Anzeige
+++BREAKING NEWS vom Freitag Diese Kupfer-Silber-News entfaltet ihre Wirkung erst jetzt+++
Bayer unter Druck

Milliardenrisiko im Supreme-Court-Fall 07.04.2025, 17:04 Uhr Jetzt kommentieren: 0

Bayer Firma
© Symbolbild von iStock.com/JFsPic
Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Bayer 45,70 EUR +0,08 % Lang & Schwarz

Showdown vor Amerikas höchstem Gericht

Der Pharmariese Bayer steht erneut im Zentrum eines milliardenschweren Rechtsstreits: Im Glyphosat-Verfahren rund um das Unkrautvernichtungsmittel Roundup wurde nun der US Supreme Court angerufen. Bayer versucht, im Fall Durnell ein Grundsatzurteil zu erwirken, das nicht nur die eigene Rechtslage, sondern auch tausende ähnliche Klagen entscheidend beeinflussen könnte. Die Entscheidung des Missouri Court of Appeals hatte die Jury-Verurteilung zur Zahlung von 1,25 Millionen US-Dollar bestätigt – wegen fehlender Krebswarnungen auf dem Produktetikett. Bayer sieht hierin jedoch einen Verstoß gegen das US-Bundesrecht.

Der Konzern argumentiert, dass das Bundesgesetz FIFRA (Federal Insecticide, Fungicide, and Rodenticide Act) vorschreibt, dass US-Bundesstaaten keine weitergehenden Anforderungen an Produktwarnungen stellen dürfen als die Umweltschutzbehörde EPA. Diese hat bisher eine Krebswarnung auf Roundup explizit abgelehnt. Die Position des Konzerns ist eindeutig: Ein Produktlabel darf nicht ohne EPA-Zustimmung geändert werden – andernfalls drohen 50 verschiedene Etikettenregelungen in den einzelnen Bundesstaaten.

Uneinigkeit vor US-Gerichten – Supreme Court als letzte Instanz

Dass der Fall Durnell nun auf dem Weg zur obersten juristischen Instanz ist, zeigt das Spannungsfeld zwischen Bundesrecht und einzelstaatlicher Rechtsprechung. In einem vergleichbaren Fall (Schaffner) hatte ein anderes Bundesgericht nämlich zugunsten von Bayer entschieden. Diese Diskrepanz macht eine höchstrichterliche Klärung wahrscheinlicher – allerdings nicht garantiert. Noch ist unklar, ob der Supreme Court den Fall zur Anhörung annimmt. Und selbst dann bleibt fraglich, ob eine Entscheidung zugunsten Bayers fällt.

Laut Analyst Richard Vosser von JPMorgan ist der Schritt zum Supreme Court „leicht positiv“ zu bewerten. In einer aktuellen Einschätzung beließ die Bank ihre Einstufung für die Bayer-Aktie dennoch auf „Neutral“ mit einem Kursziel von 25 Euro – und dämpfte damit überzogene Erwartungen.

Bayer-Aktie taumelt – Kapitalerhöhung rückt näher

An der Börse sorgte der Rechtsstreit für erneute Verunsicherung: Die Bayer-Aktie fiel zu Wochenbeginn auf ein 20-Jahres-Tief – in einem ohnehin schwachen Marktumfeld. Damit ist der erhoffte technische Ausbruch nach oben endgültig vom Tisch. Vielmehr droht aus charttechnischer Sicht ein ungezügelter Abverkauf, falls zentrale Unterstützungszonen nicht halten.

Operativ wird der Druck auf das Management ebenfalls größer. Eine mögliche Kapitalerhöhung steht im Raum – auch zur endgültigen Bewältigung der Glyphosat-Altlasten. Doch je tiefer der Kurs fällt, desto schwieriger wird eine solche Maßnahme. Die Gefahr: eine massive Verwässerung der Anteile, die bestehende Aktionäre empfindlich treffen könnte. Ein Teufelskreis, den Bayer nur mit einem juristischen Befreiungsschlag durchbrechen kann – vielleicht schon bald am Supreme Court.

Bn-Redaktion/aw
Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 1,00
Hebel: 4
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: MN12G5 MN0GUD. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Weitere News

14:09 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

13:45 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

9:29 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Gestern 14:48 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Gestern 14:25 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Gestern 8:30 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Gestern 8:25 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer