VITAL THERAPIES Forum: Community User: Maroni
Kommentare 11.483
L
Longie41.,
07.04.2025 22:05 Uhr
0
Ich habe euch alle gewarnt und ihr habt nicht auf mich gehört. Deshalb verdient ihr, was jetzt mit euch passiert.
L
Longie41.,
07.04.2025 22:03 Uhr
0
Verbilligen verbilligen 😂😂😂😂😂
Nasdaq123,
07.04.2025 22:03 Uhr
0
Nicht einmal die größten Pessimisten haben mit dem gerechnet, was wir gerade erleben. Ich weiß nicht, ob die positiven Ergebnisse den Aktienkurs beeinflussen werden.
B
Consti22,
07.04.2025 21:56 Uhr
0
Glaub ich nicht. Die Situation die momentan herrscht konnte niemand wissen. 🤷♂️
Nasdaq123,
07.04.2025 21:48 Uhr
0
Es scheint, als ob der Schrottkasten-Cola mehr weiß als wir alle. Wir sind nun im April und warten immer noch auf eine starke Erholung der Aktie, aber stattdessen sehen wir den niedrigsten Kurs aller Zeiten.
I
Ismail.ugur,
07.04.2025 20:32 Uhr
0
Mit Zeitraum ist April gemeint
B
Barolo,
07.04.2025 20:27 Uhr
0
Gibt keinen Zeitraum. Im April wurde mehrfach gesagt. Der hat gerade erst angefangen. Irgendwie sind die letzten beiden Postings auch widersprüchlich. Egal... abwarten!
I
Ismail.ugur,
07.04.2025 19:59 Uhr
0
*wartet
I
Ismail.ugur,
07.04.2025 19:58 Uhr
0
Meine Erfahrung ist wenn ein Unternehmen bis auf die letzten Tage des vorgesehenen Zeitraums wo die Nachricht veröffentlicht werden soll dann ist die Nachricht schlecht
I
Ismail.ugur,
07.04.2025 19:55 Uhr
0
In der Regel darf die Veröffentlichung einer ad hoc-Mitteilung nicht verschoben werden, da sie dem Grundsatz der sofortigen Veröffentlichung unterliegt. Das ist in der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) der EU geregelt – konkret in Artikel 17 Abs. 1 MAR. Demnach muss ein Emittent insiderrelevante Informationen unverzüglich veröffentlichen, sobald sie konkret vorliegen.
Ausnahme – Aufschub möglich:
Ein Aufschub ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, wenn:
1. Die sofortige Veröffentlichung geeignet wäre, berechtigte Interessen des Emittenten zu beeinträchtigen,
2. die Verschiebung nicht geeignet ist, die Öffentlichkeit irrezuführen, und
3. der Emittent in der Lage ist, die Vertraulichkeit der Information sicherzustellen.
Das muss gut dokumentiert werden, und die BaFin muss nachträglich über den Aufschub informiert werden, sobald die Meldung veröffentlicht wurde (Art. 17 Abs. 4 MAR).
Beispielhafte Gründe für einen zulässigen Aufschub:
• laufende Verhandlungen, deren Ausgang noch offen ist,
• geplante strategische Entscheidungen (z. B. Fusionen, Restrukturierungen),
• Zustimmung eines Gremiums steht noch aus.
Consti22,
07.04.2025 19:51 Uhr
0
Das könnte sein, die werden dennoch ein paar Tage Spielraum haben. Muss ja schließlich als Pressemitteilung etwas in Form gebracht werden. 😉
Barolo,
07.04.2025 19:28 Uhr
2
Wenn die Daten abgeschlossen sind müssen die Ergebnisse veröffentlicht werden. Egal in welchem Zustand der Markt ist. Hat da jemand eine andere Meinung als ich?
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