Wie lange ist WDI noch handelbar? WKN: 747206 ISIN: DE0007472060 Kürzel: WDI Forum: Aktien User: Firni1
Darüber diskutieren die Nutzer
Die Diskussion dreht sich um zwei Hauptthemen: \n\n1. **Börsenhandel und Delisting-Risiken**: \n - User \"Demokrator\" warnt vor den Risiken im Freiverkehr und betont die Bedeutung von Paragraf 25 BörsG. Er prognostiziert ein Delisting der Wirecard-Aktie und verweist auf den Kursverlauf als Indikator für einen möglichen Kursabsturz. \n - Andere User wie \"8PELO8\" und \"ChrisTupak\" reagieren auf Demokrators Aussagen mit Skepsis und Kritik, wobei sie seine Aussagen als überheblich oder sinnlos empfinden. \n\n2. **Insolvenz der Kanzlei Mingers und Gebühren im.Ah da ist der Punkt. Es geht um ein Güteverfahren. Ich hatte jetzt hier an eine eingereichte Klage (wird im KapMuG stillgelegt) oder an eine direkte KapMuG-Teilnahme gedacht. Bei letzterem dürften eigentlich keine Kosten mehr anfallen. Bei einem Güteverfahren können anscheinend wieder Gebühren anfallen, da die Gütestelle einen Wechsel wie einen Neuanfang behandeln darf.
mir gehts grad eher drum ob das schonmal wer so erlebt hat oder genauso erlebt mit wirecard gerade. es geht mir mehr ums Prinzip wenn ich am Ende zahlen muss dann wirds halt so sein. Aber mich stört die 100 fache Absicherung "keine Kosten" die ich auch per mail bekommen habe und dann kommen Gebühren? müssen diese Gebühren nicht am Anfang entrichtet werden? Sonst startet das doch gar nicht
Puh das ist ja übel. Habe diesen Anbieter aber schon immer als unseriös eingestuft. (zum Glück) Der Insolvenzverwalter empfiehlt eine juristische Fortsetzung der Verfahren mithilfe der Kanzleien "GHENDLER RUVINSKIJ" oder "WBS.LEGAL". Achtung: 1.) Anleger dürfen auch jede andere Kanzlei wählen oder alternativ das Verfahren (Einzelklage bzw. KapMuG) nicht weiter verfolgen. 2.) Des Weiteren entstehen bei der Fortführung von Verfahren durch andere RAs/Kanzleien erneut Kosten, die der Mandant stets selbst zu tragen hat. 3.) (falls gewünscht) können Mandanten ihre bisherigen Kosten als Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. (Frist: 13.07.2026) Hinweis: im Normalfall kann man aber die Forderungen bis zur Gläubigerversammlung am 12.08.2026 anmelden.
Wer Paragraf 25 BörsG und dessen Bedeutung im Freiverkehr nicht kennt , sollte zur Sicherheit den Freiverkehr meiden oder zumindest den Totalverlust einkalkulieren. Die Handelsüberwachung überwacht auch im Freiverkehr die Einhaltung der Vorschriften und verfügt Abhilfe auch über Paragraf 25 BörsG.
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