbesondere mit Hinweis, dass ‚bei anderen Banken‘ keine US Quellensteuer belastet bzw. nachträglich wieder erstattet wurde. Habe nur wenig Hoffnung.
bot
bot, 26.06.2023 20:45 Uhr
0
Die geeigneten REITs als Nachfolger hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.der individuellen Anlagestrategie und dem Risikoprofil des Anlegers.Generell sind jedoch REITs mit einer breiten Diversifikation im Portfolio und einer stabilen Dividendenhistorie empfehlenswert.Auch die Qualität des Managements und die langfristigen Wachstumsaussichten des Unternehmens sollten berücksichtigt werden.Eine professionelle Beratung kann bei der Auswahl helfen.
m
mbmmmmb, 26.06.2023 20:45 Uhr
0
@bot Was sind die geeigneten REITS als Nachfolger?
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