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Frühere VW-Manager wegen Dieselskandal zu Haft verurteilt 26.05.2025, 09:52 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Im Strafprozess zur Dieselaffäre sind vier frühere Führungskräfte von Volkswagen wegen Betrugs schuldig gesprochen worden. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig verurteilte zwei Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen, zwei Ex-Mitarbeiter erhielten Bewährungsstrafen.

Mit dem Urteil geht ein riesiges Verfahren nach fast vier Jahren zu Ende. Während die Angeklagten aus Sicht der Ermittler überführt sind, wehren sich die Männer und sehen sich als Bauernopfer. Die Staatsanwaltschaft hatte zwischen zwei und vier Jahren Gefängnis gefordert und hielt nur in einem Fall Bewährung für angebracht. Die Verteidigung dagegen plädierte auf drei Freisprüche und eine Verwarnung.

Weitere Verfahren im Dieselskandal

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und die juristische Aufarbeitung ist auch nach diesem Schuldspruch nicht beendet. In Braunschweig sind nach dem ersten Prozess und dem Komplex gegen Winterkorn noch vier weitere Strafverfahren gegen insgesamt 31 Angeklagte offen, wie ein Sprecher des Landgerichts sagte.

Der Skandal um Manipulationen bei Abgastests von Dieselautos war im September 2015 aufgeflogen. In den USA hatte der Wolfsburger Autobauer kurz zuvor falsche Testergebnisse eingeräumt. Wenige Tage später trat Konzernchef Winterkorn zurück. VW schlitterte in eine der größten Krisen, die den Konzern nach eigenen Angaben bisher etwa 33 Milliarden Euro kostete.

Ausgang für Winterkorn offen

Ursprünglich geplant war, dass der frühere Volkswagen-Konzernchef Martin Winterkorn mit auf der Anklagebank sitzt. Sein Verfahrensteil wurde aber schon vor dem Auftakt im September 2021 aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt. Mittlerweile äußerte sich Winterkorn sowohl als Zeuge als auch als Angeklagter vor Gericht und wies dabei die Verantwortung für den Dieselskandal entschieden von sich.

Ein Unfall mit einem Klinikaufenthalt unterbrach den Prozess gegen den prominentesten Angeklagten aber. Ob und wann das Verfahren gegen den mittlerweile 78-Jährigen fortgesetzt werden kann, ist völlig offen./bch/DP/men

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