AAREAL BANK Forum: Community User: 123abc
Darüber diskutieren die Nutzer
Die Diskussion dreht sich um die Zwangsabfindung der Minderheitsaktionäre der Aareal Bank AG, die am 31. 10. 2024 eine Barabfindung von 33,20 Euro pro Aktie erhalten haben, ohne das Angebot angenommen zu haben. ProfL erklärt, dass die Hauptversammlung der Aareal Bank AG die Übertragung der Aktien auf die Hauptaktionärin, die Atlantic BidCo GmbH, beschlossen hat. Die Angemessenheit der Abfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft. Einige User, wie BACK und Bungee777, äußern Unzufriedenheit über den Abfindungsbetrag, da der Aktienkurs zuvor höher war. Dr. _K und Seemanskie diskutieren.
Kommentare 4.987
D
S
ShutUpAndTakeMyMoney,
13.08.2025 11:36 Uhr
0
Wow, und wir haben fünf Cent erhalten.
c
chris202304,
07.03.2025 17:58 Uhr
0
Nähere Infos zur Dividende: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/aareal-bank-finanzinvestoren-genehmigen-sich-mega-dividende-bei-aareal-bank/100111496.html
B
BACK,
06.03.2025 10:34 Uhr
0
Die Zahlen sich jetzt also eine fette Dividende aus?
Seemanskie,
13.11.2024 12:25 Uhr
0
Ist das denn sicher, dass es noch Geld gibt? Und wie lange dauert sowas? Einspruch möglich, oder werden wir endgültig über den Tisch gezogen?
D
Dr._K,
08.11.2024 0:07 Uhr
0
Wird ja die weitere Kohle verzinst nach dem Spruchverfahren geben. Wenn die Richter nicht so wie der Gutachter gekauft sind, sollten es dann egtl. nochmal minimum 30 weitere Euro sein. Wegen Verkauf der Tochter für mehr als die Bank zwangsenteignet wurde. Doof nur dass die einen vmtl auch darum betrügen werden und es sich zudem ewig hinziehen wird.
B
Bungee777,
04.11.2024 18:01 Uhr
0
Zins-/Dividendensatz 0,053293 EUR Pro Aktie habe ich schon erhalten 😩😩😩
B
Bungee777,
04.11.2024 17:59 Uhr
0
Leider ist es schief gelaufen ,man könnte zirka 37 haben
B
BACK,
04.11.2024 12:01 Uhr
0
Am 30.09 stand doch noch der Kurs bei 36 € und jetzt bekommen wir nur 33, 20 €.. Könnte sich der Abfindungsbetrag noch erhöhen?
0
01Dimi,
04.11.2024 7:03 Uhr
0
Dankeschön für die Info. 👍
ProfL,
03.11.2024 19:54 Uhr
0
Jetzt wird die Angemessenheit des angebotenen Abfindungsbetrages in einem Spruchverfahren überprüft.
ProfL,
03.11.2024 19:53 Uhr
0
Alles so gewollt.
ProfL,
03.11.2024 19:52 Uhr
0
Die zunächst durch eine Anfechtungsklage verzögerte Eintragung im Handelsregister ist nunmehr am 25. Oktober 2024 erfolgt. Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen.
Die Atlantic BidCo GmbH wird indirekt von Finanzinvestoren der Advent International-Gruppe, Centerbridge Partners, L.P., CPP Investment Board Europe S.à r.l., eine Tochtergesellschaft des Canada Pension Plan Investment Board, und anderen Investoren gehalten.
Die Zahlung der Barabfindung dürfte in der nächsten Zeit erfolgen.
ProfL,
03.11.2024 19:36 Uhr
0
ie ordentliche Hauptversammlung der Aareal Bank AG vom 3. Mai 2024 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Aareal Bank AG auf die Hauptaktionärin, die Atlantic BidCo GmbH gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die Minderheitsaktionäre der Aareal Bank AG eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von 33,20 Euro je auf den Namen lautender Stückaktie der Aareal Bank AG.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 29.10.2024:
Die ordentliche Hauptversammlung der Aareal Bank AG, Wiesbaden, (die „Gesellschaft“) vom 3. Mai 2024 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (die „Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die Atlantic BidCo GmbH, Frankfurt am Main, (die „Hauptaktionärin“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen (der „Übertragungsbeschluss“)
Der Übertragungsbeschluss wurde am 25. Oktober 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRB 13184 eingetragen. Damit sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Gesellschaft eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 33,20 je auf den Namen lautender Stückaktie der Gesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Stuttgart, als dem gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Wiesbaden an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Aareal Bank AG gilt gemäß § 10 Abs. 1 HGB als am 25. Oktober 2024 bekannt gemacht. (…)
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